—— 149 —— und der 1. April iſt ja nicht mehr weit — ein Bild darüber geben, an welcher Stelle die Schule am dringendſten gebraucht wird. Infolgedeſſen ſehe ich davon ab, heute einen beſtimmten Platz zu be⸗ zeichnen, ſondern möchte eben gern erreichen, daß der Magiſtrat ſofort nach dem 1. April ſich ſchlüſſig wird und dann möglichſt ſchnell mit einer Vorlage kommt, ſo daß noch in dieſem Sommer mit dem Bau begonnen werden kann. Denn nachdem der Herr Stadtbaurat erklärt hat, wenn er nicht zwei Sommer mindeſtens zum Bauen zur Verfügung hat, iſt es unmöglich, die Schule fertigzuſtellen, hat ein anderer Beſchluß gar keinen Sinn. Ich gebe dabei zu bedenken, daß, ſelbſt wenn wir dieſe Baurate heute einſetzen, die Schule noch nicht unter allen Umſtänden zum 1. April fertig wird. Der Herr Stadtbaurat kann dafür gar keine Garantie über⸗ nehmen; das hängt dann immer noch von den Witterungsverhältniſſen des Winters ab. Auch dann iſt es noch zweifelhaft, ob die Schule fertiggeſtellt werden kann. Aber es iſt jedenfalls die einzige Möglichkeit, die Schule fertigzuſtellen. Deshalb bitte ich Sie, meinem Antrage zuzuſtimmen. Nun kommt allerdings die zweite Frage: die Möglichkeit, dieſe Summe in den Etat hineinzu⸗ ſetzen. Nun, meine Herren, zunächſt haben wir allerdings die Aufgabe, das, was notwendig iſt, hier feſtzuſtellen und zu fordern. Aber wir wollen uns der Aufgabe auch nicht entziehen, auf Mittel hinzu⸗ weiſen, die für dieſe Zwecke frei gemacht werden können. Ich will gar nicht auf die Erhöhung der Gemeindeeinkommenſteuer eingehen, ich weiſe nur hin — das gehört ja ſtreng genommen noch nicht hierher, ſondern erſt zu dem Kapitel Gemeinde⸗ ſteuerr — ich weiſe nur hin auf den Abſchnitt 2 und den Abſchnitt 3, beides Poſitionen, die durch⸗ aus erhöht werden können, und aus denen durchaus die notwendigen Mittel genommen werden können. Zweitens aber weiſe ich noch hin auf den Weg einer Wertzuwachsſteuer, von der gegenwärtig ja ſo viel die Rede iſt. Es wird oft geſagt: ſie ſoll kommen, ohne daß ſie kommt. Ich weiſe um ſo mehr darauf hin, als in abſehbarer Zeit — es ſoll ja uns eine entſprechende Vorlage in der geheimen Sitzung beſchäftigen, ich will alſo darauf hier in der öffentlichen Sitzung noch nicht näher eingehen; ich will nur andeuten, daß in abſehbarer Zeit ganz außerordentliche Wertſteigerungen von Bauland in Charlottenburg ſtattfinden werden, daß alſo aus der Beſteuerung dieſes Wertzuwachſes in der Tat ganz koloſſale Summen, Summen, die das weit über⸗ ſteigen, was hier notwendig iſt, für die ſtädtiſchen Einnahmen gewonnen werden können. Deswegen, meine Herren, kann ich nur bitten, an dieſer Stelle dem Antrage auf Einſetzung einer erſten Baurate — ich denke 200 000 ℳ werden ge⸗ nügen, ich würde, wie geſagt, darüber eine Er⸗ klärung des Herrn Stadtbaurats erwarten — der Einſetzung einer erſten Baurate in dieſem Betrage an dieſer Stelle zuzuſtimmen. Oberbürgermeiſter Schuſtehrns: Meine Herren, die Gemeindegrundſteuer zu erhöhen, wie das Herr Dr. Borchardt vorſchlug, iſt nach den beſtehenden Beſtimmungen nicht zuläſſig. Wir ſind nach dem Geſetz genötigt, die Grenzen innezuhalten, die wir innegehalten haben. Die Gemeindeumſatzſteuer weiter zu erhöhen, als wir ſie in dieſem Jahre erhöht haben, wird wohl nur von ſolchen gewünſcht werden, die keine Steuern zahlen. Die übrigen, die die Steuer zu zahlen haben, glaube ich, werden nicht mit dem Herrn Dr. Borchardt übereinſtimmen, daß wir hier einen höheren Satz erheben. Im übrigen, meine Herren, iſt es auch nicht nötig, die Schule vor dem 1. Oktober 1907 zu errichten. Schulen auf Vorrat zu bauen, iſt zu teuer; Schulen zu bauen und ſie nachher ein halbes Jahr ſtehen zu laſſen, dazu haben wir keine Ver⸗ anlaſſung. Im Magiſtrat ſowohl wie im Ausſchuß ſind die Zahlen eingehend klargelegt worden, wonach wir vollſtändig unſeren Bedarf bis zum Oktober 1907 gedeckt haben. Natürlich ſind das immer nur ge⸗ griffene Zahlen, weil wir nicht mit Gewißheit in die Zukunft ſchauen können; aber wir können mit ziemlicher Gewißheit darauf rechnen, daß wir erſt nötig haben werden, am 1. Oktober 1907 eine neue Schule zu beziehen. Wenn ſich die Notwendigkeit ergibt, erſt zu dieſem Termin eine Schule einzu⸗ richten, dann wäre es finanziell vollſtändig falſch, wenn man ſie ſchon ein halbes Jahr früher fertig⸗ ſtellen wollte. Sollte unſere Berechnung wider alles Erwarten nicht zutreffen, ſollte es wirklich nötig ſein, eine Schule ſchon am 1. April 1907 zu errichten, ſo wird der Magiſtrat Vorſorge treffen, daß Räume für das halbe Jahr neu angemietet werden. In dem Sinne, in dem der Etatsausſchuß be⸗ ſchloſſen hat, empfehle ich Ihnen auch, die Ange⸗ legenheit zu behandeln. Stadtrat und Kämmerer Scholtz: Meine Herren, ich möchte dazu bloß noch folgendes bemerken, um auch hier an dieſer Stelle noch einmal zu betonen, daß es nicht möglich iſt, in dem diesjährigen Etat eine weitere Summe von 200 000 ℳ für den Ban von Schulen flüſſig zu machen. Ich gehe über die Frage der Notwendigkeit nach den Erklärungen des Herrn Oberbürgermeiſters ſowohl, als auch nach den Mitteilungen des Herrn Referenten des Ausſchuſſes hinweg. Ich möchte aber nichi unterlaſſen, den Herrn Antragſteller Dr. Borchardt auf die geſetzliche Beſtimmung des § 54 des Kommunalabgabengeſetzes hinzuweiſen, die ihm entgangen zu ſein ſcheint. Es iſt dort ausdrücklich beſtimmt, daß die Realſteuern in der Regel mindeſtens zu dem gleichen und höchſtens zu einem um die Hälfte — höchſtens zu einem um die Hälfte! — höheren Prozentſatz zur Kommunal⸗ ſtener heranzuziehen ſind, als Zuſchläge zur Gemeinde⸗ einkommenſteuer erhoben werden. Hiernach, meine Herren, haben wir die Berechnung bei unſerm Stener⸗ zuſchlag derartig einzurichten, daß, wenn wir 100 % Zuſchlag zur Staatseinkommenſteuer erheben, wir eine Realſteuer erheben können von 150 %. Bisher iſt auch der Beſchluß in dieſer Weiſe ſteis von Ihnen gefaßt worden, und ich glaube, nach den Erörterungen, die ſo nebenbei im Etatsausſchuß gefallen ſind, an⸗ nehmen zu können, daß Sie nicht die Abſicht haben, Ihre Beſchlüſſe in dieſer Hinſicht zu ändern. Ich möchte aber weiter bemerken, daß hier ſtändige Gepflogenheit iſt, bei den Realſteuern von der Gewerbeſteuer nur 100 % zu erheben und den Ausfall, der durch dieſen um 50 % geringeren Zu⸗ ſchlag bei der Gewerbeſteuer ſich ergibt, durch eine höhere Belaſtung der Grundſteuer zu decken. Tatſächlich wird alſo bereits ein Zuſchlag von 100 und einigen 60 % der ſtaatlich veranlagten Grund⸗ und Gebäudeſteuer ſeit vielen Jahren er⸗ hoben. Im vergangenen Jahre ſind es, wenn ich nicht irre, 164 % geweſen. Es iſt alſo über dieſe Grenze von 150 % ſchon hinausgegangen und die