Vorſteher Roſenberg: Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung: Berichterſtattung des Etatsausſchuſſes über den Etat für 19505. — Druckſachen 66, 90, 117. Es handelt ſich zunächſt um einen Poſten aus Kapitel v. Armenweſen. Abſchnitt 3 Nr. 1 der Ausgaben war in der vorigen Plenarverſammlung in den Ausſchuß zurückverwieſen worden. Berichterſtatter Stadtv. Schwarz: Der Etatsau?⸗ ſchuß hat in ſeiner Sitzung am 17. d. M. über den ausgeſetzten Abſchnitt 3 Nr. 1 der Ausgaben, Beſol⸗ dung der 18 Armenärzte einſchl. Augenarzt und Ver⸗ trauensarzt für Tuberkuloſe, verhandelt. Er nahm hierbei Kenntnis von der Mitteilung des Magiſtrats über die Neuſchaffung der Stelle eines Vertrauens⸗ arztes für Tuberkuloſe und über den hierfür in Aus⸗ ſicht genommenen Arzt und knüpfte daran eine Be⸗ ſprechung. Alle dabei erörterten Fragen wurden zur Befriedigung des Ausſchuſſes beantwortet. Der Aus⸗ ſchuß empfiehlt ſomit der Stadtverordnetenverſamm⸗ lung den Anſatz Nr. 1 mit 21 000 ℳ feſtzuſetzen. Stadtv. Dr. Roſe: Meine Herren, im Etats ausſchuß ſind wir neulich von der größten Fraktion unſerer Verſammlung durch einen Antrag überraſcht worden, den ich für ausgezeichnet gehalten und ſeloſt ſchon früher mal eingebracht habe; es iſt derſelbe Antrag. wie ich ihn mit großen vergeblichen Anſtren⸗ gungen ſeinerzeit durchzubringen verſucht habe, als es ſich um die Beſetzung der ärzllichen Stelle am Bürgerhauſe handelte. In der Sache ſind wir wohl damit einverſtanden geweſen; die UÜberraſchung hat es aber verhindert, eine Formulierung zu finden, und ich will jetzt ſehen, ob die Partei, die das wieder angeregt hat, uns unterſtützen wird, wenn ich jetzt eine Reſolution einbringe, die in kurzen Worten das ausdrückt, was wohl jeder Arzt unſerer Verſammlung, unſerer Gemeinde wünſchen muß. Was ich beantrage, iſt alſo folgendes: Die Verſammlung empfiehlt dem Magiſtrat, wenn wieder ärztliche Stellen der Stadt ge⸗ ſchaffen werden mit ſolcher Beobachtungs⸗ gelegenheit an Kranken, daß ſich viele Dozenten dazu drängen würden, mit ſolchem Gehalt, wie es die wenigſten jungen Profeſſoren er⸗ halten, ſtets Ausſchreibungen zu erlaſſen. Ich will nicht weiter gehen; meine Privatanſicht geht ja natürlich noch ſehr viel weiter. Ich würde dem Magiſtrat natürlich raten, das Material in ſolchen Fällen, wie es ſeinerzeit mit großem Erfolge bei der Wahl des Proſektors geſchehen iſt, auch immer einer ſachverſtändigen Kommiſſion, z. B. der Kranken⸗ hauskommiſſion, vorzulegen, und zwar ihr ſchon vor ihrer Beratung vorzulegen. Ich kann Ihnen nur beſtätigen, daß auch an anderen Orten, wo ſolche Wahlen naturgemäß manchmal auf Widerſtand ſtoßen, es ſich bewährt hat, wenn das ganze Odium der Wahl von den Behörden abgewälzt wird auf die Leute, die von der Sachlage vollſtändig unterrichtet ſind. So iſt es ſeinerzeit z. B. in Zürich 1867 bei der Wahl von Gudden gegangen, wo die ſtürzende Regierung bei dem ſchroffen Kampf der politiſchen Parteien im Kanton Zürich die Wahl des Direktors der neuen Irrenanſtalt dem Medizinalrat übertragen 173 hat; wir haben dann den Gudden ſozuſagen entdeckt, der nachher als der erſte deutſche Pſychiater des vorigen Jahrhunderts anerkannt worden iſt. Vorſteher Roſenberg: Die Reſolution, die Herr Stadtv. Dr. Roſe beantragt. lautet folgendermaßen: Die Verſammlung empfiehlt dem Magiſtrat wenn wieder ärztliche Stellen der Stadt ge⸗ ſchaffen werden mit ſolcher Beobachtungs⸗ gelegenheit an Kranken, daß ſich viele Dozenten dazu drängen würden, mit ſolchem Gehalt, wie es die wenigſten jungen Profeſſoren erhalten, ſtets Ausſchreibungen zu erlaſſen. (Die Beratung wird geſchloſſen.) Berichterſtatter Stadtv. Schwarz (Schlußwort): Ich möchte Ihnen den Beſchluß des Eratsausſchuſſes zur Annahme empfehlen. Gegen die Reſolution hätte ich perſönlich nichts einzuwenden; ich habe bezüglich derſelben noch nicht Fühlung mit meinen Freunden nehmen können. (Die Verſammlung ſtellt Kapitel Y Abſchnitt 3 Nr. 1 der Ausgaben nach dem Voranſchlage des Magiſtrats mit großer Mehrheit feſt und ſtimmt der Reſolution des Stadtv. Dr. Roſe zu.) Vorſteher Roſeuberg: Kapitel XII. Kapitalvermögen. Berichterſtatter Stadtv. Marcns: Einnahmen. Aoſchnitt 3. Als Nr. 4 iſt neu einzuſtellen: Von dem Bankier Oskar Haffer in Berlin, Händelſtraße 12, 4% Zinſen von 35 000 ℳ verauslagter Zuſchuß zu den Koſten des Baues der Caprivibrücke — eingetragen als Darlehns⸗ hypothek auf den Grundſtücken Bd. 54 Bl. 2259 und Bd. 60 Bl. Nr. 2461 des Grundbuchs von der Stadt Charlottenburg, ſpäteſtens am 1. Oktober 1909 rückzahlbar — zahlbar viertel⸗ jährlich im voraus binnen 15 Tagen nach Fälligkeit, 1400 ℳ. Ich bemerke hierzu, daß ſich dieſe frühere Ab⸗ machung noch günſtig trifft, weil Herr Haffer heute als geſtorben in der Zeitung gemeldet iſt. Die bisherige Nr. 4 wird Nr. 5. Im übrigen habe ich zu dem Kapitel „Kapital⸗ vermögen“ nichts weiter zu bemerken und bitte Sie, mit dieſer kleinen Abänderung den Etat gutheißen zu wollen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung ſtellt Kapitel XII in Ausgabe und Ein⸗ nahme nach dem Voranſchlage des Magiſtrats mit den vom Berichterſtatter vorgetragenen Abänderungen feſt.) Vorſteher Roſenberg: Kapitel XIII. Schuldendienſt. Berichterſtatter Stadtv. Marcus: Ausgaben. Abſchnitt 6. Nr. 1 ſoll lauten: 3½¼ % Zinſen von 26 000 000 ℳ auszugebender Schuldverſchreibungen 910 000 ℳ