—— 174 — Dieſe kleine Abänderung iſt notwendig, weil, wie Ihnen ja bekannt, urſprünglich in den Etat nur 24 Millionen als Anleihe eingeſetzt ſind, während wir die Anleihe mit Ihrer Zuſtimmung auf 26 Millionen erhöht haben. Abſchnitt 7. Nr. 3. Druck, Stempel uſw. der Anleihe⸗ und Zinsſcheine der neuaufzunehmenden Anleihe, erhöht auf 61 000 ℳ Dieſe Anderung iſt aus demſelben Grunde notwendig. Ich bitte Sie, die Ausgaben des Kapitels XIII in dieſer Form zu bewilligen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung ſtellt Kapitel XIII, Ausgaben, nach dem Voranſchlage des Magiſtrats mit den vom Bericht⸗ erſtatter vorgetragenen Abänderungen feſt.) Vorſteher Roſenberg: Ich bitte den Herrn Berichterſtatter, fortzufahren. Berichterſtatter Stadtv. Marcus: Zu demſelben Kapitel XIII iſt bezüglich der Einnahmen Abſchnitt 6 Nr. 1 iſt in folgender Weiſe abzuändern: Erſtattungen der Anleihebaufonds und des ubernahmekonſortiums zur Verzinſung der Anleihe uſw., erhöht auf 770000 ℳ. Der eingeſtellte Betrag von 700000 ℳ erhöht ſich infolge des Beſchluſſes, die Anleihe in Höhe von 26 Millionen ℳ aufzunehmen, um 70000 ℳ. Ich habe Ihnen dieſe Abänderung im Auftrage des Etatsansſchuſſes zur Annahme zu empfehlen. Geſtatten Sie mir, noch wenige Minuten bei dieſem ſo außerordentlich wichtigen Kapitel des Schuldendienſtes Ihre Aufmerkſamkeit in Anſpruch zu nehmen. Auf Folie 13 ſehen Sie als fort⸗ dauernde Ausgaben für den Schuldendienſt der An⸗ leihe 4 827 796 ℳ, die ſich nun allerdings um eine Kleinigkeit erhöhen. Wenn Sie hiervon die beiden letzten Poſten 6 und 7, nämlich die für die neue, erſt noch aufzunehmende Anleihe ſchon eingeſetzten Beträge, abziehen, ſo haben wir im ganzen für den Schuldendienſt im Jahre aufzubringen 3 920 696 l. Davon betragen 2 538 496 ℳ di. Zinſen, und 1382 200 ℳ die Amortiſation. Meine Herren, dieſe letztere Poſt iſt außerordentlich wichtig, ſodaß man ihr in der Tat volle Aufmerkſamkeit zuwenden muß. Denn Sie ſehen, daß wir nicht blos Schulden zu kontrahieren, ſondern auch zurückzuzahlen verſtehen. Wir vermindern alſo in dieſem Jahre unſere Schulden und verbeſſern dadurch unſer Vermögen um 1 382 200 ℳ Aber von dieſen 1 382 200 ℳ Amortiſation kommen uns von den induſtriellen Betrieben 626 850 ℳ ein, ſodaß die Bürgerſchaft reſp. die Steuerkaſſe nur ungefähr die Hälfte des ganzen Betrages zu zahlen hat. Ich habe angeſichts der mannigfachen Bemer⸗ kungen über die Aufnahme der neuen Anleihe nicht unterlaſſen wollen, darauf hinzuweiſen, daß wir 1 382 200 ℳ an Schulden in dieſem Jahre zurück⸗ zahlen, wovon uns ungefähr die Hälfte als Deckung aus induſtriellen Anlagen zukommt. Ich bitte Sie alſo, meine Herren, auch das Kapitel XIII bezüglich ſeiner Einnahmen zu ge⸗ nehmigen mit derjenigen Veränderungen, die ich Ihnen eben vorgetragen habe. (Die Beratung wird geſchlofſen. Die Verſamm⸗ lung ſtellt Kapitel XIII, Einnahmen, nach dem Vor⸗ anſchlage des Magiſtrats mit der. vom Bericht⸗ erſtatter vorgetragenen Abänderung feſt.) Vorſteher Roſenberg: Kapitel XV. Gemeindeſtenern. Berichterſtatter Stadtv. Marcus: Einnahmen und Ausgaben bleiben unverändert. In der Etats⸗ beratung wurde ein Antrag: den Magiſtrat zu erſuchen, in Erwägungen darüber einzutreten, ob und in welchem Um⸗ fange eine Wertzuwachsſteuer für Charlotten⸗ burg einzuführen iſt, abgelehnt. Der Ausſchuß empfiehlt Ihnen die Ge⸗ nehmigung der Gemeindeſteuern, wie ſie im Etat vorgeſchlagen ſind, aber außerdem noch folgende Be⸗ ſchlußfaſſung: E a) Perſonen mit einem Einkommen von nicht mehr als 900 ℳ werden von der Pflicht, im Rechnungsjahr 1905 Gemeindeeinkommenſteuer zu zahlen, entbunden. b) Die Gemeindeeinkommenſteuer kommt in Höhe eines Zuſchlages von 100% zur Staatsein⸗ kommenſteuer zur Erhebung. c) Die Gemeindegrundſtener iſt in Höhe von 2,4%, des gemeinen Wertes der bebauten und unbebauten Grundſtücke und die Gemeindegewerbeſteuer in Höhe von 100% der ſtaatlich veranlagten Gewerbeſtener zu erheben, und zwar zu e und d mit der Maßgabe, daß der Betrag beider Steuern zuſammen einem Satze von 150% der ſtaatlich veranlagten Realſteuern gleichkommt. Im Rechnungsjahre 1905 wird die Gewerbe⸗ ſteuer der in Klaſſe IV veranlagten Steuer⸗ ſätze von 4, 8 und 12 und — ſoweit der Betrag der im Rechnungsjahre 1904 aufge⸗ kommenen Warenhausſteuer ausreicht — auch noch von 16 ℳ außer Hebung geſtellt. Die im Rechnungsjahr 1905 aufkommende Waren⸗ hausſteuer wird im Rechnungsjahre 1906 zur Erleichterung des Gewerbeſteuerſolls der Ge⸗ werbeſteuerklafſe IV verwendet. 1) Die Betriebsſteuer wird in Höhe von 100% der feſtgeſetzten Betriebsſtener erhoben. g) Die Gemeindeumſatzſtener kommt in Höhe von 1 % des Umſatzwertes der bebauten und 1½ % des Umfatzwertes der unbebauten Grundſtücke zur Erhebung. n) Die nach Maßgabe des Gebäudenutzungswertes zu erhebende Kanaliſationsgebühr wird auf 1% feſtgeſetzt. Ich bitte Sie, meine Herren, Kapitel XV und dieſe Anträge des Magiſtrats in der vorgeleſenen Form annehmen zu wollen. Vorſteher Roſenberg: Meine Herren, es iſt zu dieſem Kapitel XV Abſchnitt 2 ein Antrag einge⸗ gangen, der folgendermaßen lautet: Die Verſammlung erſucht den Magiſtrat, geeignete Schritte zu tun, für das nächſte Etats⸗ jahr eine Beſteuerung des ohne Zutun der Beſitzer entſtandenen Wertzuwachſes von Grund und Boden herbeizuführen. Dr. Borchardt und eine größere Anzahl von Unterſchriften. Stadtv. Dr. Borchardt: d) Meine Herren, im