wird ein Feſtausſchuß aus 12 Perſonen ein⸗ gefetzt, von denen 6 Mitglieder des Magiſtrats und 6 Mitglieder der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung ſind; dann in Nr. 4, die nun Nr. 3 werden ſoll, die Worte zu ſtreichen: „in dem zu 2 vorgezeichneten Rahmen und innerhalb der zu dieſem Zwecke bewilligten Mittel und zur endgiltigen Beſtimmung des Feſt⸗ tages“, alſo ſtehen zu laſſen: Der Feſtausſchuß erhält Vollmacht zur Aus⸗ führung des Feſtes. Iym wird das Recht der Kooptation beigelegt. Wenn der Feſtausſchuß die Vollmacht haben ſoll, das Feſt auszuführen, dann hat er natürlich auch die Vollmacht, den Tag er auch über die bewilligten Gelder zu beſtimmen. Das liegt ja alles darin. Dann iſt er aber nicht an den ganz engen Rahmen gebunden, der in Nr. 2 hier gegeben iſt. Ich bitte Sie, meine Herren, zu beſchließen. Oberbürgermeiſter Schuſtehrus: Der Magiſtrat hat allerdings, meine Herren, Ihnen die Vorlage in der Abſicht gemacht, einen Rahmen aufzuſtellen, der es ermöglicht, ſich innerhalb der bewilligten Mittel, wenn es irgend angängig iſt, zu halten und der Stadtverordnetenverſammlung Gelegenheit zu geben, über den Rahmen des Feſtes einen Beſchluß zu faſſen. Wird aber aus der Mitte der Stadtver⸗ ordnetenverſammlung die Anregung des Herrn Be⸗ richterſtatters akzeptiert, ſo wird der Magiſtrat nichts dagegen haben und der Faſſung beiſtimmen, die der Herr Referent vorgeſchlagen hat. Es dürfte in der Tat zweckmäßig ſein, wenn wir uns heute nicht ganz an einen engen Rahmen ſchon binden, wenn diejenigen Anregungen, die heute vom Herrn Referenten gegeben ſind, einer Erörterung in dem Feſtausſchuß noch unterzogen werden würden. in dieſem Sinne Stadtv. Marcns: Meine engeren Freunde haben auch bedauert, keine ſehr eingehende Klarheit aus der Vorlage erhalten zu haben, und hätten eigentlich gewünſcht, ſich ſchon etwas näher darüber ausſprechen zu können. Wir wollen ja allerdings mit den Mitteln nach Möglichkeit haushalten, haben aber auf der anderen Seite doch auch noch einige beſondere Wünſche. „ Abgeſehen davon, daß wir vor allen Dingen ein Feſt für die Bürgerſchaft wünſchen, hätten wir es gern h ermöglicht, meine Herren, daß namentlich für die zahlreichen Ehrenbeamten der Stadt eine Art Kommers am nächſten Tage veranſtaltet werden könnte, der meiner Anſicht nach die Mittel nicht überſchreiten würde. Wir könnten vielleicht auch an unſere Frauen — oder ſagen wir: die Charlottenburger Damen — denken, damit die auch einmal Gelegenheit haben, irgendetwas Amtliches hier zu ſehen. Kurz und gut, wir möchten gern noch etwas nähere In⸗ formation haben, ehe wir zu einem feſten Punkt gelangen. Der Magiſtrat ſchlägt Nun aber noch eins! ausdrücklich vor, daß nur 6 Stadtverordneten dem Wir nehmen an, daß Ausſchuß angehören ſollen. der Ausſchuß eine ganze Menge Sitzungen, möglicher⸗ weiſe auch des Vormittags, halten wird, und daß zu der Zeit gerade die zwei oder drei Kollegen, die nach der vorgeſchlagenen Anzahl jede Fraktion nur in den Ausſchluß entſenden kann, möglicherweiſe verhindert ſind, der Sitzung beizuwohnen. Deswegen erſcheint es uns praktiſch, daß die kleine Anzahl zu beſtimmen, und dann hat ſeh 193 — — von 6 Ausſchußmitgliedern, die der Magiſtrat bean⸗ tragt, doch etwas vergrößert wird, damit eventuell von einer Fraktion etwas 7 Herren entſandt werden können und für den 13 „ daß der eine oder der andere verhindert iſt, nicht die ganze Fraktion ohne Vertretung zu ſein braucht. Deswegen möchte ich mir an den Magiſtrat die Bitte erlauben, es möchte die Zayl von ſechs Stadtverordneten, wenn nicht ganz beſondere Gründe dagegen vorliegen, er⸗ höht werden, vielleicht auf 10 oder 12, damit der einzelne nicht allzu ſehr gebunden ſei. Oberbürgermeiſter Schuſtehrus: Was die näheren Informationen anbetrifft, ſo iſt das ein Wunſch, der ehr ſchwer zu erfüllen iſt. Wir müſſen uns doch in dem Feſtausſchuß erſt über den Rahmen des Feſtes im einzelnen klar werden. Das hier im Plenum der Stadtwerordnetenverſammlung zu erörtern. ſcheint mir nicht angängig zu ſein. Sie ſehen ja, meine Herren, daß der Magiſtrat in ſeinem Bemühen, der Stadt⸗ verordnetenverſammlung ſoviel wie möglich über den Rahmen des Feſtes eine Mitbeſtimmung einzuräumen, bei Ihnen ſelbſt durch den Herrn Referenten ſchon auf Bedenken ſtößt, und ich muß zugeben, daß der Herr Referent eigentlich Recht hat: wir ſind in dem Beſtreben, Ihnen ſoviel wie möglich dabei eine Mit⸗ beſtimmung zu gewähren, vielleicht ein bißchen zu weit gegangen. Ich glaube, es wird ſich wirklich kaum machen laſſen, noch präziſer, noch mehr, als wir es getan haben, heute hier über den Rahmen des Feſtes zu ſprechen. Dazu gehören doch ſtundenlange Erörterungen. Ich möchte alſo Herrn Stadtv. Marcus bitten, freundlichſt davon abſehen zu wollen, noch näher auf die einzelnen Ausführungen des Feſtes hier an dieſer Stelle einzugehen. Was die Zahl der Mitglieder anbetrifft, ſo habe ich, bevor ich dem Magiſtrat dieſen Vorſchlag machte, mich mit den beiden Herren Vorſtehern der Stadt⸗ verordnetenverſammlung ins Benehmen geſetzt und ſie gefragt, ob ſie mit dieſem Vorſchlage einverſtanden ſeien. Die Zahl 6 iſt ja eine ſolche, die es ermöglicht, daß die Fraktionen der Stadtverordnetenverſammlung nach ihrem Stärkeverhältnis angemeſſen beteiligt werden können in dem §eſaneſchuß. Die beiden Herren Vorſteher — auch Herr Kaufmann, der heute nicht hier iſt — waren durchaus einverſtanden, um⸗ ſomehr als der Feſtausſchuß ja das Recht der Koop⸗ tation haben ſoll und dadurch alſo die Möglichkeit at, die geeigneten Elemente, welche zur Ausführung des Feſtes beſonders paſſend erſcheinen, zuzuziehen. Es iſt dies ja nicht eine Deputation, (Vorſteher Roſenberg: Sehr richtig!) ſondern es iſt ein zu einem beſtimmten Zweck ein⸗ geſetzter Feſtausſchuß; es brauchen alſo — ſo hat der Magiſtrat gemeint die ſonſt bei Einrichtung von Deputationen uſuellen Beſtimmungen hier nicht beob⸗ achtet zu werden. Ich möchte glauben, daß es ander⸗ ſeits nicht zweckmäßig iſt, einen zu großen Ausſchuß zu wählen; denn es iſt eine bekannte Tatſache: je größer derartige Ausſchüſſe find, deſto weniger werden ſie beſucht. Vorſteher Roſenberg: Ich möchte bemerken, da der Herr Oberbürgermeiſter meinen Namen genannt hat, daß wir, Herr Kollege Kaufmann und ich, in der Tat dem Antrage des Herrn Oberbürgermeiſters zugeſtimmt haben. Es handelt ſich ja hier nicht um eine Deputation, ſondern um einen usſchuß, der in gleicher Weiſe vom Magiſtrat und von der Stadt⸗ verordnetenverſammlung Vohmachten bekommt. Es iſt