—— 195 — ſchlag keinen Widerſpruch und darf feſtſtellen, daß die Herren gewählt ſind. 0 Punkt 2 der Tagesordnung: Vorlage betr. Verſtärkung der Etatsnummer Ord. X—1—11 für 1904. Druckſache 137. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Die Etatsnummer Ord. Kap. X Abſchnitt 1 Nr. 11 für 1904 „Baumkranzausbeſſerung und und veränderung“ wird um 281,76 ℳ aus laufenden Mitteln verſtärkt.) Punkt 3 der Tagesordnung: Vorlage betr. Verſtärkung der Etatsnummer Ord. X 1 2 für 1904. — Druckſache 138. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Die Etatsnummer Ord. Kap. * Abſchn. 1 Nr. 2 für 1904 „Tagelöhne“ wird um 7850 aus laufenden Mitteln verſtärkt.) Punkt 4 der Tagesordnung: Vorlage betr. Verſtärkung der Etatsnummer Ord. 1—8—1 für 1904. — Druckſache 139. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Die Etatsnummer Ord. Kap. 1 Abſchn. 8 Nr. 1 für 1904 (Reiſekoſten, Tagegelder und Fuhr⸗ koſten) wird um 2400 ℳ verſtärkt. Der Be⸗ trag iſt aus bereiten Beſtänden des Rechnungs⸗ jahres 1904 zu entnehmen.) Punkt 5 der Tagesordnung: Vorlage betr. Nachbewilligung von Miitteln für die Waldſchule. — Druckſache 140. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Für die Errichtung und Ausſtattung der Bau⸗ lichkeiten der Waldſchule werden 671,86 ℳ aus laufenden Mitteln nachbewilligt.) Punkt 6 der Tagesordnung: Mitteilung über einen Defekt im Rechnungs⸗ jahre 1903. — Druckſache 141. Berichterſtatter Stadtv. Meſchelſohn: Meine Herren, es iſt Ihnen bekannt, daß der Depoſitalrendant Grütz im vorigen Jahre ſich das Leben genommen hat. Es hat infolgedeſſen eine ſofortige Reviſion ſtattgefunden, bei der ſich jedoch kein Daſeer heraus⸗ ſtellte. Bei den Reviſionen der Bücher im Januar vorigen Jahres ſtellte ſich dann heraus, daß ein Ab⸗ gangsbelag fehlte über eine Summe, die beim Re⸗ ſervefonds der Kanaliſation zu vereinnahmen geweſen iſt. Dieſe Geſchäfte werden in der Art gehandhabt, daß die Kupons von den Zinsſcheinen beizeiten ge⸗ trennt dem Depoſitalrendanten übergeben werden, der dann nach Prüfung dieſer Kupons ſie dem Kaſſenboten zur Einziehung zu übergeben, wofür der letztere das Geld an die Kaſſe abzuliefern hat. Es ſind nun dieſe Kupons dem Boten nicht zur Einziehung über⸗ geben worden, und es hätte bei der Gegenbuchführung ſich der Abgang inſofern herausſtellen müſſen, als dieſe Summe nicht eingegangen iſt. Der Gegen⸗ buchhalter war der Buchhalter Hamann. Nach den Anweiſungen, die vom Magiſtrat erlaſſen ſind, und die Sie hier wörtlich abgedruckt finden, hätte dieſer Hamann den Abgangsbelag ſich beim Magiſtrat fordern müſſen, wenn er nicht zurzeit eingegangen iſt. was aber nach dem regulären Verlauf der Sache geſchehen wäre. Dieſer Buchhalter hat nun die Summe, die ihm fehlle, einfach als Abgang in den Büchern ge⸗ bucht, und dadurch war bei der Prüfung, die ſtatt⸗ gefunden hatte, es nicht möglich, das Manko heraus⸗ zufinden. Der Magiſtrat hat beſchloſſen, gegen die Grütz⸗ ſchen Erben den Defektenklageweg zu beſchreiten und ebenſo gegen den Buchhalter Hamann, und erſucht in der Vorlage um Zuſtimmung der Stadtverordneten. Ich habe nun in den Akten nicht gefunden, ob der Magiſtrat ein Disziplinarverfahren gegen dieſen Hamann eingeleitet hat, oder ob die Abſicht beſteht, ein ſolches Disziplinarverfahren einzuleiten. Ich bin der Anſicht, daß dies doch jedenfalls geſchehen müßte. Denn wenn es vom Magiſtrat nicht geſchieht, ſo iſt doch zu erwarten, daß der Buchhalter ſelbſt das Dis⸗ ziplinarverfahren gegen ſich beantragen wird. Mit der Minute, wo auf das Gehalt von dieſem Buch⸗ halter ein Arreſt ausgebracht wird, würde der Buch⸗ halter zugeben, daß er zum mindeſtens fahrläſſig gehandelt hat, wenn er nicht der Idee Spielraum ließe, daß nicht nur eine fahrläſſige Handlung, ſondern auch eine abſichtliche Förderung einer Unterſchlagung vorliegt; er müßte alſo, um dies zu vermeiden, das Disziplinarverfahren gegen ſich Jelbſt beantragen. Ich hoffe, vom Magiſtrat Auskunft zu erhalten, wie er darüber beſchloſſen hat. Stadtv. Marcus: Meine Herren, ich beantrage, die Angelegenheit einem Ausſchuſſe zu überweiſen. Es iſt eine heikle Affaire, die ſich hier in der öffeut⸗ lichen Verſammlung in allen Details nur ſchlecht be⸗ ſprechen läßt. Dazu kommt auch, daß manche von uns doch den erklärlichen Wunſch haben, ein wenig näher informiert zu werden, nicht nur über den vor⸗ liegenden einzelnen Vorgang, ſondern über das ganze Syſtem, das überhaupt zur Kontrolle der Kaſſen⸗ beamten eingeleitet iſt, damit man ſich doch ein klares Bild und eventuell irgend einen Vorſchlag machen kann, um vielleicht eine Veränderung des Syſtems in irgend einer Weiſe herbeizuführen. Es kann ja auch ſein, daß wir auf Darlegung des ſpeziellen Vor⸗ ganges Verzicht leiſten können, wenn der Magiſtrat uns im Ausſchuß aus eigener Initiative die Auf⸗ klärung gibt und ein ſo klares Bild entrollt, daß wir ſagen: hier liegt ein Malheur, daß einen einmal treffen kann. Im geſchäftlichen Leben, kann ich wohl ſagen, wird es wenig ältere und in größeren Betrieben praktiſch erfahrene Männer geben, die nicht über der⸗ artige Defraudationen in mehr oder minder großem Umfange zeitweilig zu klagen hätten. Vorkommen tut ſo etwas häufig, ohne daß es immer in die Offentlichkeit gelangt. Ich bin alſo der Meinung, daß der Zuſammenhang der ganzen Affaire beſſer als hier in der öffentlichen Verſammlung in einer Ausſchußſitzung vom Magiſtrat erklärt wird, und