—— 199 — ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Der Magiſtrat wird ermächtigt, einen Nachtragsvertrag zwiſchen der Stadtgemeinde Charlottenburg und der Großen Berliner Straßen⸗ bahn über den Bau der geplanten Straßenbahnſtrecke in der Straße 94 (verl. Kantſtraße) zwiſchen der Suarezſtraße und der Ringbahn nach Maßgabe der vorgelegten Grund⸗ ſätze abzuſchließen.) Vorſteher Roſenberg: Punkt § der Tagesordnung: Vorlage betr. Bewilligung einer Beihilfe an den Verein gegen Verarmung, Abteilung Ferienkolonien, ſowie Mitteilung über das Ergebnis der Beratungen der gemiſchten Deputation über die Ausgeſtaltung der Er⸗ richtung und Beſchickung von Ferienkolonien als Gemeindeeinrichtung. — Druckſache 143. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Frentzel: Meine Herren, die Übernahme der Ferienkolonien in ſtädtiſche Regie hat vor mehr als Jahresfriſt dieſe Verſamm⸗ lung in eingehendſter Weiſe beſchäftigt, und zwar auf eine Anregung hin, die von einigen Mitgliedern dieſer Verſammlung gekommen war. Die damaligen Antragſteller hatten den Wunſch, dieſer ſo überaus nützlichen und notwendigen Einrichtung der Ferien⸗ kolonien durch Übernahme in ſtädtiſche Verwaltung inſofern ein feſtes Rückgrat und eine breitere Baſis zu geben, als ſie ſie finanziell von den doch immerhin ſchwankenden Einnahmen der Privatwohltätigkeit unabhängig machen und ihr dasjenige Fundament geben wollten, welches nun mal einer ſtädtiſchen Ein⸗ richtung zukommt und zukommen muß. Indeſſen waren die Auftragſteller ſich vollkommen klar darüber, daß es gleichſam ein Akt der Undank⸗ barkeit wäre, wenn man den Verein gegen Verar⸗ mung, der in ſeiner Abteilung für die Ferienkolonien bis dahin ſo Ausgezeichnetes geleiſtet hatte, durch dieſes Hinüberſchlucken in ſtädtiſche Verwaltung gleichſam ausſchalten wollte. Sie waren ſich auch weiter bewußt, daß es durchaus nicht feſtſtehe, ob eine ſtädtiſche Verwaltung in dieſem Punkte beſſer arbeiten würde, als es der Verein gegen Verarmung getan hatte unter ſeiner vorzüglichen Leitung, an der ja einige Mitglieder unſerer Verſammlung in erſter Linie beteiligt ſind. In Anerkennung dieſer Gründe einigte man ſich ſchließlich darüber, zunächſt eine gemiſchte Deputation einzuſetzen, um über dieſe Frage und ihre zweckmäßige Löſung zu beraten. Dieſe Deputation hat nun getagt. Ihre Be⸗ ſchlüſſe liegen Ihnen hier auf Seite 258 ff. vor. Weiterhin hat ſich der Magiſtrat mit den Beſchlüſſen dieſer gemiſchten Deputation beſchäftigt, und Sie ſehen das Reſultat ſeiner Beratung ebenfalls hier gedruckt vor ſich liegen. Wenn ich gleich beide Reſultate zu⸗ ſammennehme, ſo hat der Magiſtrat von der Aus⸗ führung der unter a und «erwähnten Beſchlüſſen der gemiſchten Deputation Abſtand genommen. Punkt a betrifft den weiteren Ausbau der Waldſchule. Der Magiſtrat hat aus wohlerwogenen Gründen, die auch uns im Etatsausſchuß und hier in der Verſammlung beſtimmt haben, beſchloſſen, den weiteren Ausbau dieſes Inſtituts zunächſt zu ver⸗ ſchieben, bis noch reichere und ſicherere Erfahrungen darüber vorliegen. Es iſt durchaus anzunehmen, daß die Stadt Charlottenburg dieſes ihr „liebſtes Kind“, möchte ich beinahe ſagen, nicht im Stich neuen laſſen und alles dafür tun wird, ſobald Gründe für eine Erweiterung dieſer Inſtitution vorliegen. Ich kann es deswegen nur billigen, daß man vorläufig dieſen Punkt des Programms der gemiſchten Depu⸗ tation ſo lange vertagt hat, bis man Näheres über die Reſultate dieſer Inſtitution kennen wird. Ebenſo erledigt ſich Punkt c, die Errichtung und Unterſtützung von Walderholungsſtätten, durch die Erklärungen, die wir auf Seite 259 finden⸗ da nämlich auf eine andere Weiſe für das Zuſtande⸗ kommen einer Inſtitution geſorgt worden iſt. Es käme alſo jetzt nur Punkt b zur Be⸗ ſprechung und diejenigen Bemerkungen, die der Magiſtrat dazu gemacht hat. Punkt b enthält im weſentlichen ein ſehr glückliches Kompromiß zwiſchen dem Wunſch der Antragſteller und derjenigen, welche meinten, man ſollte den Verein gegen Verarmung nicht in dieſer Weiſe beiſeite ſetzen, ſondern ſich ſeiner Mitwirkung auch in Zukunft vergewiſſern. Die getroffene Einrichtung ſtellt ſich jetzt im weſent⸗ lichen ſo dar, daß die Stadt Charlottenburg ein Recht hat, eine beſtimmte Anzahl von Kindern, nämlich mindeſtens 500, dem Verein für die Ferien⸗ kolonien übergeben zu können, und daß der Verein ſeinerſeits die Pflicht übernimmt, dieſe 500 Kinder auch tatſächlich in die Ferienkolonien aufzunehmen, daß ferner dafür Sorge getragen iſt, daß ſtädtiſcher⸗ ſeits die genügende Kontrolle und der genügende Einfluß auf die Auswahl der Kinder ausgeübt wird. Die Auswahl ſoll erfolgen nach dem Gutachten der Schulärzte und unter Kontrolle eines beſonderen Vertrauensarztes. Man hat von dem Abſchluß eines Vertrages, wie ihn die gemiſchte Deputation vorgeſehen hatte, Abſtand genommen, weil man ſich geſagt hat, daß auch ſchon ohne einen Vertrag genügende Garantie gegeben wird, daß der Verein gegen Verarmung nach den gegebenen Direktiven handelt. Da möchte ich nun bemerken, daß aus dem Schreiben des Vereins gegen Verarmung, das vom 12. Februar datiert iſt, eines nicht ganz erfichtlich iſt. Er über⸗ nimmt allerdings die Verpflichtung, mindeſtens 50 Kinder der Stadt Charlottenburg in die Ferien⸗ folonien aufzunehmen: es iſt aber nicht zum Aus⸗ druck gekommen, auf wie lange ſich dieſe Ver⸗ pflichtung erſtrecken ſoll, und ob ſich eventuell der Verein das Recht vorbehält, eine Anderung in dieſer Verpflichtung eintreten zu laſſen reſp. ſie zu kündigen. In dem Vertragsentwurf — denn von einem ſolchen kann ich nur reden; es iſt ja nicht einmal der Be⸗ ginn des Vertrages im Entwurf bezeichnet — iſt eine derartige Verpflichtung auch nicht ausgeſprochen, ſondern es kommt nur das Obligo der Stadt Char⸗ lottenburg zum Ausdruck, daß 500 Kinder dem Verein zu überweiſen ſind. Ich möchte bitten, daß vielleicht vom Magiſtrat eine kurze Aufklärung gegeben wird, obgleich ich glaube und zwar ge⸗ ſtützt auf das perſönliche Moment des Leiters oder der Leiter des genannten Vereins „daß keine Be⸗ fürchtung vorliegt, daß an dieſer Verpflichtung etwas geändert wird, ſolange die Stadt an ihrer Ver⸗ pflichtung feſthält, 22 500 ℳ, d. h. 45 ℳ pro Kind, dem Verein zu zahlen. Das wäre das, was ich über das Reſultat der Beratungen der gemiſchten Deputation zu erwähnen hätte. Zweitens liegt nun der Antrag vor, eine Summe von 3000 ℳ als einmalige Beihilfe zur Deckung eines Fehlbetrages zu bewilligen Urſprünglich hatte die gemiſchte Deputation befürwortet, 15 000 %, als