—— 204 — Vorſteher Roſenberg: Es iſt jetzt die Vorſchlags⸗ liſte für die Beſetzung des zur Vorberatung des Antrages Braune beſchloſſenen Ausſchuſſes eingegangen. In Vorſchlag gebracht ſind die Stadtverordneten Herren Braune, Döbler, Frantz, Dr. Penzig, Platz, Scholz, Sellin, Wenig, Dr. Zepler. — Ich ſtelle feſt, daß die genannten Stadtverordneten in den Ausſchuß gewählt ſind. Punkt 9 der Tagesordnung: Vorlage, betr. Errichtung eines chirurgiſchen Frauenpavillons und eines Schweſternhauſes auf dem Krankenhausgrundſtück am Spandauerberg. — Druckſache⸗ 144. Berichterſtatter Stadtu. Heim: Meine Herren, der Gegenſtand, über den ich die Ehre habe Ihnen zu referieren, betrifft das neue große Krankenhaus der Stadt Charlottenburg in Weſtend. Ich darf wohl vorausſetzen, daß die Situation den Herren im allgemeinen bekannt iſt. Das Etabliſſement liegt an der Kreuzung der Spandauer Chauſſee mit dem Fürſtenbrunner Weg, hat eine große Front an der Spandauer Chauſſee, in der Mitte derſelben erhebt ſich das ſogenannte allgemeine Krankenhaus, zur Seite und um daſſelbe herum gruppieren ſich die⸗ jenigen Gebäude, welche einerſeits zur Iſolierung von Kranken, andererſeits aus techniſchen Gründen ge⸗ ſondert errichtet werden mußten, wie Waſch⸗, Koch⸗, Heizungsanlagen und dergleichen. Das Programm, welches ſeitens der ſtädtiſchen Behörden für die Ausführung aufgeſtellt war, hat einen gewiſſen Abſchluß erlangt mit Ausnahme der folgenden zu demſelben gehörenden Gebäude, die bis⸗ her nicht in Ausführnng gekommen ſind: eines chirur⸗ giſchen Frauenpavillons, eines Schweſternhauſes, eines Pavillons für Kranke 1. und 2. Klaſſe, eines mediko⸗mechaniſchen Inſtituts und der Kapelle. Für alle dieſe Gebäude ſind ſeitens des Magiſtrats Vor⸗ entwürfe veranlaßt worden. Es iſt aber ſowohl ſeitens der Deputation für das Krankenhaus wie ſeitens des Magiſtrats die Dringlichkeit der Aus⸗ führung nur für einen Teil dieſer Gebäude erforder⸗ lich erachtet worden, und zwar erſtens für den chirur⸗ giſchen Frauenpavillon und zweitens für das Schweſtern⸗ haus. Die andern drei Entwürfe werden, was die Ausführung anbelangt, zunächſt zurückgeſtellt. Die Ihnen hier vorliegenden Entwürfe ſind einerſeits von den Herren Schmieden und Boethke ausgearbeitet worden, der Entwurf für das Schweſternhaus iſt vom Magiſtrat aufgeſtellt; es ſind aber die Vor⸗ ſtizzen für alle Gebäude von der erſtgenannten Firma gemacht worden. Es iſt nun die Dringlich⸗ keit nicht nur in der Krankenhausdeputation, ſondern auch noch an anderer Stelle, nämlich gelegentlich der Bereitſtellung der Mittel erörtert worden. Es koſten die beiden Anlagen, um die es ſich hier han⸗ delt, 720000 Mark einſchließlich der Möblierung und der Bauleitung, und es ſind dieſe Mittel in der neuen, von der Stadt in Ausſicht genommenen An⸗ leihe vorgeſehen. Es würde alſo die Genehmigung Ihrerſeits unter dem Vorbehalte zu erfolgen haben, daß die Anleihe bewilligt werden würde. Was die Projekte ſelbſt anlangt, ſo ſind dieſelben techniſch ungemein reif durchgearbeitet. Die Koſten⸗ anſchläge, die ich eingehend ſtudiert habe, ſind ſehr maßvoll gehalten und bewegen ſich in den für ſonſtige Gebäude üblichen Grenzen, ſodaß alſo in dieſer Richtung irgendeine Erörterung meiner Anſicht nach nicht notwendig erſcheint, ich vielmehr ins Auge faſſen möchte, um jeden Zeiwerluſt zu vermeiden, die Anlagen, wie ſie hier projektiert ſind, Ihnen direkt zur Genehmigung zu empfehlen. Ich möchte erwähnen, daß das erſte Gebäude, die chirurgiſche Klinik für Frauen, dem Bedürfnis entſpricht, was ſchon in dem Namen ſelbſt liegt, daß außerdem damit eine Röntgenanlage verbunden iſt, die zugleich für das ganze Krankenhaus dienen ſoll. Im übrigen ſind die Gebäude zweigeſchoſſig und mit einem Dachgeſchoß verſehen, in dem ſich Wohnräume für Aſſiſtenzärzte uſw. befinden. Das Schweſtern⸗ haus iſt im Grundriß außerſt einfach; es iſt dreige⸗ ſchoſſig; das Dachgeſchoß iſt teils ſenkrecht aufgeführt, teils manſardiert. Im Erdgeſchoß befindet ſich der für die Schweſtern beſtimmte große Speiſeſaal, der unter Umſtänden unter Zuziehung einiger Nebenräume auch zu feſtlichen Gelegenheiten benutzt werden kann. Im übrigen iſt es ein Logierhaus für eine größere Anzahl Krankenſchweſtern. Das Meublement iſt nur für einen Teil der Räume vorgeſehen, weil die Räume zunächſt nicht im ganzen Umfange beanſprucht werden. Ich habe gegen dieſe Dispoſitionen kein Bedenken. Wenn ich eins ausſprechen darf, ſo möchte es die äußere Erſcheinung des Schweſternhauſes ſein. Das erwähnte Dachgeſchoß zerreißt die Front ſehr häßlich, indem zwiſchen den ſenkrechten Teilen nur ſehr ge⸗ ringe Dachflächen, zumal in der Mitte, bleiben. Ich möchte zur Erwägung ſtellen, daß ber der Ausführung entweder, wie es bei der chirurgiſchen Anſtalt für die Frauen geſchehen iſt, die beiden Ecken betont werden und die Mitte glatt durchgeht, oder, was architektoniſch noch vorzuziehen wäre, daß die Mitte herausgenommen wird und die beiden Seiten glatt als Manſarden gehalten werden. Sonſt möchte ich keine weiteren Bedenken erheben. Abgeſehen von den Gebäuden iſt noch ein zweiter Punkt zu erledigen: das iſt die Honorarfrage für die Archi⸗ tekten. Die Sache liegt einfach. Die Herren Architekten haben nach der Norm liquidiert, welche zu der Zeit, als der erſte Bauteil ausgeführt wurde, maßgebend. war. Es ſind nun die Architektenhonorare nas) den neueſten Beſtimmungen der Architektenverein⸗ gegen die frühere Norm erhöht. Die Herren Schmieden und Boethke haben die Arbeit nicht allein zu den früheren Bedingungen übernommen, ſondern haben ſogar noch einen Nachlaß von 10%, auf das Hono⸗ rar bewilligt, weil ſie geringere Selbſtkoſten haben. Es handelt ſich hier um Koſten einmal für die Vor⸗ entwürfe und zweitens für die hygieniſch⸗techniſche Bauleitung der chirurgiſchen Frauenklinik. Mein Antrag geht alſo dahin, die Magiſtrats⸗ vorlage glatt anzunehmen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Verſamm⸗ lung beſchließt mit großer Mehrheit nach dem An⸗ trage des Magiſtrats, wie folgt: 1. Die Entwürfe a) der Architekten Schmieden « Boethke vom 20. Februar 1905 für den Bau eines chirur⸗ giſchen Frauenpavillons, b) des Stadtbaurats Bratring vom 20. März 1905 für den Bau eines Schweſternhauſes werden zur Ausführung genehmigt. 2. Die für dieſe Gebäude und deren Inventar aufgeſtellten, zuſammen mit 717150 ℳ ab⸗ ſchließenden Koſtenanſchläge werden genehmigt. 3. Dem mit den Architekten Schmieden & Boethle über deren Mitwirkung bei der Krankenhauser⸗