296 ——— leuchtung erhalten. Wird alſo auf der Strecke zwiſchen Knie und Schloßſtraße die Einführung der elektriſchen Beleuchtung beſchloſſen, dann iſt die Konſequenz, dieſe Beleuchtungsart auch in der Fort⸗ ſetzung der Bismarckſtraße zu beſchließen und einzu⸗ führen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 0 2 1. Für die Beleuchtung der verbreiterten Bismarck⸗ ſtraße vom Knie bis zur Schloßſtraße und ihrer Verlängerung (Straße 33, § und 7 b) bis zur Gemarkungsgrenze mit Einſchluß des Platzes B iſt elektriſches Licht zu verwenden. II. Die Koſten der Regulierung, Bepflanzung, Be⸗ leuchtung und Umänderung von Kanaliſations⸗ leitungen der verbreiterten Bismarckſtraße auf der Strecke vom Knie bis zur Schloß⸗ ſtraße, einſchließlich der Koſten der definitiven Pflaſterung des zur Zeit proviſoriſch befeſtigten Teiles der Hardenbergſtraße an der Ein⸗ mündung der Bismarckſtraße, werden auf 1262000 feſtgeſetzt. Die Koſten zu 1I1 ſind aus der ſchwebenden Schuld für das Bismarckſtraßenunternehmen zu decken). III. Vorſteher Roſenberg: Damit iſt die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung erledigt. Ich ſchließe die öffentliche Sitzung. (Schluß der Sitzung 7 Uhr.) Druck von AdolIf Sertz, Charlottenburg.