Punkt 9 der Tagesordnung: Erhöhung der Fritſche⸗ Vorlage betr. 21 — Druckſache Stiftung um 50 000 ℳ. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Hubatſch: Meine Herren, es iſt eine ſchöne alte Sitte, daß bei Ge⸗ dächtnisfeiern hervorragender Perſönlichkeiten und Jubiläen von Korporationen und Städten Stiftungen gemacht werden, die wohltätigen Zwecken gewidmet ſind Ich bin überzeugt, daß die nächſte Zutunft uns auch für unſer Jubiläum verſchiedene Vorſchläge gebracht haben würde. Es iſt nun ein ſehr glücklicher Gedanke des Magiſtrats, dieſen Vorſchlägen zuvor⸗ zukommen und unſere Aufmerkſamkeit auf eine ſehr praktiſche, wichtige Aufgabe und auf ein dringendes Bedürfnis zu richten. Der Magiſtrat ſchlägt vor, die Fritſche⸗Stiftung durch einen angemeſſenen Kapitalzuſchuß zu verſtärken. Zur Begründung des Antrages brauche ich nur auf einen Satz in der Vorlage hinzuweiſen, der alles enthält. Dieſer Satz lautet: Die Zahl der ſtädtiſchen Beamten iſt ſeit Be⸗ gründung der Fritſche⸗Stiftung von 337 auf 643 geſtiegen. Damit ſcheint mir, ich möchte ſagen mit mathe⸗ matiſcher Sicherheit, nachgewieſen zu ſein, daß die Fritſche⸗Stiftung, wenn ſie ihrem Zwecke genügen ſoll, einer erheblichen Verſtärkung bedarf. Der Magiſtrat hat die Verdoppelung des Kapitals vor⸗ geſchlagen, die in fünf Raten erfolgen ſoll. Nun geht es ja gewiß manchem unter Ihnen ſo wie mir: bei der Feſtesſtimmung, die uns an⸗ geſichts des Jubiläums ergriffen hat, möchte man lieber zu viel als zu wenig tun; es wird manchem vielleicht die Summe zu niedrig erſcheinen. Aber es möchte ſich doch wohl hier empfehlen, über die vom Magiſtrat gezogenen Grenzen nicht hinauszu⸗ gehen und nur das zu bewilligen, was der Magiſtrat deantragt hat. Wir könnten ſonſt zu bedenklichen Erſchütterungen unſerer Etatsverhältniſſe gelangen. Ich möchte alſo empfehlen, die Vorlage ohne jede Anderung anzunehmen. Die Feier unſeres Jubiläums wird ja Gelegenheit geben, viele Hunderte von Menſchen freudig zu ſtimmen; aber ich glaube, ihre ſchönſte Wirkung wird darin beſtehen, daß ſie für die Zukunft Not mildert und Tränen trocknet. Ich empfehle einſtimmige Annahme der Vorlage. Stadiv. Vogel: Meine Herren, es iſt gewiß ein jehr ſchöner und treffender Gedanke, das Gedächtnis des verſtorbenen Oberbürgermeiſters Fritſche durch eine Stiftung für die Beamten der Stadt zu ehren. Wer aber Fritſche näher gekannt hat, der muß ſich ſagen, der Inhalt dieſer Stiftung, den Hinterbliebenen von ſtädtiſchen Beamten und Angeſtellten einen Zuſchuß zu gewähren, entſpricht nicht vollſtändig ſeinen Anſichten. Fritſche hat auch ein ſehr warmes Intereſſe für die Hinterbliebenen der ſtädtiſchen Arbeiter gehabt, und deshalb möchte ich namens meiner Fraktionsgenoſſen beantragen, daß auch dieſe in die Stiftung mit eingeſchloſſen werden, daß alſo entweder die Stiftung dahin ergänzt, oder, wenn das nicht geht, eine beſondere Stiftung auch für die ſtädtiſchen Arbeiter geſchaffen wird. Es wird do niemand beſtreiten wollen, daß, wenn ein ſtädtiſch angeſtellter Arbeiter ſtirbt, auch ſehr oft die Familie in Not kommt, daß ſie dann nicht mit der doch immerhin ſpärlichen Penſion auskommen kann und Hilfe notwendig hat. Hier helfend einzugreifen, 219 —— entſpricht gerade dem Charakter Fritſches, und deshalb möchte ich Sie bitten, zu beſchließen, entweder das Statut der Fritſche⸗Stiftung zu ergänzen ich habe es nicht zu Geſicht bekommen, aber aus der Vor⸗ lage iſt zu erſehen, daß es nur für Beamte und Angeſtellte, nicht für ſtädtiſche Arbeiter beſtimmt iſt oder, wenn das nicht angängig iſt, eine beſondere Stiftung auch für ſtädtiſche Arbeiter gleichfalls zu errichten. Dazu iſt doch auch gerade jetzt bei der ge. in Charlottenburg die paſſende Zeit. halte Ihren erſten da es ſich um eine Verwaltung handelt. Vorſteher Roſenberg: Ich Antrag für durchaus zuläſſig, Stiftung innerhalb der ſtädtiſchen Bürgermeiſter Matting: Dem Antrage des Stadtv. Vogel gegenüber habe ich auszuführen, daß die Fritſche⸗Stiftung gedacht iſt als eine Ergänzung geſetzlich geregelter Verhältmiſſe, der Witwen⸗ und Waiſenverſorgung der Hinterbliebenen unſerer Be⸗ amten. Auf Grund unſerer Statuten und der geſetz⸗ lichen Vorſchriften errechnet ſich die Penſion bezw⸗ das Witwen⸗ und Waiſengeld, welches den Hinter⸗ bliebenen verſtorbener Beamten zukommt, auf Heller und Pfennig, und wie die hier in unſerer Vorlage aufgeführten Fälle beweiſen, ergibt es ſich ſehr oft, daß dieſe Summen unzureichend ſind, um eine einigermaßen ſorgenfreie Eriſtenz zu gewährleiſten. In dieſem Sinne iſt damals die Fritſche⸗Stiftung gedacht, und wenn in ihrem Statut ein Fehler oder ein Mangel liegt, ſo iſt der damals gemacht worden. Mir erſcheint allerdings die einſchränkende Faſſung des Statuts gerechtfertigt, weil eben nur für Beamte eine derartige Verſorgung ſtattfindet, die an der Hand ins Einzelne gehender Vorſchriften errechnet wird, und damit die Möglichkeit der Unzulänglichteit ſich bietet. Für die Hinterbliebenen unſerer ſtädtiſchen Arbeiter beſteht eine derartige geſetzliche oder ſtatuten⸗ mäßig geregelte Verſorgung überhaupt nicht. Kommt ein ſolcher Fall zur Kenntnis des Magiſtrats, ſo wird jedesmal geprüft, ob und welche Mittel not⸗ wendig ſind, um eine angemeſſene Verſorgung ein⸗ treten zu laſſen. Die Verſorgung wird dann von Fall zu Fall ſchon ſo bemeſſen, daß man annehmen kann, ſie wird eben bei beſcheidenen Anſprüchen aus⸗ reichen. Solange daher eine geregelte Witwen⸗ und Waiſenverſorgung unſerer ſtädtiſchen Arbeiter nicht beſteht, ſolange wird auch die Unterlage für eine ſolche Ausdehnung des Statuts der Fritſche⸗Stiftung auf die Arbeiter fehlen. Ich möchte deshalb meinen, daß vorläufig jeden⸗ falls ein Bedürfnis, die Fritſche⸗Stiftung und deren Statut zu ändern, nicht vorliegt. Da ferner, wie der Referent, Herr Dr. Hubatſch, ſchon nachgewieſen hat, die Erhöhung der Stiftung um 50 000 ℳ. ge⸗ rade genügt, um die Anſprüche zu befriedigen, die an die Fritſche⸗Stiftung in dem bisherigen Sinne heran⸗ treten, ſo erſcheint mir auch ſachlich der Antrag Vogel bedenklich. Die Fürſorge für die Hinterbliebenen der ſtädtiſchen Arbeiter wird, wie geſagt, auch in Zukunft von Fall zu Fall gehandhabt werden, und ch zwar ſo, daß ohne Inanſpruchnahme der Fritſche⸗ Stiftung einigermaßen auskömmliche Verhältniſſe ſich ergeben. Mangels eines Statuts für dieſe Fürſorge ſchwebt meiner Anſicht nach der Antrag des Herrn Stadtv. Bogel einigermaßen in der Luft, und in dieſem Sinne erſcheint er mir entbehrlich.