—— 214 — Antragſteller Stadtv. Dr. Hubatſch: Meine Herren, der Beſchluß, um den es ſich heute handelt, vom 2. Dezember 1003 lautet: Die Stadtverordnetenverſammlung ſpricht die Erwartung aus, daß der zur Vorbereitung der Wahl eines Stadtrats eingeſetzte Ausſchuß mit ſeinen Arbeiten erſt beginnt, wenn die völlige Haltloſigkeit der von dem Herrn Stadtv. Ellenburg in der Stadtverordnetenſitzung vom 19. November 1903 erhobenen Beſchuldigung betr. die Beſetzung von Stadtratsſtellen er⸗ wieſen iſt. Sie wiſſen, meine Herren, daß damals der frühere Stadtv. Ellenburg ſchwere Beſchuldigungen gegen den früheren Stadtverordnetenvorſteher erhoben hat betr. die Stadtratswahlen, die vorhergegangen waren, und daß darauf der frühere Stadtverordneten⸗ vorſteher beim Staatsanwalt den Antrag auf eine ſtrafrechtliche Verfolgung geſtellt hat. Wenn man auch damals der Überzeugung ſein konnte, daß die Behauptungen des Stadtv. Ellenburg grundloſe Verdächtigungen enthielten, ſo war es doch in unſer aller Intereſſe, daß eine Klarſtellung dieſer Dinge vor einer Inſtanz erfolgte, die über allen Parteien ſteht, durch richterliche Entſcheidung. So iſt denn die Stadtverordnetenverſammlung zu dem Beſchluſſe gekommen, bis dieſe richterliche Entſcheidung vorläge, die Neuwahl zu vertagen, damit auch jeder Verdacht und jedes Mißtrauen bei der Neuwahl, die nunmehr ſtattfinden ſollte, ausgeſchloſſen ſei. Nun ſind beinahe anderthalb Jahre ins Land gegangen, und eine richterliche Entſcheidung in dieſer Frage iſt noch nicht erfolgt. Dagegen hat uns das jetzige Jahr die Pflicht gebracht, zu der Neuwahl, die ſchon lange anſteht, nun noch 7 andere Neu⸗ wahlen von Stadträten vorzunehmen. Wenn wir nun den alten Beſchluß aufrecht erhalten, ſo find wir nicht in der Lage, dieſe Neuwahlen vornehmen zu können; denn was damals für die Neuwahl für den verſtorbenen Stadtrat Horn galt, das gilt genau ſo für jede andere Neuwahl von Stadträten. So würden wir alſo, wenn der Beſchluß beſtehen bleibt, die Neuwahl der Stadträte wieder ausſetzen müſſen auf unbeſtimmte Zeit. Das hieße aber, den Magi⸗ ſtrat auf den dritten Teil ſeiner Mitglieder verkür⸗ zen; das hieße, ihm die Geſchäfte ſo außerordentlich erſchweren, daß er ſie gar nicht mehr ordnungsgemäß führen könnte. Ich glaube nicht, daß jemand unter uns die Verantwortung dafür übernehmen könnte. Es würde ſich daher ſchon aus dieſen praktiſchen Gründen geziemen, daß wir den Beſchluß aufheben. Nun kommt aber noch ein Moment hinzu. Der Beſchluß iſt damals unter der Vorausſetzung gefaßt worden, daß die richterliche Entſcheidung nicht allzu lange ausſtehen würde, daß innerhalb weniger Monate in der Sache etwas geſchehen würde. Nun wiſſen Sie ja Alle, daß der Antrag der ſtrafrecht⸗ lichen Verfolgung geſtellt worden iſt; Sie wiſſen aber auch wohl, daß er zunächſt vom Staatsanwalt abge⸗ lehnt worden iſt, und daß dann der Oberſtaatsanwalt angegangen worden iſt, der eine neue Erhebung ver⸗ anlaßt hat. Was daraus geworden iſt, das weiß ich nicht; ich weiß nicht, ob die Herren darüber beſſer orientiert find. Ich weiß nur ſoviel, daß von den damaligen Mitgliedern des Ausſchuſſes, die bei den alten Stadtratswahlen beteiligt geweſen ſind, auf die ſich der Stadtv. Ellenburg bezogen hat, niemand ver⸗ hört und niemand vernommen worden iſt. Es ſcheint alſo, daß die ganze Sache uns wahrſcheinlich nicht das bringen wird, was wir damals voraus⸗ ſetzten: nämlich eine richterliche Entſcheidung. Jeden⸗ falls können wir nicht ins Unbeſtimmte hinein war⸗ ten, und da wir nun beinahe anderthalb Jahre ge⸗ wartet haben, und nunmehr die Pflicht drängt. daß wir die Stadtratswahlen vornehmen und den Magi⸗ ſtrat in ſeiner alten Stärke herſtellen, ſo empfiehlt es ſich wohl, den Beſchluß vom 2. Dezember 1903 auf⸗ zuheben, damit die Stadtratswahlen demnächſt voll⸗ zogen werden könnten. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Verſamm⸗ lung beſchließt uach dem Antrage des Stadtverordne⸗ ten Dr. Hubatſch u. Gen., wie folgt: Der Beſchluß vom 2. Dezember 1903 betr. die Erſatzwahl für den verſtorbenen Stadtrat Horn wird aufgehoben.) Vorſteher Roſenberg: Es würde ſich nunmehr um die Erſatzwahl für einen verſtorbenen Stadtrat handeln. Ich ſchlage vor, damit zugleich Punkt 4 der Tagesordnung zu verbinden: Vorlage betr. Neuwahl von 7 unbeſoldeten Magiſtratsmitgliedern. Druckſache 126. Stadtu. Dr. Hubatſch: Nachdem nun der Be⸗ ſchluß aufgehoben worden iſt, können wir an die Vorbereitung zu den Stadtratswahlen gehen. Der Ausſchuß, der damals eingeſetzt worden iſt, von dem in dem Beſchluſſe die Rede iſt, iſt ja natürlich mit ſeiner Aufgabe zu Ende bei jedem Wechſel des Jahres. Wir müſſen alſo einen neuen Ausſchuß ein⸗ ſetzen, und es wird ſich als ſelbſtwerſtändlich ergeben, daß wir für die Erſatzwahl für den verſtorbenen Stadtrat Horn denſelben Ausſchuß einſetzen, der für die N. nwahl von 7 Stadträten einzuſetzen iſt, die in dieſem Jahre erfolgen ſoll. Ich würde alſo emp⸗ fehlen, einen Ausſchuß von 15 Mitgliedern für dieſe ſämtlichen Stadtratswahlen — 8 an der Zahl — einzuſetzen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Verſamm⸗ lung beſchließt die Einſetzung eines Ausſchuſſes von 15 Mitgliedern zur Vorbereitung der Erſatzwahl für den verſtorbenen Stadtrat Horn und für die Neu⸗ wahl von 7 unbeſoldeten Magiſtratsmitgliedern.) Vorſteher Roſenberg: Ich bitte um eine Vor⸗ ſchlagsliſte. (Zuruf des Stadtv. Dr. Hubatſch.) Die Vorſchlagsliſte wird wohl gleich eingereicht wer⸗ den. Wir kommen nunmehr zu Punkt 5 der Tages⸗ ordnung: Vorlage betr. elektriſche 4 + der Straße 9d— v 3 (verl. Kantſtraße) zwiſchen 1 . . und Ringbahn ruckſache 178. Stadtv. Dr. Freutzel: Meine Herren, aus dem vorliegenden Material erſehen Sie, daß das Erſuchen der Terrain⸗Aktiengeſellſchaft Park Witzleben an den Magiſtrat, die vorgeſehene Gasbeleuchtung in der verlangerten Kantſtraße zur elektriſchen Beleuchtung auszugeſtallen, zu einer Zeit erfolgte, als bereits weſentliche Vorbereitungen für die Gasbeleuchtung getroffen waren. Man hat deshalb auch einen Be⸗ trag eingeſetzt als Entſchädigung für dieſe doch wohl