— 216 — Der unentgeltlichen Rückauflaſſung der ſtädtiſchen Parzellen 4185/51 ꝛc. und 4186/51 2c Karten⸗ blatt 8 von 5 qm und 4 qm Größe an die Terraingeſellſchaft Park Witzleben oder deren Order und der ſtädtiſchen Parzelle 4095/177 ꝛc. Kartenblatt 8 von 508 qm Größe an Herrn Werner Eichmann oder deſſen Order wird vor⸗ behaltlich der Genehmigung des Bezirksaus⸗ ſchuſſes zugeſtimmt.) Punkt 7 der Tagesordnung: Vorlage betr. Weiterführung grundbahn vom Bahnhof Krummeſtraße durch die Bismarckſtraße und ihre Ver⸗ längerung bis zum Platz B auf Weſtend. Druckſache 180. Ich bitte den Herrn Berichterſtatter, gleichzeitig über das inzwiſchen eingegangene Schreiben der beiden Geſellſchaften vom 9. Mai 1905 zu berichten. der Berichterſtatter Stadtu. Mittag: Meine Herren, es iſt im Mai 1890 und am 12. Januar 1899 mit der Firma Siemens und Halske, deren Rechte ſpäter auf die Geſellſchaft für Hoch⸗ und Untergrundbahnen übergegangen ſind, ein Vertrag geſchloſſen worden, daß die Untergrundbahn in ihrer ganzen Ausdehnung durch das Charlottenburger Gebiet als Unterpflaſter⸗ bahn geführt werden ſoll. Es lag nun ſchon ſeit längerer Zeit die Abſicht vor, mit der Untergrund⸗ bahn einen neuen Vertrag zu ſchließen zur Durch⸗ führung der Bahn von der Krummenſtraße bis zum ſ Platz B. Dieſer Vertrag war bisher noch nicht zu⸗ ſtande gekommen, weil der Streit mit der Elektriſchen Straßenbahngeſellſchaft noch nicht geſchlichtet war, und die Untergrundbahn die Laſten, die damit ver⸗ knüpft waren, nicht auf ſich nehmen wollte. Die Differenzpuukte mit der elektriſchen Straßenbahn ſind nunmehr erledigt, und es ſoll jetzt ein neues Ab⸗ ſ kommen mit der Untergrundbahn wegen Herſtellung der Verbindung zwiſchen der Krummenſtraße und dem Platz B geſchloſſen werden. Dabei ſollen zu⸗ gleich beide Verträge, der frühere und der etzige neue, in Übereinſtimmung gebracht werden. Es iſt ferner geplant, die Strecke vom Platz B bis zum Platz F zu verlängern. Darüber ſchweben die Unterhandlungen noch, ſie haben noch zu keinem definitiven Reſultat kommen können. Die Untergrundbahn ſollte die Verpflichtung übernehmen, ſpäteſtens bis zum 1. Mai nächſten Jahres die Strecke von der Krummenſtraße bis zum Platz B einzubauen und den Betrieb ſpäteſtens am fü 1. April 1908 zu beginnen. Der Einbau bis zum Mai 1906 ſollte hanptſächlich aus dem Grunde er⸗ folgen, damit wir die Bismarckſtraße vollſtändig requtieren können, andererfeits auch, um die Ver⸗ pflichtung, die wir gegen die Neuweſtend⸗Aktiengeſell⸗ ſchaft und den Staal haben, zu erfüllen. Da iſt nun, worauf ich ſpäter noch zurückkomme, heute ein Schreiben der beiden Geſellſchaften eingegangen, wo⸗ nach ſie ſich zur Ausführung der Untergrundbahn bis zum April 1906 nicht binden wollen: jedoch ſtellen ſie in ſichere Ausſicht, daß ſie bis zum 1. Juli 1906 die Arbeiten beendet haben werden. Es würde an und für ſich dagegen nichts einzu⸗ wenden ſein, ob der Bau 2 Monate früher oder 2 Monate ſpäter zu Ende geführt wird. Die Bahn wird, wie ich ſchon vorhin geſagt habe, auch auf der Strecke von der Krummenſtraße ſtraße durch bis zum Platz. B unterirdiſch ausgeführt und ſelbſt im Zuge der Überführung über die Verbindungsbahn unter der Überführung der eiſernen Brücke eingebaut. Außer dem Bahnhof an der Krummenſtraße werden Bahnhöfe am Sophie Charlotteplatz, an der Kreuzung der Ringbahn und ſchließlich am Platz E vorgeſehen. Am Bahnhof Krummeſtraße gabeln ſich die beiden Gleiſe: ein Gleis führt nach dem Wilbelmsplatz, das andere nach Weſtend. Es wird ſich ermöglichen laſſen, daß ein eventueller Umſteigeverkehr nach Berlin hinein vom gleichen Perron aus ſtattfinden kann, dagegen ein Verkehr vom Wilhelmsplatz nach Weſtend hinauf und zurück wahrſcheinlich ein Verlaſſen des Perrons erfordern wird, um von einem andern Perron aus den Anſchluß zu erreichen. Das liegt in den ganzen Verhältniſſen des Einbanes, weil die Bahn von der Bismarckſtraße nach der Seſenheimer⸗ das Eckgrundſtück eine große Kurve be⸗ ſchreiben muß. Das iſt rechtsſeitig nicht anzuordnen, weil dort der Platz fehlt, und das bereits bebaute Grundſtück nicht zur Verfügung ſteht. Die Vorlage ſieht nun als ſelbſtverſtändlich an, daß die Sladtgemeinde ſich an dem Unternehmen mit einem Barzuſchuß zu beteiligen hat, weil die Bahn nach einer Gegend hinführt, die zum großen Teil noch unbebaut, andernteils aber mit einer ſchwachen Bevölkerung verſehen iſt. Wir Charlotten⸗ burger haben aber an der Verlängerung der Bahn⸗ ſtrecke ein großes Intereſſe deswegen, weil wir unſer Gelände, das wir oben auf Weſtend haben, möglichſt aufſchließen wollen, andererſeits aber auch, weil wir durch die Bebauung unſerer und anderer Grund⸗ tücke uns eine neue ſteuerkräftige Bevölkerung heranſchaffen wollen. Uber die Höhe des Zuſchuſſes haben nun viele Verhandlungen ſtattgefunden, die aber nur zu der einzig annehmbaren Form führten, erſtens einen Zuſchuß von 1 000 000 ℳ zu gewähren, zweitens Verzichtleiſtung auf eine Abgabe für die neue Zweig⸗ trecke nach Weſtend auf 16 Jahre und desgleichen Beſchränkung der Abgabe auf jährlich 20 000 ℳ für die Linie vom Nollendorfplatz nach dem Wilhelms⸗ platz. Der Magiſtrat glaubt nun, noch einen günſtigeren Vertrag zu ſchließen, wenn der Punkt 2, die Verzichtleiſtung, ausgeſchloſſen bliebe, und dafür der Zuſchuß von 1 000 000 auf 1 300 000 ℳ erhöht werden würde. Dem tritt nun nach einem vom geſtrigen Tage datierten, alſo heute eingegangenen Schreiben die Untergrundbahn und die Neuweſtend⸗ Aktiengeſellſchaft nicht bei. Die Weſtend⸗Aktien⸗ geſellſchaft hat ja nebenbei noch beſondere Ausgaben, da ſie die Ausfälle, die der Elektriſchen Geſellſchaft ür Hoch⸗ und Untergrundbahnen infolge des Baues und Betriebes der neuen Strecke nach Weſtend ent⸗ ſtehen, zu decken hat. Beide wollen die Verzicht⸗ leiſtung ſo weit beſchränken, daß ſie ſich bereit er⸗ klären, gegen Zahlung des angebotenen Betrages von 1 300 000 ℳ, auf den Abgabeerlaß für die Stamm⸗ ſtrecke ganz und für die Weſtendlinie ebenfalls, aber erſt, ſobald dieſe eine gewiſſe Verkehrsentwickelung erreicht haben wird — was ja nach Lage der Sache wohl noch auf längere Zeit ausgeſchloſſen bleiben wird —, zu verzichten; ſie will ſo lange von Ab⸗ gaben für dieſe Strecke befreit bleiben, bis die Koſten des Betriebes ganz gedeckt, und das Anlage⸗ kapital ſich mindeſtens mit 3 % verzinſt. Ich bin nun der Meinung, daß das keine ungerechtfertigte Forderung iſt; denn ich kann doch erſt eine Abgabe erwarten, wenn auch eine gewiſſe Einnahme zu er⸗ warten iſt. Zu den erhöhten Koſten für den Ein⸗