—— 217 — ban der Untergrundbahn in die Uberführungeſtrecke der Stadt⸗ und Ringbahn ſoll die Stadt noch 200 000 ℳ mit tragen, ſo daß ſich dann die Ge⸗ ſamtſumme auf 1 500 000 ℳ ſtellt. Der Vertrag leiſtet dagegen eine Gewähr, daß die Untergrundbahngeſellſchaft vom Tage der Betriebseröffnung der Linie Krummeſtraße —Weſtend bis zum Platz E zuſetzlich der vertragsmäßigen Ab⸗ gabe an die Stadtgemeinde %, % von der auf der Geſamtſtrecke Weſtend — Warſchauerbrücke und den Nebenſtrecken nach dem Potsdamerplatz und dem Wilhelmsplatz zu erzielenden Bruttoeinnahme zahlt, ferner daß ſie den Betrieb ſo aufrecht erhält, daß auf der Strecke Krummeſtraße bis Platz B in der verkehrsreichſten Tageszeit mindeſtens in 4 Stunden die Wagenzüge in Zwiſchenräumen von höchſtens 5 Minuten, zu den übrigen Zeiten in Zwiſchen⸗ räumen von höchſtens 7/ Minuten verkehren, und inſoweit die Züge direkt die Stammbahn befahren, ſoll eine Wagenfolge in Abſtänden von höchſtens 10 Minuten ſein. Meine Freunde und ich waren bereit, Ihnen die Vorlage zur ſofortigen Annahme zu empfehlen; das iſt jedoch nach dem heutigen Einſpruch der beiden Geſellſchaften ausgeſchloſſen, da der Vertrag in vielen Punkten doch nun eine weſentliche Ab⸗ änderung erfahren muß. Ich beantrage deshalb, die Vorlage an einen Ausſchuß von 15 Mitgliedern zu verweiſen. Stadtv. Dr. Borchardt: Meine Herren, namens meiner Freunde kann ich dem Antrage auf Annahme der Vorlage, der ja nun allerdings in direkter Form nicht unmittelbar geſtellt iſt, nicht zuſtimmen. Ich bitte Sie vielmehr im Namen meiner Freunde, die Magiſtratsvorlage abzulehnen. Wir ſind nicht der Meinung, daß es angebracht iſt, ſeitens der Stadt eine Summe von 1 300 000 ℳ für dieſen Zweck aufzuwenden, da das Intereſſe der Stadt an der Verlängerung der Untergrundbahn verſchwindend iſt gegenüber den Intereſſen der in Betracht kommenden Geſellſchaften. Wir ſind der Meinung, daß, wenn die Stadt einen derartigen Betrag zu zahlen ab⸗ lehnt, die Untergrundbahn trotzdem in kurzer Zeit gebaut wird, zum mindeſten, daß durch erneute Berhandlung der Beitrag, den die Stadt zu zahlen hat, ſich ganz erheblich würde herabmindern laſſen. Wir bitten Sie deshalb in erſter Linie, die Vorlage abzulehnen; andernfalls würden wir einer Ausſchuß⸗ beratung zuſtimmen. Stadtbaurat Bredtſchneider: Wie ich einerſeits nicht zugeben kann, daß das Intereſſe der Stadt an der Verlängerung der Untergrundbahn ein verſchwin⸗ dendes iſt gegenüber den Intereſſen der Geſellſchaften, was Herr Stadtv. Dr. Borchardt ſoeben behauptete, ſo muß ich doch andererſeits auch den Ausführungen des Herrn Referenten inbezug auf einen Punkt ent⸗ 2 4 nämlich inbezug auf die Erwägung: ollen wir die Forderung der Geſellſchaften, wir möchten auf die Dauer von 16 Jahren auf Gebühren über eine gewiſſe Höhe hinaus verzichten, genehmigen, oder ſollen wir dieſe Forderung ablehnen und an ihrer Stelle den von uns in Ausſicht geſtellten Zu⸗ ſchuß um 300000 ℳ erhöhen? Der Magiſtrat hat, nachdem er urſprünglich ſich auf den erſtgenannten Standpunkt geſtellt hatte, d. h. nachdem er zugegeben hatte, daß die Stadtgemeinde auf die Gebühren über eine Höhe von 20 000 ℳ jährlich hinaus auf die Dauer von 16 Jahren verzichten ſoll, dieſen Stand⸗ punkt neuerdings verlaſſen und gefordert, daß die Gebühren in der vertragsmäßig vorgeſchriebenen Höhe von vornherein zu bezahlen ſeien, daß hierfür aber ein um 300 00) ℳ erhöhter Zuſchuß, welcher der Summe von einer Million ℳ hinzuzuſetzen iſt, ge⸗ zahlt werden ſolle. Nun ſagt der Herr Referent folgendes: die beiden Geſellſchaften haben ſich zwar mit der Er⸗ höhung um 300 000 ℳ einverſtanden erklärt, ſie haben aber außerdem die Forderung geſtellt, man möchte ſie doch wenigſtens von der Zahlung der Gebühren für die neue Linie entbinden, und — ſo ſagt der Herr Referent — dieſe Forderung ſei ja ganz recht und billig, denn die Untergrundbahn habe ja doch während der erſten Zeit keine Verdienſte. Ja, meine Herren, wir entſchädigen ja ihren Ausfall mit einem Belrage von 300 000 ℳ“ Entweder laſſen wir die Gebühr nach, dann brauchen wir nicht 300 000 ℳ zu zahlen; oder wir bezahlen 300000 ℳ, aber dann muß uns auch die Gebühr bezahlt werden. Wir können doch unmöglich nunmehr ſagen: wir be⸗ zahlen die 300 000 ℳ. und außerdem laſſen wir noch die Gebühr nach, das wäre ja eine doppelte Entſchädigung für die Geſellſchaft. Entſcheiden wir uns für den Modus der Bezahlung eines Zuſchuſſes, ſo könnte doch dieſer Zuſchuß höchſtens erhöht werden, aber einen Zuſchuß zahlen und außerdem noch auf Gebühren verzichten, das gibt unklare Verhältniſſe. Ich möchte die Herren doch bitten, gerade hierauf ihr Augenmerk zu richten, wenn demnächſt die Sache wieder zur Verhandlung kommt. Im Ausſchuß wird das natürlich beſonders zur Sprache gebracht werden. Stadtu. Buka: Meine Herren, ich kann den Aus⸗ führungen des Herrn Stadtbaurats Bredtſchneider nicht vollſtändig zuſtimmen. Die Verhältniſſe ſind hier etwas unklar geworden nur dadurch, daß wir es mit zwei Geſellſchaften auf einmal zu tun haben, mit der Neuweſtend⸗Geſellſchaft und mit der Unter⸗ grundbahngeſellſchaft. Wenn wir es mit der Unter⸗ grundbahngeſellſchaft allein zu tun hätten, und es würde ſich darum handeln, in Gegenden, für deren Entwicklung wir lebhaft intereſſiert ſind, weil wir von der Aufſchließung dieſer Gegenden das Zuſtrömen neuer Steuerzahler erwarten, — wenn es ſich darum allein handeln würde, ſo würden wir ohne weiteres klar ſehen, daß mir uns inbezug auf die Abgaben⸗ freiheit nicht ſo ſtreng zu verhalten brauchten. Den Standpunkt, den ich hier vertrete, habe ich von jeher in der Verſammlung vertreten. Ich habe es immer für außerordentlich bedauerlich gehalten, daß die Städte die Wichtigkeit der Frage verkannt und es nicht von Anfang an verſtanden haben, ſich in den Beſitz aller Verkehrsmittel innerhalb der Stadt zu ſetzen. Die Verkehrsmittel innerhalb der Stadt gehören zweifellos in die kommunale Verwaltung; denn dadurch iſt die Entwicklung der Kommune be⸗ dingt. Der Anſchluß iſt zunächſt verpaßt, meine Herren, und ſolange wir auf Erwerbsgeſellſchaften angewieſen ſind, müſſen wir mit den Erwerbsgeſell⸗ ſchaften rechnen, mit den Motiven rechnen, von denen ſich Erwerbsgeſellſchaften bei Abſchluß ihrer Verträge leiten laffen. Eine Geſellſchaft, die uns behilflich ſein ſoll, neue Gegenden aufzuſchließen und ihnen eine Entwicklung zu bringen, die ſonſt erſt viele Jahne ſpäter erfolgen würde, eine ſolche Geſellſchaft wird natürlich deswegen keine Opfer bringen wollen, ſondern ſie wird in erſter Linie erwarten, daß eher die Stadt noch Zuſchüſſe zahlt. Das iſt ja hier nicht weiter in Frage. Keinesfalls wird ſie ſich aber dazu ver⸗ 7