— 222 — änderte Annahme des Magiſtratsantrages. Obgleich, wie vorhin ſchon angedeutet, eine gewiſſe Baſis für die Ausſchußberatung dadurch geſcaſfen war, da die Verſammlung in ihrer großen Mehrzahl darüber ſchon einig war, es ſei zweckmäßig und durchaus empfehlenswert für das Zuſtandekommen des Unter⸗ nehmens, einen Zuſchuß ſelbſt von recht be⸗ trächtlicher Höhe zu gewähren, hat der Ausſchuß es doch auf Wunſch einiger Mitglieder für nötig gehalten, auch dieſe Frage noch einmal aufzurollen und einer gründlichen Prüfung zu unterziehen. Dieſe Prüfung und dieſe Verhandlungen haben nichts anderes ergeben, als was eigentlich ſchon von vorn⸗ herein feſtſtand, nämlich daß die große Mehrheit des Ausſchuſſes dafür eintrat, zur ſchnellen Förderung des Unternehmens der Magiſtratsvorlage zuzuſtimmen, d. h. ſich damit einverſtanden zu erklären, daß ein Zuſchuß in einer Höhe von 1 300 000 e% zu dieſem Unternehmen geleiſtet würde. Ich kann es mir wohl verſagen, noch einmal auf die Gründe, welche hier beſtimmend waren, einzugehen. Ich darf nur furz retapitulieren, daß von allen Seiten — mit Aus⸗ nahme der ſozialdemotratiſchen Partei — der Ge⸗ danke ausgeſprochen wurde, daß das Unternehmen für die Stadt Charlottenburg überaus wichtig iſt, daß es überaus wichtig iſt, daß das Unternehmen ſchnell zuſtande komme, um uns direkten pekuniären Vorteil dadurch zu bringen, daß unſere Terrains ſchnell aufgeſchloſſen werden, andererſeits aber da⸗ durch, daß eine Reihe — und zwar, wie man an⸗ nimmt, recht ſteuerkräftiger — Einwohner jene jetzt noch brachliegende Gegend bevölkern werde. Es war nun weiter zu prüfen, wieweit durch das inzwiſchen eingegangene Schreiben der Hoch⸗ und Üntergrundbahngeſellſchaft eine Veränderung der Situation herbeigeführt ſei, welches ſagte, daß das Aquivalent von 300000 ℳ., das der Magiſtrat als Entſchädigung für den Fortfall der Abgaben⸗ freiheit geboten hatte, zu niedrig ſei. Sie ſchrieb: Es bleibt aber doch weſentlich zurück gegen die Abgabenlaſt, welche wir entgegen früheren Vereinbarungen nun wieder übernehmen ſollen. Es war zunächſt die Frage zu erörtern, weshalb man denn überhaupt auf eine einmalige Abfindung hingewirkt habe. Da ſind uns nun vom Magiſtrat Erklärungen gegeben worden, die die Ausſchußmit⸗ glieder voll befriedigi haben, nämlich daß es aus fmanztechniſchen Gründen durchaus zu empfehlen ſei, lieber eine einmalige Entſchädigung zu zahlen und nachher die Abgabe zu bekommen, ſtatt mit den un⸗ gewiſſen Zahlen der Abgabe ſpäter rechnen zu müſſen: ſo könne man auf dem Wege der Anleihe die Zubuße, die man zahlt, gleich tilgen. Es erhob ſich weiter die Frage, ob der Stand⸗ punkt der Untergrundbahn, welche 300 000 als zu gering beziffert, oder der Standpunkt des Ma⸗ giſtrats, welcher 300 000 ℳ als ausreichend be⸗ eichnet, richtig iſt. Hierüber ein klares und ab⸗ ſolleßendes Urteil zu fällen, iſt ſchwierig. Dem Ausſchuß haben ſehr ſorgfältig aufgeſtellte Rechnungen vorgelegen, welche auf Grund eines Gutachtens des Regierungsrates Kennmann gemacht worden ſind, und welche die Ergebniſſe bei der Großen Berliner Straßenbahn ſowie bei der Stadt⸗ und Ringbahn ſeit einer Dauer von 10 oder 15 Jahren berück⸗ ſichtigt haben. In dieſen Berechnungen iſt damals feſtgeſtellt worden, daß die Abgabenfreiheit, kapita⸗ liſiert und valutiert auf den Zahlungstag, eine Summe ausmacht, die auf etwa 350 000 ℳ aus⸗ kommt. Dabei iſt natürlich immer noch zu bedenken, ß daß es deswegen doch ſehr leicht möglich daß etwaige Mindererträge doch eintreten können, weil die Baſis der Berechnung ſehr 14 1 4 b8 2 iſt, daß die Summe, von 350 000 ℳ, auch ſelbſt 300 000 ℳ, noch höher ſteht als das, was wir auf dem Wege der Abgabe erhalten würden. Aus dieſen Gründen hat der Ausſchuß nahezu einſtimmig beſchloſſen, Ihnen zu empfehlen. die Magiſtratsvorlage anzunehmen und den Magiſtrat zu erſuchen, auf dem Boden dieſer Vorlage die weiteren Verhandlungen zu führen. Der Ausſchuß iſt der Meinung beigetreten, daß mit dieſem unſerm Angebot den deiden Geſellſchaften eine durchaus faire Propoſition gemacht würde, und daß auch der Standpunkt des noblesse oblige, der vom Magiſtrats⸗ tiſch in der vorigen Sitzung betont wurde, durchaus gewahrt würde. So weit habe ich Ihnen als Referent des Aus⸗ ſchuſſes zu berichten. Einige kleine Anderungen, die Sie noch in der Druckſache finden, beziehen ſich nur auf die Termine und ſind 1 Natur. Zunächſt war uns aufgefallen, daß im Schreiben vom 9. Mai lediglich geſagt worden war: die Summe von 300 000 ℳ iſt zu niedrig, aber gar keine Angabe darüber gemacht worden war, wie ſich denn nach dem Bilde, das den Geſellſchaften vorſchwebt, nach den ihnen zur Verfügung ſtehenden Grundlagen die Summe eigentlich ſtellen müßte. Dieſe Angabe iſt inzwiſchen gemacht worden. Es ſind zwei Schreiben eingegangen, vom 16. und 15. Mai, deren weſent⸗ lichen Inhalt ich Ihnen vortragen möchte. Darin iſt eine Gegenrechnung ſeitens der Untergrundbahn⸗ geſellſchaft aufgemacht worden, und dieſe Rechnung ſtellt ſich auf 606 000 ℳ an Stelle von 300 000 . Nun hat man im hieſigen Magiſtrat nicht umhin können, dieſe Berechnung der Hoch⸗ und Untergrund⸗ bahn nachzuprüfen und zu vergleichen mit denjenigen Aufſtellungen, die wir gemacht haben, und da hat ſich allerdings ergeben, daß die Hoch⸗ und Unter⸗ grundbahn in einer Hinſicht etwas richtiger kalkuliert hat, und daß es doch wohl möglich wäre, daß bei einer genauen Reviſion unſerer Rechnung wir zu einer etwas höheren Summe als 300000 ℳ kommen. Ich möchte eine Ziffer nicht nennen: bei der Kürze der Zeit hat eine ſolche noch nicht feſtgeſtellt werden können. Nachdem dieſes in den beiden letzten Tagen ſich ereignet hat, iſt heute folgendes Schreiben ein⸗ gegangen, welches ich Ihnen vorleſen möchte: Mit Bezug auf unſere Schreiben vom 15. und 16. Mai d. J. und im Anſchluß an die heute mit Herrn Stadtbaurat Bredtſchneider und Herrn Stadtſyndikus Dr. Maier ſtatt⸗ gehabte Verhandlung erklären wir uns damit einverſtanden, daß der Zuſchuß auf 1425 000 ℳ bemeſſen wird und dagegen der Abgabenerlaß fortfällt. Hochachtungsvoll und verbindliche Unterſchriften. Hier liegt nun zum erſtenmal eine rechts⸗ verbindliche Ertlärung der beiden Geſellſchaften vor, die eine beſtimmte Summe nennt. Wenn bisher der Magiſtrat ſeinerſeits eine Anderung des in Ausſicht genommenen Vertrages vorgenommen hat, wozu er unzweifelhaft berechtigt war, ſo haben wir jetzt hier ms erſtenmal eine feſte, rechtlich verbindliche Er⸗ lärung der Geſellſchaften — zum mindeſten für die geſchäftliche Behandlung ein großer Fortſchritt. Es wird ſich nun fragen — und hier trete ich aus dem Rahmen des Referenten heraus; denn als