ſolcher habe ich nur über die Beſchlüſſe des Aus⸗ ſchuſſes zu referieren gehabt, und mit dieſer Frage hat ſich der Ausſchuß, da ſie heute erſt akut geworden iſt, noch nicht beſchäftigt — es wird ſich nun fragen, ob man dieſes, ich möchte ſagen: Mittelgebot annehmen ſoll. Zwiſchen beiden Rechnungsarten kann es ſich nach meiner Schätzung nur um wenige tauſend Mark Differenz handeln. Es iſt nun die Frage: ſollen wir auf dieſes Gebot eingehen ohne Ausſchußberatung und dadurch dieſe Angelegenheit ſchnell — und das iſt nötig für uns — zum Abſchluß bringen, oder ſollen wir noch einmal in weitere Ausſchußberatungen eintretenD“ Ich möchte — aber das tue ich nur für meine Perſon — Ihnen empfehlen, den Vorſchlag dieſer beiden Geſellſchaften zu akzeptieren. Ich glaube, wenn wir alles das uns noch einmal vergegenwärtigen, was uns dazu gebracht hat, 1300 000 ℳ zu zahlen, wenn wir alle dieſe Gründe noch einmal reſümieren, dann wird uns auch dieſe kleine Differeez, die jetzt obwaltet, nicht davon abſchrecken können, nun zum Schluß zu kommen. Die Gründe, die dafür ſprechen, brauche ich Ihnen nicht mehr zu ſagen; ich habe ſie vorhin kurz erwähnt: wir machen unſer Gelände wertvoll, ſchnell wertvoll, wir kommen mit der ganzen Bismarckſtraßenangelegenheit zu einem ſchnellen und, wie man ſicher annehmen kann, viel beſſeren Ab⸗ ſchluß, als wir ihn erzielen würden, wenn wir dieſen Vorſchlag ablehnten und damit wieder in ſehr un⸗ ſichere Verhandlungen einträten. Ich möchte alſo der Verſammlung empfehlen, die Magiſtratsvorlage mit der Modifikation, daß als Zuſchuß der Stadt ſtatt 1 300000 ℳ 1425000 ℳ eingeſetzt wird, anzunehmen und den Magiſtrat zu be⸗ auftragen, in dieſem Sinne mit den beiden in Frage kommenden Geſellſchaften zu verhandeln. Bürgermeiſter Matting: Meine Herren, es iſt ja wahrſcheinlich für Sie ſowohl, wie für den Ma⸗ giſtrat nicht leicht, zu der neuen Sachlage hier Stellung zu nehmen. Das einzige, was, wie ich die Sache eben jetzt überſehen kann, für den Antrag des Herrn Referenten bezw. des Herrn Stadtv. Dr. Frentzel ſpricht, iſt das, daß in den früheren Abkommen — das allerdings dadurch nicht rechtskräftig geworden iſt, daß die Geſellſchaften die Friſt verſtreichen ließen — ihnen eine weitgehende Abgabenfreiheit zugeſichert war, ohne daß derſelben eine ſichere kalkulatoriſche Unter⸗ lage gegeben war. Der Magiſtrat hatte nun aller⸗ dings durch den Friſtablauf vollſtändig das Recht wiedererlangt, von neuem die Unterlagen des Ver⸗ trages zu prüfen; bei dieſer erneuten Prüfung er⸗ ſchien es dem Magiſtrat wünſchenswert, an Stelle dieſer Abgabenfreiheit, deren Tragweite mannigfache Bedenken erregte, eine beſtimmte Summe zu ſetzen, damit wir uns alle zum mindeſten darüber klar ſeien: was koſtet uns der Verzicht auf die Abgaben? Eine weitere materielle Anderung des Vertrages lag dabei nicht in der Abſicht des Magiſtrats. Es muß nun zugegeben werden, daß der Ma⸗ giſtrat ſeine erſte Schätzung auf 300000 ℳ mangels genügender Unterlagen nur ſchätzungsweiſe traf. Infolgedeſſen iſt es auch erklärlich, daß bei der Nach⸗ prüfung 10 eine Berichtigung herausgeſtellt hat, von der der Herr Stadtv. Dr. Frentzel hier referiert hat, daß die Zahlen annähernd auf die Summe würden errechnet werden müſſen, die nun die Ge⸗ ſellſchaft auf Grund der Verhandlungen, die ſie mit den beiden Magiſtratsvertretern heute Vormittag ge⸗ pflogen hat, ihrerſeits anbietet. Wenn man ſich auf dieſen Standpunkt ſtellt, daß der Magiſtrat eigent⸗ 223 — lich nichts weiter gewollt hat, als die Summe in annähernd derſelben Höhe, die die Abgabenfreiheit kalkulatoriſch gegeben haben würde, zu fixieren, ſo würde das allerdings für die Annahme des Antrages des Herrn Referenten ſprechen. Ich bin natürlich außer ſtande, 5 namens des Magiſtrats eine Erklärung abzul n. Aber ich nehme an, daß der Magiſtrat an Iieſer Grundlage, daß er den weiteren Zuſchuß als ein uquivalent für den Wegfall der Abgabenfreiheit betrachtet, nichts ändern wird, und wenn ſich herausſtellt, daß dieſe Summe tatſächlich ungefähr in der Höhe von 425000 ℳ ſich errechnen und rechtfertigen läßt, ſo nehme ich allerdings an, daß der Magiſtrat dieſem Angebot zuſtimmen wird. Stadtv. Paſche: Meine Herren, wir hätten nicht mehr Veranlaſſung genommen, zu der Sache das Wort zu nehmen, da wir ja unſern Standpunkt in der vorigen Verſammlung und auch in der Kom⸗ miſſion eingehend dargelegt haben, wenn nicht dem Referenten hier ein Irrtum untergelaufen wäre und er behauptet hätte, mit Ausnahme der Sozialdemo⸗ kraten wären alle davon überzeugt, daß die Linie notwendig iſt. Ich bin mir nicht bewußt, und auch meine Freunde ſind ſich nicht bewußt, daß wir die Notwendigkeit beſtritten hätten. Wir beſtreiten nur. daß die Stadt die Verpflichtung hat, einen derartigen Zuſchuß zu zahlen, weil wir davon überzeugt ſind, daß die Linie trotzdem gebaut werden würde, ohne daß die Stadt einen Zuſchuß leiſtet. Wir haben daher auch keine Urſache, uns jetzt mit dem erhöhten Zu⸗ ſchuß zu befaſſen, weil uns das erſt recht zu einer Ablehnung zwingen würde. (Die Beratung wird geſchloſſen.) Vorſteher Roſenberg: Wir kommen zur Abſtim⸗ mung. Ich werde zunächſt abſtimmen laſſen über die Bedingungen, und zwar in erſter Linie darüber, ob die Bedingung unter a nach dem Antrage des Herrn Referenten ſo gefaßt werden ſoll: 2) Die Stadtgemeinde zahlt am Tage der Be⸗ triebseröffnung der Strecke zwiſchen dem Bahn⸗ hof Krummeſtraße und dem Platz B mit Ein⸗ ſchluß des Bahnhofs auf dieſem Platz einen Zuſchuß von 1 425 000 ℳ. (Die Verſammlung ſtimmt mit großer Mehrheit dieſer Fafſung zu.) Dann hat der Ausſchuß beantragt, in Punkt e der Bedingungen unter Nr. 2 die Friſt vom „1. Mai 1906“ bis zum „1. Juli 1906“ zu verlängern, ferner in Punkt f Zeile 2 anſtatt „15. Mai d. I.“ zu ſetzen: „1. Juni d. I.“, und endlich in Punkt g Zeile 1 anſtatt: „Das vorſtehende Angebot tritt außer Wirk⸗ ſamkeit“ zu ſetzen: „Die vorſtehenden Vereinbarungen treten außer Wirkſamkeit“. (Die Verſammlung ſtimmt dieſen Abänderungen zu und beſchließt nunmehr mit großer Mehrheit nach dem Antrage des Ausſchuſſes, wie folgt: a) Der Magiſtrat wird ermächtigt, mit der Geſell⸗ ſchaft für elektriſche Hoch⸗ und Untergrundbahnen in Berlin einen Vertrag zur Verlängerung der Untergrundbahn durch die Bismarckſtraße bis zum Platz B auf Weſtend auf der Grundlage der abgedruckten. nach den Beſchlüſſen der