— 22 — Stadtverordnetenverſammlung abgeänderten Be⸗ dingungen abzuſchließen. Die aus dem Abkommen zu a der Stadt⸗ gemeinde erwachſenden Koſten ſind aus der ſchwebenden Schuld (Anleihe) für die Verbrei⸗ terung der Bismarckſtraße zu decken.) b) Punkt 3 der Tagesordnung: Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. elektriſche Straßenbeleuchtung der Straße 9d— v—3 (verl. Kantſtraße) 1%¼. 7 Sua⸗ rezſtraße und Ringbahn. ruckſache 178. Berichterſtatter Stadtv Dr. Spiegel: Meine Herren, die hier in Frage kommende Vorlage iſt in der vorigen Sitzung einem Ausſchuß überwieſen worden, weil die Verſammiung ſich nicht klar war, ob die als Entſchädigung für die ſchon vorgenommenen Gas⸗ arbeiten angeſetzten 4500 ℳ in der Tat dem Auf⸗ wande entſprechen. Im Ausſchuſſe iſt darüber be⸗ raten worden, und die Situation ſtellt ſich ungefähr folgendermaßen dar. Die Terraingeſellſchaft Part Witzleben iſt durch Vertrag verpflichtet, die Koſten der Beleuchtungs⸗ anlage zu tragen, und zwar nicht nur die Koſten der Straßenbeleuchtung, ſondern die Koſten der ganzen Beleuchtungsanlage in dem entſprechenden Straßen⸗ teile. Dabei iſt in dem Vertrage ausdrücklich eine Beleuchtung durch Gas vorgeſehen. Nun hat die Terraingeſellſchaft den Wunſch ausgeſprochen, daß an Stelle der Straßenbeleuchtung durch Gas eine ſolche durch Elektrizität treten ſolle, und der Magiſtrat ſchlägt vor, dieſe Umwandlung zu genehmigen unter der Bedingung, daß die Geſellſchaft die gegenüber der Verſorgung durch Gas entſtehenden Mehrkoſten und außerdem die hier mit 4500 %, angeſetzte Entſchä⸗ digung für ſchon vorgenommene Arbeiten an Gasrohr⸗ verlegung zu zahlen hätte. Man könnte ſich nun auf den Standpunkt ſtellen: die Geſellſchaft hat die Gasbeleuchtung, die im ganzen auf 35 500 ℳ berechnet iſt, vertragsmäßig zu zahlen will ſie ſtatt deſſen elektriſche Straßenbeleuchtung haben, nun, ſo hat ſie die dafür entſtehenden Koſten ebenfalls zu tragen. Meine Herren, dieſer Stand⸗ punkt würde berechtigt ſein, wenn dieſe Umwandlung der Gasbeleuchtung in elektriſche Beleuchtung in unſeren Augen ein überflüſſiger Luxus wäre, wenn wir daran kein Intereſſe hätten. So liegen die Dinge aber nicht. Wir gehen jetzt allmählich damit vor, in unſeren breiteren, ſchöneren Straßenzügen allgemein die Gasbeleuchtung durch elektriſche zu erſetzen. Wir haben angefangen mit der Berliner⸗ und Hardenbergſtraße, für die Kleiſt⸗ und Tauenzien⸗ ſtraße iſt ſie vorgeſehen, auch für die Bismarck⸗ ſtraße ſchon bewilligt, und wir werden hierin fortfahren müſſen. Selbſt abgeſehen von dem in uns wohnenden Drange Einrichtungen würde die Konkurrenz anderer Vor⸗ orte, die durch Einführung ſolcher Verbeſſerungen recht gute Erfahrungen in der Heranziehung ſteuer⸗ kräftiger Einwohner gemacht haben, dazu nötigen. Nach der Natur der Dinge iſt aber außer den ſchon genannten Straßen die Kantſtraße und ihre Ver⸗ langerung, die hier in Frage kommende Straßen⸗ ſtrecke, die nächſte dazu. Wir würden alſo in abſehbarer Zeit dort unbedingt die elektriſche Be⸗ leuchtung einführen müſſen. Wenn wir nun der ur Verbeſſerung unſerer wenn ihr jetzt die elektriſche Beleuchtung haben wollt, dann müßt ihr die Gasbeleuchtung und die eleltriſche Beleuchtung voll bezahlen, — ſo iſt es ganz wahr⸗ ſcheinlich, daß die Geſellſchaft einem derartigen doppelten Aderlaß abgeneigt ſein und erklären würde: unter den Umſtänden verzichten wir darauf. Wir würden dann die Gasbeleuchtung einrichten und be⸗ zahlt bekommen, und in einigen Jahren, wenn wir die elettriſche Beleuchtung in unſerm Intereſſe dort einführten, würden wir den vollen Betrag der elek⸗ triſchen Beleuchtung, d. h. ca. 50 000 e%, aus dem Stadtſäckel aufzuwenden haben, alſo über die 35 500ℳ, die die Gasbeleuchtung koſtet, hinaus ca. 14 500 ℳ. Wenn wir auf das Abkommen eingehen, ſo würden wir hingegen dieſe 14 500 ℳ ſparen. Wir würden ferner noch 4500 ℳ als Entſchädigung für ſchon ausgeführte Arbeiten dazu bekommen. Das ſind ins⸗ geſamt 19 000 ℳ. Aber, meine Herrn, damit iſt unſer Vorteil bei dem Abkommen noch nicht einmal erſchöpft; denn wir haben beſchloſſen, in der Bismarckſtraße anſtelle der urſprünglich vorgeſehenen Gasbeleuchtung elek⸗ triſche Beleuchtung einzuführen, und es muß uns natürlich daran liegen, daß die Terraingeſellſchaft Park Witzleben, ſoweit ſie dort mit ihrem Terrain in Frage kommt, die hierdurch erwachſenden Mehr⸗ koſten trägt. Und dazu iſt die Geſellſchaft auch bereit, vorausgeſetzt, daß das Abkommen inbezug auf die verlängerte Kantſtraße zum Abſchluß gelangt. Wir ſehen alſo: wenn das Abkommen nach der Magiſtratsvorlage getroffen wird, ſo erwächſt nicht nur der Terraingeſellſchaft, ſondern auch uns ein nicht unerheblicher Vorteil. Wenn man nun nicht gerade grundſätzlich auf dem Standpunkt ſteht, daß die Unternehmer unter allen Umſtänden geſchröpft werden müſſen, ſo wird man in dieſem Abkommen einen billigen Ausgleich der beiderſeitigen Intereſſen ſehen. Demgemäß iſt denn auch der Ausſchuß einmütig dazu gelangt, Ihnen die Annahme der Magiſtrats⸗ vorlage zu empfehlen, und ich beantrage dieſe An⸗ nahme. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Verſamm⸗ lung beſchließt mit großer Mehrheit, nach dem An⸗ trage des Ausſchuſſes, wie folgt: a) Für die Beleuchtung der Straße 94—Vv (verl. Kantſtraße) zwiſchen Suarezſtraße und der Ringbahn iſt elektriſches Licht zu ver⸗ wenden. b) Die für die Einrichtung der elektriſchen Straßen⸗ beleuchtung zu a entſtehenden Koſten hat die Terrain⸗Aktien⸗Geſellſchaft Park Witzleben zu tragen. c) Für die in der Straße 9d zum Teil bereits ausgeführte Gasrohrverlegung und Aufſtellung von Gaslaternen hat die Terrain⸗Aktien⸗Ge⸗ ſellſchaft Park Witzleben eine bare Entſchädi⸗ gung von 4500 ℳ an die Gasdeputation zu zahlen.) Vorſteher Roſenberg: Das Protokoll vollziehen heute die Herren Stadtv. Dr. de Gruyter, Lingner und Protze. Gegen die Vorſchläge des Wahlausſchuſſes ſind Einwendungen nicht erhoben. Die öffentliche Sitzung wird hiermit geſchloſſen. (Schluß der Sitzung 7 Uhr 45 Minuten.) Terraingeſellſchaft Park Witzleben aufgeben würden: Druck von Adolf Gertz, Charlottenburg.