Bürgermeiſter Matting: Meine Herren, ich möchte mich im weſentlichen auf die Erörterung un⸗ ſerer Vorlage beſchränken und ferner auf die Be⸗ antwortung derjenigen Fragen, die der Herr Stadtv. Dr. Zepler direkt an den Magiſtrat gerichtet hat. Herr Dr. Zepler hat in ſeinen Ausführungen ſo weit um ſich gegriffen, daß ich wenigſtens glaube es mir verſagen zu ſollen, ihm auf allen Gebieten zu folgen. Daß wir mit unſerer Vorlage nichts Voll⸗ kommenes ſchaffen, daß wir nur einen Teil der vielen Geſichtspunkte, die bei dieſer ſchweren Frage in die Erſcheinung treten, überhaupt aufgegriffen haben, und daß es zunächſt nur ein Verſuch ſein ſoll, das iſt in unſerer Vorlage deutlich zum Aus⸗ druck gelangt. Meine Herren, der Herr Stadtv. Dr. Zepler beſchwert ſich und iſt doch gleichzeitig, wie es ſcheint, angenehm überraſcht davon, daß er die Vorlage verhältnismäßig ſchnell bekommen hat. Ja, wenn wir alle die Geſichtspunkte, die Herr Stadtv. Dr. Zepler angeregt hat, hätten hier zur Erledigung bringen ſollen, dann hätten wir ſicherlich jetzt Ihnen dieſe Vorlage nicht bringen können. Die gemiſchte Deputation und der Magiſtrat ſtanden auf dem Standpunkte, wenigſtens das, was ohne allzu große Vorbereitung geſchaffen werden kann, mit möglichſter Schnelligkeit zu ſchaffen, und das iſt eben das, was die Vorlage Ihnen bringt. Auch über das Verfahren und die Behandlung, die die ganze Angelegenheit in formeller Beziehung in der gemiſchten Deputation gefunden hat, hat ſich der Herr Stadtv. Dr. Zepler in verſchiedener Hinſicht abfällig geäußert. Erſtens mal, daß eine Reihe von Vertagungen hat erfolgen müſſen, weil die Depu⸗ tation nicht beſchlußfähig war. Meine Herren, da⸗ für kann ich keine Verantwortung übernehmen. Im übrigen hat nachher die gemiſchte Deputation mit aller Sachlichkeit ſowohl wie Schnelligkeit gearbeitet und hat die Arbeit nach ihrer Auffaſſung in ihrer zweiten Sitzung vom 21. März zur Erledigung ge⸗ bracht. Ich verſtehe nicht, wie der Herr Stadtv. Dr. Zepler hat meinen können, am 21. März ſei eigentlich die Deputation unentſchieden und unent⸗ ſchloſſen auseinandergegangen, und es ſei noch gar nicht ſo weit geweſen, daß der Magiſtrat habe zu den Arbeiten der Deputation Stellung nehmen können! Ich konſtatiere hier an der Hand der Akten, daß ganz formell über die beiden vorliegen⸗ den ſchriftlichen Referate abgeſtimmt worden iſt und damit das Thema, welches der Deputation durch dieſe Referate geſtellt worden war, erſchöpft war. Ich möchte im Anſchluß daran gleich die beiden Fragen erledigen, die Herr Stadtv. Dr. Zepler als noch nicht entſchieden und erledigt hier bezeichnet hat, und die er, wie es ſcheint, in das Arbeitsgebiet der gemiſchten Deputation Anengeſon wiſſen wollte, wodurch er zu der Auffaſſung gekommen iſt, die Deputation habe ja ihre Arbeit noch gar nicht erledigt. Das iſt die Frage einer Säuglingsfür⸗ 44. wie er ſich ausgedrückt hat, in der Kirch⸗ traße, und die Frage der Stellungnahme zu der Eingabe der Milchhändlergenoſſenſchaft. Was die Station im alten Krankenhauſe in der Kirchſtraße anbetrifft, ſo, glaube ich, hat Herr Dr. Zepler da die Verhandlungen mißverſtanden. Es hat ſich von Anfang an nie darum gehandelt, in der Kirchſtraße im alten Krankenhauſe eine Für⸗ ſorgeſtelle einzurichten in derſelben Weiſe, wie die übrigen Fürſorgeſtellen, ſondern in der Kirchſtraße ſoll ein Mütterheim geſchaffen werden für ungefähr 20 bis 25 niedergekommene Mütter, die dort eben 231 entbunden ſind und für eine Zeit lang, ſolange ſie ſtillen, auch weitere Unterkunft in dem ſogenannten Mütterheim finden ſollen. Darauf iſt auch in unſe⸗ rer Vorlage hingewieſen. Dieſe Einrichtung reſſortiert aber nicht von der gemiſchten Deputation zur Be⸗ kämpfung der Säuglingsſterblichkeit, ſondern vielmehr von der Krankenhausdeputation, iſt von derſelben ſchon vor der Einſetzung der gemiſchten Deputation in die Wege geleitet und in der Vorbereitung jetzt ſoweit ze⸗ diehen, daß Ihnen hoffentlich in der nächſten Sitzung die diesbezügliche Vorlage zugehen wird. Was die Behandlung der Eingabe der Milch⸗ händlergenoſſenſchaft anbetrifft, ſo war es außerhalb der Zuſtändigkeit der Deputation, dazu entſcheidende Stellung zu nehmen. Es iſt in der Deputation dieſe Eingabe in zuſtimmender Weiſe erörtert wor⸗ den. Auch der Magiſtrat hat von der Eingabe der Milchhändlergenoſſenſchaft Kenntnis erhalten, und er hat nunmehr die Sache an die Grundeigentums⸗ deputation abgegeben, um Vorſchläge zu machen, ob und wie etwa auf ſtädtiſchem Gelände oder ſtädtiſcher⸗ ſeits gepachtetem Gelände dieſem Anerbieten Folge geleiſtet werden kann. Daß auch dieſe Angelegenheit noch im Laufe dieſes Jahres zur Erledigung kommen werde, vermag ich Ihnen allerdings nicht zu ver⸗ ſprechen, weil ich nicht weiß, in welchem Stadium ſie ſich augenblicklich in der Grundeigentumsdeputation befindet. Was uun ſchließlich den neuen Antrag des Herrn Stadtv. Dr. Zepler betrifft, in den Etat für dieſes Jahr 30000 ℳ — zur Unterſtützung darf ich nicht einmal ſagen, denn das würde der Auffaſſung des Herrn Stadtv. Dr Zepler nicht entſprechen — als Beihülfen an ſtillende Mütter einzuſtellen, ſo iſt auch das ein Gegenſtand, der entgegen der Auffaſſung des Herrn Stadtv. Dr. Zepler ſowohl in der gemiſchten Deputation wie im Magiſtrat eine eingehende Er⸗ örterung gefunden hat. Die beiden Inſtanzen haben ſich allerdings nicht dazu eutſchließen können, Ihnen eine derartige Maßregel zu empfehlen. Ich möchte dabei gleich betonen — ich glaube, ich kann da im Namen der Deputation ſowohl wie des Magiſtrats ſprechen —, daß wir uns allerdings weſentlich von der Auffaſſung des Herrn Stadtv. Dr. Zepler unter⸗ ſcheiden, als wir meinen, es ſei in allererſter Linie Pflicht des Hauſes, des Vaters und der Mutter, dafür zu ſorgen, daß der zur Welt gebrachte Säug⸗ ling geſund erhalten und gefördert wird, und, natür⸗ lich ſoweit es möglich iſt, in erſter Linie durch das Selbſtſtillen der Mutter. Es iſt doch, glaube ich, eine Verſchiebung der Tatſachen, wenn Herr Stadtv. Dr. Zepler meint, wir als Vertreter des Staates bezw. der Kommune hätten die Pflicht, nun unſererſeits in erſter Linie für den zur Welt gebrachten Säugling einzutreten und ſelbſt die widerſtrebende Mutter an uns heranzuziehen und ſie zu bitten, daß ſie doch komme und eine Beihilfe annehme, um ſich zu ent⸗ ſchließen, den Säugling auch ſelbſt zu ſtillen. So, meine ich, darf man die Sache doch nicht auffaſſen. Es ſoll aber umgekehrt allerdings da, wo die Mutter das Streben und den Willen hat, ihren Säugling zu ſtillen, es aber deshalb nicht kann, weil häusliche Sorgen und anderweite wirtſchaftliche Pflichten ihr das unmöglich machen, durchaus nichts dagegen ein⸗ gewendet werden, wenn auf dem ordnungsmäßigen Wege der Armenfürſorge die Armenkommiſſion bezw. die Armendirektion eintritt und eine Unterſtützung zur Verfügung ſtellt. Aber wir dürfen doch den Geſichtspunkt auch der ſtillenden Mutter gegenüber nicht verlaſſen, daß, ſoweit die Kommune mit ſtädtiſchen