—— 234 — wiſſermaßen eine Prämie auf Selbſtſtillung ausſetzt auch da, wo kein abſoluter Notfall vorhanden iſt, der die Armenpflege berechtigen würde, einzugreifen. Im übrigen will ich bemerken, daß die Mehr⸗ koſten, die ich genannt habe, bereits gang im Sinne der Ausführungen des Herrn Bürgermeiſters liegen. Ich habe bereits 600 ℳ für jede Fürſorgeſtelle be⸗ antragt und in dieſen 600 % iſt auch für ärztliche Inſtrumente etwas eingeſetzt; aber das ſind ärztliche Inſtrumente, wie ſie für die Unterſuchung der kleinen Patienten notwendig ſind, und Inſtrumente, wie ſie für die Behandlung kleiner Geſchwürchen uſw. noch erfordert werden. Soweit ich es überſehen kann, wird ſich an dieſen Inſtrumenten ſehr ſchwer etwas ſtreichen laſſen. Immerhin zweifle ich aber nicht daran, daß wir eine gegenſeitige Übertragbarkeit der einzelnen Poſten, wie ſie der Herr Burgermeiſter wünſcht, für zuläſſig erklären. Ich bitte Sie deshalb, die Vorſchlage des Magiſtrats mit meinen Abände⸗ rungsanträgen anzunehmen. (Die Verſammlung beſchließt unter Annahme der vom Berichterſtatter Stadtv. Dr. Spiegel bean⸗ tragten Abänderungen nach dem Antrage des Ma⸗ giſtrats, wie folgt: Zum Zwecke der Einrichtung von Fürſorge⸗ ſtellen zur Bekämpfung der Säuglingsſterblich⸗ keit werden für das Jahr 1905 12500 ℳ aus dem Dispoſitionsfonds zur Verfügung geſtellt unter der Vorausſetzung. daß die Zubereitung der zu liefernden Milch unter regelmäßiger Aufſicht einer vom Magiſtrat zu beſtellenden ſachverſtändigen Perſon at) Vorſteher Roſenberg: Wir kommen nunmehr zu Punkt 6 der Tagesordnung: Mitteilung betr. die ſeit dem 1. April 1904 beendeten und die jetzt noch ſchwebenden Zivilprozeſſe und Klagen im Verwaltungs⸗ ſtreitverfahren. Druckſache 205. Berichterſtatter Stadtu. Holz: Meine Herren, es handelt ſich bei Punkt 6 der Tagesordnung um die Mitteilung des Magiſtrats betr. die ſeit dem 1. April 1904 beendeten und die jetzt noch ſchwe⸗ benden Zivilprozeſſe und Klagen im Verwaltungs⸗ ſtreiwerfahren. Die uns vorgelegte Uberſicht ergibt, daß das Verhältnis im allgemeinen daſſelbe iſt wie im letzten Jahre, wo ich auch das Referat hatte. Es ergibt ſich allerdings daraus⸗ daß die Summe der Prozeſſe von 217 auf 250 geſtiegen iſt. Man kann aber trotzdem den Zuſtand, insbeſondere in Be⸗ rückſichtigung des enormen Etats, über den wir ver⸗ fügen, als geſund bezeichnen, namentlich, wenn man ſich vergegenwärtigt, daß jetzt durch die Enteignungs⸗ prozeſſe der Bismarckſtraße eine ganz erhebliche Zahl — ich glaube: 26 hinzu ekommen ſind, ſo⸗ daß man ſagen kann: die Zahl iſ beinahe die gleiche geblieben, namentlich wenn man bedenkt, daß auch die Enteignungsprozeſſe der Hardenbergſtraße noch ſchweben. Ich habe mich bemüht, ſoweit möglich, einzelne Stichproben auf Grund der Aktenſtücke zu machen, und bin zu der Überzeugung gekommen, daß die Prozeßführung in richtiger Weiſe gehandhabt worden iſt. Ich habe namentlich Aktenſtücke aus der Armen⸗ verwaltung angeſehen und gefunden, daß der Ma⸗ giſtrat mit großer Vorſicht vorgegangen iſt. Aber ich möchte einen Wunſch ausſprechen, der nicht unterdrückt werden kann. Wie ich aus den Akten erſehen habe, iſt bis zum Jahre 1900 die Sache ſo gehandhabt worden, daß den einzelnen Stadtverordneten ein Auszug gegeben worden iſt, ſo wie er ſich jetzt in den Akten befindet; er enthält kurz die Mitteilung der Parteien und eine Angabe, ob die Sache entſchieden iſt oder noch ſchwebt, ſodaß jeder einzelne Stadtverordnete ſich ein Bild machen fonnte, ob es zweckmäßig iſt, dieſen oder jenen Prozeß weiter zu führen oder eine Anfrage an den Magiſtrat zu richten. So, wie die Sache jetzt liegt, iſt es nicht einmal dem Referenten möglich, innerhalb dreier Tage ſich eingehend zu informieren und ein Urteil abzugeben. Wir haben doch alle ein ſehr berechtigtes Intereſſe — nicht bloß der Referent, ſondern auch alle anderen Stadtverordneten —, Kenntnis davon nehmen, welcher Art die von der Stadt geführten u Prazeſſe ſind. Vorſteher⸗Stellv. Kaufmann: Ich möchte Herrn Kollegen Holz mitteilen, daß nach Informationen, die ich im Bureau eingezogen habe, die Drucklegung ſeit zwei Jahren der großen Koſtenerſparnis wegen unterlaſſen iſt, und zwar hat die Verſammlung es bis jetzt noch nicht gerügt. Es würde ſich empfehlen, dieſe große Koſtenerſparnis auch beizubehalten, weil die Koſten nicht im Verhältnis zu dem Wert der Veröffentlichung ſtehen. Bürgermeiſter Matting: Ich wollte eigentlich dieſelben Ausführungen machen, die der Herr Vor⸗ ſteher bereiis gemacht hat. Wir haben, wie geſagt, bereits mehrere Jahre die Drucklegung unterlaſſen, nachdem wir geſehen haben, welche außero dentlichen Koſten ſowohl wie auch Bureauarbeit durch Korrektur uſw. ſie veranlaßt; wir haben gefunden, daß der Nutzen der Sache mit dieſem Aufwand nicht im Ein⸗ klang ſteht. Ich glaube im übrigen nicht darin zu irren, daß der mehrjährige Referent der Verſammlung, der augenblicklich anweſend iſt, Herr Stadtverordneter Buka, ſich ſeinerzeit ſelbſt für dieſes vereinfachte Ver⸗ fahren ausgeſprochen hat. Schließlich iſt ja doch nur der Referent, der wirklich in das Material hinein⸗ ſteigt, in der Lage, es zu beurteilen; die einzelnen Herren, die nur Auszüge bekommen würden, würden wirklich nicht in der Lage ſein, fruchtbringend ſich damit zu beſchäftigen. Dazu iſt der Stoff doch zu vielſeitig und zu ſpröde. Ich möchte deshalb den Herrn Antragſteller bitten, von dieſer Anregung ab⸗ zuſehen. (Die Beratung wird geſchloſſen.) Berichterſtatter Stadtv. Holz (Schlußwort): Meine Herren, es ſollte doch auch nur eine Anregung ſein. Vielleicht hat einer der Herren Kollegen aus der Verſammlung ſelbſt das Verlangen, das mir bei der Prüfung der Akten aufgeſtoßen iſt. Ich habe dieſe Anregung gegeben, da die Drucklegung früher erfolgt iſt und ich mir nicht vorſtellen konnte, daß die Koſten ſo außerordentlich groß ſind; denn s handelt ſich doch um weiter nichts als um die Drucklegung des in den Akten bereits vorhandenen Materials, und ich kann mir nicht denken, daß die Drucklegung von hundert Eremplaren ſo viel Koſten machen ſollte. Ich ſtelle aber die Entſcheidung anheim. Vorſteher⸗Stellv. Kaufmann: Ein Antrag iſt nicht geſtellt worden. (Die Verſammlung nimmt Kenntnis.)