—— 236 — Stadtv. Baake: Meine Herren, ich würde Sie doch bitten, die Vorlage einem Ausſchuß zu über⸗ weiſen. Die Mitteilungen, die der Herr Magiſtrats⸗ vertreter eben gemacht hat, laufen darauf hinaus, daß der Magiſtrat überzeugt iſt, kein Zweifel ſei darüber vorhanden, wenn der Regierungszuſchuß nicht mehr angenommen werden würde, würde auch das Kuratorium in ſeiner hier geplanten Zuſammen⸗ ſetzung ſich ändern. Ich halte aber doch für nötig, hier möglichſt vorſichtig zu ſein und in die Vorlage ſelber hineinzuſchreiben, was wir wollen, es alſo hier mit zu einer Bedingung zu machen und der Regierung keinen Zweifel darüber zu laſſen: die ganze Einrichtung des Kuratoriums gilt nur ſo lange, als uns vom Staate ein Zuſchuß ge⸗ geben wird. Andererſeits betrachte ich die Einrichtung des Kuratoriums nicht als einen Fortſchritt. Die Rechte der Stadtverordnetenverſammlung werden doch außer⸗ ordentlich beſchränkt. Wir ſind im Kuratorium an⸗ gewieſen auf drei Mitglieder, die die Stadtver⸗ ordnetenverſammlung ſelber präſentiert. Das iſt auch, ſoweit die Intereſſen der Schüler inbetracht kommen, nicht beſonders günſtig. Wir ſind grund⸗ ſätzliche Gegner, daß vom Staate überhaupt Zu⸗ ſchüſſe angenommen werden, auch für derartige An⸗ ſtalten, die die Stadt bisher ſehr gut errichtet und verwaltet hat. Es iſt auch ſeinerzeit nur eine kleine Mehrheit geweſen, die ſich für Annahme des ſtaat⸗ lichen Zuſchuſſes ausgeſprochen hat. Ich will jedoch dieſe Streitfrage nicht mehr aufrollen; ich möchte aber bitten, daß eine Kautele in die grundlegenden Beſtimmungen aufgenommen wird, um zu ver⸗ hindern, daß nachher das Kuratorium mit den ſtaatlichen Mitgliedern beſtehen bleibt. Immerhin wird auch dadurch, daß bei öfterer oder regelmäßig wiederkehrender Benutzung des Schulgrundſtücks außerhalb der Unterrichtszeit bei dem Regierungs⸗ präſidenten Anzeige zu machen iſt, die Staats⸗ aufſicht eingeführt, wenn auch in kleinerem Maße, und dieſe Staatsaufſicht halte ich nicht für gerecht⸗ fertigt. Vielleicht ließe ſich auch dieſes letzte Uber⸗ reſtchen durch einen Kommiſſionsbeſchluß beſeitigen. Ich bitte um Beratung in einer Kommiſſſion. Oberbürgermeiſter Schuſtehrns: Meine Herren, der Herr Referent hat mit Recht hervorgehoben, daß der Herr Miniſter für Handel und Gewerbe in der Tat ſämtlichen Wünſchen, die wir geäußert haben, in weiteſtem Maße entgegengekommen iſt. Wir ſind dieſer Behörde in der Tat zu Dank verpflichtet, daß ſie die ganze Inſtitution durch ihre zuvor⸗ fommende Art der Verhandlung ermöglicht hat. Was den Zuſchuß anbetrifft, meine Herren, ſo iſt das, was Herr Stadtv. Baake ſagte, anzuwenden auf die Fortbildungsſchule. Zur Kunſtge⸗ werbe⸗ und Handwerkerſchule hat der Staat von jeher einen Zuſchuß geleiſtet; darüber ſind wir uns nie im unklaren geweſen, daß wir dieſen Zu⸗ ſchuß annehmen. Nach den Ausführungen des Herrn Referenten ſowohl wie des Herrn Stadtv. Baake würde nur das eine Moment Bedenken erregen, daß nicht ge⸗ nügend klar zum Ausdruck gekommen iſt, daß die Zuſammenſetzung des Kuratoriums inbezug auf die Teilnahme von Vertretern der Königlichen Staats⸗ regierung im Kuratorium nur ſo lange beſtehen ſoll, als der Staatszuſchuß beſteht. Wenn dies allein, meine Herren, der Grund iſt — und es ſcheint mir, daß der Herr Referent der Anſicht iſt, daß dies allein der Grund ſein könnte —, einen Ausſchuß einzuſetzen, dann möchte ich doch bitten, den Beſchluß ſo zu faſſen, daß Sie eine Beſtimmung in geeigneter Form noch beſonders aufnehmen dahin, daß die Teil⸗ nahme eines Mitgliedes der Staatsregierung am Kuratorium abhängig iſt von der Leiſtung des Staatszuſchuſſes. Dann können wir die Sache ohne Ausſchußberatung beſchleunigen; Sie brauchen ſich mit der Sache dann nicht mehr zu befaſſen und können von einer Ausſchußberatung abſehen. Ich vecte empfehlen, dies als den geeigneteren Weg zu wahlen. (Die Beratung wird geſchloſſen.) Vorſteher⸗Stellv. Kaufmann: Ich bemerke, daß bis jetzt ein formulierter Antrag noch nicht vorliegt. Der Herr Berichterſtatter wird ſeinen Bericht vielleicht in dieſer Beziehung ergänzen. Der Herr Bericht⸗ erſtatter ſchloß ſeinen Bericht damit, daß er anheim⸗ gibt, die Vorlage anzunehmen oder einem Ausſchuß zu überweiſen. Ich würde mir, da ich darüber ab⸗ ſtimmen laſſen muß, einen beſtimmten Antrag erbitten. Berichterſtatter Stadtv. Schwarz: Ich ſtelle dann meinen Antrag in der Faſſung, die das, was der Herr Oberbürgermeiſter ſagte, einſchließt, daß nämlich in einem Ausſchuß erörtert und klargeſtellt werde die Frage: Bleiben Vertrag und Kuratorium beſtehen, eventuell welche Anderungen treten ein, wenn der Staatszuſchuß zur Kunſtgewerbe⸗ und Handwerkerſchule dereinſt einmal aufhört? Vorſteher⸗Stellv. Kaufmann: Es liegt der An⸗ trag vor, einen Ausſchuß einzuſetzen von 15 Mit⸗ gliedern. Ich bitte diejenigen Herren, die für dieſen Antrag ſtimmen, die Hand zu erheben. (Geſchieht.) Das iſt die Mehrheit; der Antrag, einen Ausſchuß einzuſetzen, iſt abgelehnt. (Lebhafter Widerſpruch. Rufe: Gegenprobe!) Die Herren Beiſttzer erklärten: es ſei die Minder⸗ heit. Es iſt nicht üblich, dann die Gegenprobe zu machen. (Lebhafte Rufe: Das war doch die Mehrheit! Wieder⸗ holung der Abſtimmung!) Die Herren Beiſitzer erklären eben, daß ſie ſich geirrt haben, und daß es die Mehrheit geweſen ſei. Die Verſammlung hat demnach beſchloſſen, die Vor⸗ lece an einen Ausſchuß zu verweiſen, um den An⸗ rag — — (Berichterſtatter Stadtv. Schwarz: Um feſtzuſtellen, welche Bedingungen mit dem Staatszuſchuß verbunden werden!) — alſo um feſtzuſtellen, welche Bedingungen mit dem Staatszuſchuß verbunden werden. Ich bitte um Vorſchläge für den Ausſchuß. Punkt 9 der Tagesordnung: Vorlage betr. Erhöhung der Koſten für die elektriſche Beleuchtungsanlage der Berliner⸗ und Hardenbergſtraße, des Platzes am Knie und des Luiſenplatzes. Druckſache 228. Berichterſtatter Stadtv. Dr. de Gruyter: Meine Herren, das Referat, welches mir anvertraut iſt über die Vorlage betr. die Erhöhung der Koſten für die