—— 243 —— vorgeſehen iſt, die nicht auf dem Grundſtück ſelbſt, ſondern auf dem Hauptdepot angelegt werden ſoll, und die ja natürlich unbedingt nowendig iſt. (Die Verſammlung beſchließt mit großer Mehr⸗ heit nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Dem Bau einer Feuerwache (Südwache) auf dem ſtädtiſchen Grundſtück Suarezſtraße 9 wird nach den Zeichnungen vom 3. April und 17. Mai unter Feſtſetzung der Koſtenüberſchlags⸗ ſumme auf 325 000 ℳ mit dem Vorbehalt zugeſtimmt, daß das endgiltige Projekt und der zugehörige Koſtenanſchlag zur Genehmigung vorzulegen ſind. Die Mittel ſind aus Anleihefonds zu entnehmen.) Vorſteher Roſenberg: ordnung. Vorlage betr. Genehmigung des Koſtenan⸗ ſchlages für den Bau des Wohnhauſes auf dem Grundſtück 47 4 1 1. — Druck⸗ ache 208. Berichterſtatter Stadtv. Seibertz: Meine Herren, im Gemeindebeſchluß vom 23. Februar bez. 1. März v. I. wurde dem Entwurf für den Neubau eines Wohnhauſes nebſt Direktorwohnung auf dem Grund⸗ ſtück Wormſerſtraße 11, der überſchläglich auf 215000 ℳ. angegeben wurde, von der Stadtver⸗ ordnetenverſammlung unter der Bedingung zuge⸗ ſtimmt, daß dieſe Koſten uns durch einen ſpeziellen Koſtenanſchlag ſpäter nachgewieſen würden. Der ſpezielle Koſtenanſchlag liegt uns jetzt vor, und die damals angegebenen Koſten werden in dieſem im all⸗ gemeinen als richtig nachgewieſen. In dieſem ſpeziellen Koſtenanſchlag finden ſich nun einige Poſitionen, die man damals vergeſſen oder noch nicht als unbedingt notwendig erachtet hatte. Hierzu gehören: a) Fenſterjalouſien der Hinterfront 450,00 ℳ D) Warmwaſſerverſorgung . 3000,00 „ c) Fahrſtuhlanlage . 6900,00 „ 4) Umwährung. 1050,00 „ e) Durchgangsſchutzkaſten und Abſperr⸗ zann: 4 . . ( 1190,00 „ 1) Zur Abrundung 500,00 „ 13000,00 Meine Herren, bei der Größe und vornehmen Aus⸗ geſtallung der Wohnungen halte ich die unter a bis 0 gedachten Anlagen, alſo die Jalouſien für die Hinterfront, die Warmwaſſerverſorgung und die Fahrſtuhlanlage, für unbedingt notwendig, um eine leichte und erfolgreiche Vermietung der Wohnungen zu ermöglichen. Die mehr geforderten Summen unter d, e und f ſind im Intereſſe der Sicherheit der ein⸗ und ausgehenden Paſſanten während des Baues ſowie auch ſpäter zur Abſperrung des Schul⸗ hofes gegen das Wohnungsgrundſtück ebenfalls er⸗ forderlich. Ich beantrage daher, den Koſtenanſchlag, wie er vom Magiſtrat vorgelegt iſt, zu genehmigen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Verſamm⸗ lung beſchließt mit großer Mehrheit nach dem An⸗ trage des Magiſtrats, wie folgt: 3) Der für das Wohnhaus Wormſerſtraße 11 aufgeſtellte Koſtenanſchlag, abſchließend mit 215 000 / 13 000 = 228 000 ℳ wird ge⸗ nehmigt. Punkt 11 der Tages⸗ b) Die Mittel für den Bau ſind der Anleihe zu entnehmen.) Vorſteher Roſenberg: ordnung: Vorlage betr. Errichtung einer Stiftung für die Hinterbliebenen ſtädtiſcher Arbeiter. Druckſache 209. Berichterſtatter Stadtv. Hirſch: Meine Herren, die Stadtverordnetenverſammlung hat bei der Be⸗ ratung der Vorlage betr. die Erhöhung des Kapitals der Fritſcheſtiftung auf Anregung des Herrn Kollegen Vogel einen Antrag angenommen, worin ſie den Magiſtrat erſuchte, die Statuten der Fritſcheſtiftung dahin zu ändern, daß auch Hinterbliebene ſtädtiſcher Arbeiter daraus Unterſtützungen beziehen können. Der Magiſtrat hat dem Erſuchen der Stadtverordne⸗ tenverſammlung nicht in der urſprünglichen Form ſtattgegeben; er unterbreitet uns eine Vorlage, die aber nach meiner Meinung in ihrer Tendenz auf dasſelbe hinauskommt, was die Stadtverordnetenver⸗ ſammlung bei ihrem Beſchluß im Auge hatte. Der Magiſtrat hat aus den Gründen, die in der Vor⸗ lage ſelbſt angegeben ſind, und auf die ich wohl nicht näher einzugehen brauche, von einer Anderung der Statuten der Fritſcheſtiftung in dem Sinne, daß auch an Hinterbliebene ſtädtiſcher Arbeiter aus dieſer Stiftung Unterſtützungen gezahlt werden können, Ab⸗ ſtand genommen und beantragt ſtatt deſſen die Schaffung einer neuen Stiftung für Hinterbliebene Punkt 12 der Tages⸗ ſtädtiſcher Arbeiter. Ich möchte Sie bitten, der Magiſtratsvorlage ohne Ausſchußberatung zuzu⸗ ſtimmen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Verſamm⸗ lung beſchließt mit großer Mehrheit nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 1. Aus Anlaß der Zweihundertjahrfeier der Stadt Charlottenburg wird aus ſtädtiſchen Mitteln eine beſondere Stiftung für die Hinterbliebenen ſtädtiſcher Arbeiter mit einem Kapital von 30 000 ℳ errichtet. Die dazu erforderlichen Mittel ſind in Höhe von 10 000 ℳ aus dem Dispofitionsfonds des diesjährigen Etats, der Reſt aus den nächſtjährigen Etats mit je 5000 ℳ zu entnehmen⸗ Der Magiſtrat wird ermächtigt, aus den Zinſen dieſer Stiftung an Hinterbliebene ſtädtiſcher Arbeiter im Falle nachgewieſener Bedürftigkeit Unterſtützungen bis zum Höchſtbetrage von 300 ℳ für den Einzelfall und für das Jahr zu gewähren.) Vorſteher Roſenberg: Das Protokoll vollziehen heute die Herren Stadtv. Leben, Liebe und Mann. Punkt 13 der Tagesordnung: Beſchlußfaſſung über die Dauer der Sommerferien. Die Ferien werden wohl auch in dieſem Jahre im Juli und Auguſt ſtattfinden. — Die Stadtver⸗ ordnetenverſammlung iſt damit einverſtanden. Es iſt Einſpruch gegen einen Punkt der Vor⸗ ſchläge des Wahlausſchuſſes, nämlich gegen Tages⸗ ordnung 23 zu b erhoben worden. Im übrigen gelten die Vorſchläge des Wahlausſchuſſes als ge⸗ nehmigt. 2 Ich ſchließe die öffentliche Sitzung. (Schluß der Sitzung 7 Uhr 55 Minuten). II. Druck von Adolf Gertz, Charlottenburg.