—— 246 — Vorſteher Roſenberg (unterbrechend): Herr Stadtv. Buka, Sie haben den Vorwurf der Ehrabſchneiderei offenbar gegen einen Stadtverordneten erhohen. (Stadtv. Buka: Das wiſſen Sie ja noch nicht — Andauernde große Unruhe. — Zurufe: Gegen wen denn?! — Stadtv. Marcus: Sonſt gehts uns ja hier nichts an!) Ich muß Sie deswegen zur Ordnung rufen. Stadtv. Buka (fortfahrend): Den Ordnungsruf muß ich entgegennehmen. Wie ich üher derartige Sachen denke, werde ich ſpäter noch zu äußern Ge⸗ legenheit haben. (Stadtv. Marcus: Sehr gleichgiltig!) Ich bitte Sie, meine Herren, indem ich bloß noch bemerke, daß Herr Stadtv. Marcus noch genügend Veranlaſſung haben wird, ſich öffentlich zu äußern, (Stadtv. Marcus: Sehr angenehm!) und daher gut tun wird, jetzt zu ſchweigen, — ich bitte Sie dringend, meine Herren, laſſen Sie ſich durch Repräſentationspflichten, die ja die beiden Herren Bürgermeiſter natürlich in Anſpruch nehmen, die aber für die Stadtverordnetenverſammlung ſelber bei derartig wichtigen Sachen keine Rolle ſpielen, nicht hindern, die Sitzung fortzuſetzen. Ich bin überzeugt, daß alle Ehrenmänner im Saale mir nachfühlen werden. (Andauernde große Um uhe. Glocke des Vorſtehers.) Vorſteher Roſenberg: Herr Stadtv. Buka, ich muß Sie wegen des letzten Ausdrucks ebenfalls zur Ordnung rufen. Der Ausdruck iſt ſtark beleidigend. (Stadtv. Buka: Ich bitte zur Geſchäftsordnung ums Wort!) Das Wort hat jetzt der Stadtv. Dr. Zepler: Stadtv. Dr. Zepler: Meine Herren, ich muß mich ebenfalls dagegen wenden, daß wir aus Courtoiſie gegend irgend jemand unſere Pflichten vernachläſſigen. Wenn wir auf dem Feſtmahl durchaus vertreten ſein müſſen, ſo genügt es, wenn einer der Herren Vor⸗ ſteher bei der Repräſentation zugegen iſt. Ebenfalls wird es genügen, wenn der Herr Oberbürgermeiſter zugegen iſt, der ſich ja auch durch ein anderes Mit⸗ glied des Magiſtrats hier vertreten laſſen kann. Unſere Gäſte, die Engländer, ſind bekanntlich prak⸗ tiſche Leute. Sie haben fich ſchon über verſchiedene unſerer Einrichtungen, wie ich aus den Zeitungen erſehen habe, lobend geäußert; ſie würden aber noch viel mehr loben, wenn ſie hören würden, daß wir unſere Pflichten nicht vernachläſſigt haben über einer Courtoiſie. Vielleicht ſchon aus dieſem Grunde ge⸗ bietet unſere Pflicht in erſter Reihe, hier auszuhalten. Die Engländer würden jedenfalls nicht ſo handeln. wie es hier gewünſcht worden iſt. Stadtu. Holz: Meine Herren, ich habe ſoeben von dem Stadtv. Buka, der die Ehre gehabt hat, ein Jahr oder noch länger Stadtv.⸗Vorſteher⸗Stellvertreter zu ſein, zum erſten Mal und mit einem Tonfall, der mir auch ganz neu iſt, gehört, daß Lachen ein unparlamentariſches Verhalten ſein ſoll. Herr Kol⸗ lege Buka hat ſich dann in einer Weiſe in die Auf⸗ regung hineingeredet, daß ich mir nicht erſt das Sienogramm vorzunehmen brauche, um ohne weiteres den Schluß zu ziehen: es iſt ganz gut, daß er nicht mehr dort oben ſitzt. Wie kann ein Mann, der ſo lange in einer verantwortlichen Stellung geweſen iſt, mit dunklen Gerüchten herumwerfen ohne Angabe von Tatſachen, wie kann er das in ſolchen ſcharfen und häßlichen Worten tun, und wie kommt er über⸗ haupt zu dieſem Ton! Ich weiſe das mit vollſter Ent⸗ ſchiedenheit zurück. Ich beanſpruche, mindeſtens ein ebenſolcher Ehrenmann zu ſein wie der Herr Kollege Buka. Mit Recht iſt ihm — es iſt ja ſchmerzlich, daß es geſchehen mußte — von dieſer ihm lieb ge⸗ weſenen Stelle aus zweimal in ſeiner ganz kurzen Rede ein Ordnungsruf zu teil geworden. Meine Herren, worum handelt es ſich denn eigentlich? Ich muß kurz auch auf dieſe perſönliche Seite eingehen. Der Kollege Buka behauptet, daß hinter verſchloſſenen Türen Ehrabſchneiderei getrieben worden wäre. Wenn der Herr Kollege Buka gewollt hätte, daß die Sache in irgend einer Weiſe klar⸗ geſtellt wird, dann hätte er erſtens längſt Zeit und Gelegenheit dazu gehabt, und zweitens hätte er wenigſtens — — (Stadtv. Buka: und lebhafte Zurufe. Vorſteher Roſenberg (unterbrechend): Herr Stadtv. Buka, das Wort „Verleumdung“ war eine gröbliche Beleidigung. Ich rufe Sie zur Ordnung. (Stadto. Buka: Iſt mir ganz aleich! — Bewegung. Rufe: Unerhört!) Herr Stadtv. Buka, ich muß Sie darauf auf⸗ merkſam machen, daß, wenn Sie forifahren, ſich in dieſem Tone zu bewegen, ich nicht mehr in der Lage bin, die Ordnung in dieſem Saale aufrecht zu er⸗ halten. Verleumdung! — Große Unruhe Glocke des Vorſtehers.) (Bravo!) Stadtv. Holz (fortfahrend): Meine Herren, nachdem von dieſer maßgebenden Stelle aus dieſe perſönliche Beleidigung geſühnt worden iſt, möchte ich mich weiter zur Geſchäftsordnung dahin äußern, daß mein Kollege Dr. Frentzel mit Recht darauf hingewieſen hat, daß ſchließlich auch eine Pflicht der Courtoiſie uns zwingt, dem Antrage auf Vertagung ſtattzugeben. Hier ſind wir alle ſolrdariſch, wenn unſere maßgebenden Vertreter des Magiſtrats und der Stadtwerordnetenverſammlung an einer wichtigen Verſammlung teilnehmen wollen, die gewiſſermaßen ethiſch wirkend auch für unſere Kommune werden und jedenfalls für uns nicht gleichgültig ſein kann. Sie wiſſen, weshalb die Herren Engländer herüberge⸗ kommen ſind; es iſt durchaus zweckmäßig und wün⸗ ſchenswert, wenn wir mit dieſen Herren in Verbindung treten und durch Austauſch der Meinungen unſere Kommune fördern. Abgeſehen von der Courtoiſie, die wir hier üben ſollen, müſſen daher, glaube ich, auch die praktiſchen Erfahrungen, die unſere Ver⸗ treter dort ſammeln können, uns dieſelbe Verpflichtung auferlegen, dem geäußerten Wunſche auf Vertagung zu entſprechen. Und wenn hier geſagt worden iſt: wir haben eine große Tagesordnung zu erledigen, wir können auch ohne die Herren, die nach unſerer Auffaſſung maßgebend ſein ſollen. verhandeln —, ſo ſage ich: das iſt nicht möglich; wenn der Herr Ober⸗ bürgermeiſter und die beiden Stadtverordnetenvorſteher erklären, ſie halten es für wünſchenswert, an der Be⸗ ratung dieſer wichtigen Gegenſtände der Tagesordnung teilzunehmen, ſo müſſen wir wiederum die Pflichten der Courtoiſie verletzen, wenn wir dieſem Erſuchen nicht Folge leiſten wollten. Ich bitte Sie alle, meine Herren, ohne jede weitere Diskuſſion dem Antrage ſtattzugeben. Stadtv. Buka: Meine Herren, ich konſtatiere zunächſt, daß ich vorhin zur Ordnung gerufen worden