— 275 —— ſation erfolgen würde, wie ſehr ſchnell die Stadt dadurch in den Beſitz eines bebauten Terrains kommen würde, das ihr vollkommen laſtenfrei gehört, wie alſo gerade die Erwäguns der praktiſchen Seite der Frage unter allen Umſtänden dahin drängen müßte, Terrains der Stadt nicht aus der Hand zu geben. Ich muß ja zu meinem großen Bedauern kon⸗ ſtatieren, daß die übergroße Mehrzahl der Herren, für die der Herr Vorredner geſprochen hat, heute noch nicht dieſen Standpunkt anerkennen, daß die Stadt die moraliſche Verpflichtung hat, die Ver⸗ pflichtung gegen ihre Gemeindemitglieder hat, derarnge Terrains eben zur Durchführung einer geſunden Boden⸗ politik feſtzuhalten; aber um ſo mehr, meme ich, haben wir, die wir hier die Uberzeugung haben, daß der gegenwärtige Modus der Verwertung dieſer Terrains zum Schaden für die Stadt ausſchlagen muß, um ſo mehr haben wir die Verpflichtung. dei den wenigen Gelegenheiten, die ſich uns bieten, dieſe Frage zur Sprache zu bringen, die Vffentlichkeit immer und immer wieder darauf ſer zeihen Sie, der Ausdruck ſoll nicht beleldigend ge⸗ meint ſein, wenn ich ſage, wie hier geradezu frevent⸗ lich mit dem Wohle der Mitbürger umgegangen wird. Ich meine „freventlich“ natürlich nicht in dem Sinne: dewußt freventlich, ſondern die Iniereſſen der Char⸗ lottenburger Gemeindemitglieder auf die Dauer ſchadi⸗ gend, ſowohl der jetzigen Generation, als namentlich derjenigen Generation, die nach uns kommt, und die durch den Verkauf dieſes großen vorgelagerten Ter⸗ rains eingeſchnürt werden wird in ein Gebiet mit außerordentlich hoch geſteigerter Grundrente, ſo daß ſie kaum Luft zum Athmen hat. Um dieſen Folgen vorzubeugen, deswegen treten wir jederzeit für An⸗ träge ein, die dahin gehen, ſtädtiſche Terrains nicht zu verkaufen, und ich meine, heute, im Jahre 1905, 30 Jahre, nachdem man die Folgen einer ſolchen Bodenpolitik, wie ſie Berlin in den 70er Jahren ge⸗ trieben hat, und wie ſie gerade aufblühende Städte betrieben haben, (Stadtv. Baake: Charlottenburg auch!) vor aller Augen klar ſeyen kann, heute, meine ich, ſollte man ſich dieſen Erwägungen nicht mehr ver⸗ ſchließen, ſondern ſollte anerkennen, daß durch die Tatſachen bewieſen worden iſt, daß wir hier den richtigen Weg angeben. Deswegen, meine Herren, bitte ich Sie noch einmal, nicht über dieſe Petition zur Tagesordnung überzugehen, ſondern ſie dem Magiſtrat zur Er⸗ wägung zu überweiſen. (Bravo! bei den Sozialdemokraten.) (Die Beratung wird geſchloſſen.) 59 Berichterſtatter Stadtv. Meſchelſohn (Schlußwort): Meine Herren, Herr Kollege Borchardt ſcheint bei meinem Referat die Begründung überhört zu haben, weshalb der Ausſchuß die Überweiſung der Petition an den Magiſtrat als Material empfiehlt. Ich hatte als Motivierung ſchon hervorgehoben, daß es nur aus dem Grunde geſchieht, weil dem Ausſchuß be⸗ kannt war, daß der Magiſtrat ſich mit dieſer Frage noch beſchäftigt. Das ſchloß wohl in ſich, daß andernfalls der Petitionsausſchuß empfohlen hätte, auch über dieſen Punkt zur Tagesordnung über⸗ zugehen. Nur aus dieſem Grunde hat der Petitions⸗ meſchnß den Beſchluß ſo gefaßt. 4.40 Bei dem zweiten. Punkt geht Herr Kollege Borchardt davon aus, daß, die Stadt dieſes Terrain irei in Hämden hat. Das iſt aher nicht der *— ſchulden hinzuweiſen, wie hier — ver⸗ſ Fall. Wir haben für dieſes Terrain eine Anleihe von 12 Millionen zu verzinſen, und außerdem muß dieſe Anleihe in 20 Jahren getilgt ſein. Die Petition ſieht eine 1ꝙ % ige Verzinſung vor; das iſt aber undenkbar, denn in 20 Jahren muß die Anleihe amortiſiert ſein; wir haben allerdings die Freiheit, erſt in 10 Jahren mit der Amortiſation anzufangen; aber ſie muß dann um ſo ſchneller erfolgen. Dann kommt hinzu, daß die ganze Berechnung der Verzinſung darauf baſiert, daß die Wertzuwachs⸗ ſteuer eingeführt wird. Die Summe, die dieſe Steuer bringen ſoll, wird auf 900 000 ℳ jährlich angeführt. Ich glaube, daß dieſe Ziffer auch nicht annähernd erreicht werden wird. Es wird auch gar nicht begründet, wodurch dieſe Ziffer erreicht werden ſoll. Außerdem habe ich nicht angeführt, daß die Stadt dieſe Terrains möglichſt ſchnell verkaufen ſoll, wie Herr Stadtv. Dr. Borchardt gemeint hat, ſondern ich habe nur gemeint, im Verhältnis zu der Amorti⸗ ation der Anleihe ſie möglichſt ſchnell zu verkaufen, ſo daß ſie verkauft ſind, wenn die Anleihe amortiſiert iſt, und das Geld, das darin ſteckt, nicht anderswoher 444 zu werden braucht, um die Anleihe zu tilgen. (Die Verſammlung beſchließt, unter Ablehnung des Antrages des Stadtv. Dr. Borchardt, nach den Anträgen des Petitionsausſchuſſes, die Petition zu IIIa an den Magiſtrat als Material zu überweiſen, über die Petitionen zu IIIb und IV zur Tages⸗ ordnung überzugehen.) Vorſteher Roſenberg: Wir kommen zu v. Petition des Haus⸗ und Grundbeſitzer⸗ vereins von 1895 zu Char lottenburg betr. Müllabfuhr. Berichterſtatter iſt Herr Stadtv. Kaufmann an⸗ ſtelle des nicht anmeſenden Herrn Stadtv. Becker. Berichterſtatter Stadtv. Kaufmann: Meine Herren, ich bin ja ſehr gern erbötig, damit die Geſchäfte nicht leiden, für die nicht anweſenden Mitglieder des Petitionsausſchuſſes die Berichterſtattung zu über⸗ nehmen. Es iſt aber für mich eigenartig, daß ich immer in ſämtliche Lücken einzuſpringen habe, zumal ich auch, wie ich gleich bemerken will, beim nächſten Punkt perſönliche Anträge zu ſtellen habe. Meine Herren, die Petition V, über die ich anſtelle des Herrn Kollegen Becker zu berichten habe, geht dahin: 1. Die Abfuhr des Mülls ſoll an Unternehmer im Wege der Verdingung vergeben werden und zwar, um ein Monopol und damit eine Über⸗ teuerung zu verhüten, an mehrere bezirksweiſe zu beauftragende leiſtungsfähige Firmen. Die Beaufſichtigung der Abfuhr ſoll durch die Stadtverwaltung bewirkt werden. Die Abfuhrgebühren ſollen nicht einheitlich nach dem Nutzertrage, ſondern nach der abgefahrenen Menge bemeſſen werden. „3. Wenn ſich die Sonderung der verwertbaren Wirtſchaftsabfälle ohne perſönliche Verbindlich⸗ 1. keit des Hauszeſitzers und ohne Schaden für die Bürgerſchaft durchführen läßt, ſoll die Entleerung in die Sammelkäſten und die Ab⸗ „ holung derſelben durch ein den Haushaltungs⸗ „vorſtand verpflichtendes Ortsgeſetz geregelt werden.