—— 277 — Goullis geſpült, verſtopfte dieſe in kurzer Zeit aufs gründlichſte, und die Folge war eine recht gehörige Überſchwemmung, die ſelbſtverſtändlich nicht uner⸗ hebliche Koſten im Gefolge hatte. Für die Mitglieder des Vereins, welcher dieſe Petition eingereicht hat, kommen vornehmlich die XIII. und XIV. Gemeindeſchule in der Peſtalozzi⸗ ſtraße in Frage. In dem Bericht der XIII. Ge⸗ meindeſchule über die Benutzung der Schulhöfe heißt es: Oft waren nur 3 bis 4 Kinder erſchienen, wiederholt garkeine. In dem Bericht der heißt es: Es kommen oft nur 2 bis 3, ſelten über 7 Kinder. Nun, meine Herren, dieſe Zahlen laſſen es be⸗ greiflich erſcheinen, wenn der Magiſtrat von dem Verſuch abſieht, an dem er jahrelang feſtgehalten hat. Ich kann, glaube ich, im Namen wohl ſämt⸗ licher Mitglieder des Ausſchuſſes die Verſicherung geben, daß wir alle im Ausſchuß überzeugt worden ſind, daß von der Wiedereröffnung der Schulhöfe nichts zu hoffen iſt. Ich habe nun noch über einen Punkt zu refe⸗ rieren. Der Ausſchuß war ſelbſtverſtändlich, wie wir wohl alle, davon überzeugt, daß leider ein ſehr großer Mangel an Spielplätzen vorhanden iſt, und es iſt die Anregung gegeben worden, dem Magiſtrat zu empfehlen, den Verſuch zu machen, die unbe⸗ bauten Grundſtücke im Innern der Stadt, wenn auch nur auf kurze Friſt, in Pacht zu nehmen und zu Spielplätzen zu verwenden. Wir glauben, daß wir bei dem Magiſtrat geneigtes Gehör finden werden, da der Herr Vertreter des Magiſtrats im Ausſchuß ſich im entgegenkommendſten Sinne geäußert hat. Was die Petition ſelbſt anbetrifft, kann Ihnen der Ausſchuß nur Übergang zur Tagesordnung empfehlen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Aus⸗ ſchuſſes, über die Petition vIII zur Tagesordnung überzugehen.) XIV. Gemeindeſchule Vorſteher Roſenberg: Es iſt folgende Inter⸗ pellation eingegangen: Iſt der Magiſtrat bereit, Auskunft darüber zu erteilen, warum er die bereits am 3. Mai von dem Unterzeichneten eingereichte Inter⸗ pellation betr. die Warnung der ſtädtiſchen Gasanſtaltsarbeiter vor dem Beſuch einer Ver⸗ ſammlung zur Beſprechung ihrer Lohnver⸗ hältniſſe bis heute — trotz des Eintritts der Ferien — noch nicht beantwortet hat? Charlottenburg, den 28. VI. 05. Hirſh und eine größere Anzahl von Unterſchriften. Ich erlaube mir die Anfrage an den Magiſtrat zu richten, ob und wann er dieſe Anfrage zu be⸗ antworten gedenkt. Oberbürgermeiſter Schuſtehrns: Ich bin bereit, ſofort darauf zu antworten. 23 (Oberbürgermeiſter Schuſtehrus: Jah) Kar Vorſteher Roſenberg: Sie wollen Sie ſofort be⸗ ha antworten? Ich würde dann zunächſt dem Herrn Antrag⸗ ſteller zur Begründung das Wort geben. Oberbürgermeiſter Schuſtehrus: Ich will keine ſachliche Begründung geben, ſondern nur mitteilen, weshalb wir bisher keine Antwort erteilt haben. (Vorſteher Roſenberg: Bitte!) Der Magiſtrat hat die Interpellation der ſtändigen Deputation überwieſen. Die letztere iſt bei Beſprechung dieſer Sache auch darauf gekommen, die Lohnverhältniſſe der Gasanſtalt einer näheren Prüfung zu unterwerfen und hat zu dieſem Zweck einen Aus⸗ ſchuß eingeſetzt. Der Ausſchuß hat ſeine Arbeit noch nicht erledigt. Der Magiſtrat hat infolgedeſſen von der Deputation noch keinen Bericht bekommen und iſt daher noch nicht in der Lage geweſen, der Stadt⸗ verordnetenverſammlung auf die Interpellation zu antworten. Sobald der Bericht vorliegen wird, wird der Magiſtrat die Antwort erteilen. (Auf Antrag des Stadtv. Hirſch, der genügende Unterſtützung findet, erfolgt die Beſprechung der Anfrage.) Frageſteller Stadtv. Hirſch: Meine Herren, die Auskunft des Herrn Oberbürgermeiſters ſetzt mich etwas in Erſtaunen. Der Herr Oberbürgermeiſter teilt mit, daß die Antwort auf unſere Interpellation, die nun vor 7 oder 8 Wochen bereits eingereicht iſt, des⸗ wegen bis heute noch nicht erfolgt iſt, weil die Deputation, die ſich mit der Frage beſchäftigt hat, gleichzeitig die Lohnfrage der ſtädtiſchen Gas⸗ anſtaltsarbeiter in den Bereich ihrer Betrachtungen gezogen und zu dieſem Zweck die Einſetzung eines Ausſchuſſes als notwendig erachtet hat, deſſen Tätig⸗ keit noch nicht beendet iſt. Meine Herren, von den Lohnverhältniſſen iſt in unſerer Interpellation mit keinem Wort die Rede. Es heißt: Die Unterzeichneten richten an den Magiſtrat die Anfrage, ob ihm bekannt iſt, daß die Arbeiter der ſtädtiſchen Gasanſtalten durch Anſchlag an ihrer Arbeitsſtelle, unterzeichnet: „Charlottenburg, 19. IV. 05, Pfudel“ vor dem Beſuch einer öffentlichen Verſammlung zur Beſprechung ihrer Lohnverhältniſſe dringend gewarnt worden find, und was der Magiſtrat zu tun gedenkt, um derartige Beeinträchtigungen des Verſammlungs⸗ rechts der ſtädtiſchen Arbeiter für die Zukunft zu verhüten. Alſo es handelt ſich lediglich darum, daß der Magiſtrat uns Auskunft erteilt, ob ihm etwas davon bekannt iſt, daß unſerer Meinung nach der Verſuch einer Beeinträchtigung des Verſammlungsrechts derſtädtiſchen Arbeiter unternommen iſt, und was er dagegen zu tun gedenkt, um derartige Vorkommniſſe für die Zu⸗ kunft zu verhüten. Ich kann ſelbſtverſtändlich auf den materiellen Inhalt der damals geſtellten Inter⸗ pellation heute nicht eingehen, ſondern muß mich auf die eben von uns eingebrachte Interpellation be⸗ ſchränken. Nun, meine Herren, hat nach der rae ordnung der Magiſtrat formell zweifellos das Recht, eine Interpellation zu beantworten, wann er will. Er kann ſie nach den Ferien beantworten, er kann ſagen, er beantwortet ſie 1 in 10 Jahren; formell at er hierzu das 090 ber es fragt ſich doch, ob der § 25 der Geſchäftsordnung dem Sinne nac ſo ansgulegen iſt. Die Beſtimmungen des § 25 ſind 11 ſec ſo zu verſfehen, daß dem Magiſtrat Gelegen⸗ heit gegeben wird, wenn ein Achelee m. gereicht wird, ſich die nötigen Informationen zu