—— 278 — holen, und daß er dann verpflichtet iſt, den Inter⸗ pellanten Rede und Antwort zu ſtehen. Anders läßt ſich ein gedeihliches Zuſammenarbeiten zwiſchen Magiſtrat und Stadtverordneten garnicht denken, als daß Anfragen — gleichviel ob ſie ein Stadtver⸗ ordneter für ſeine Perſon ſtellt, oder ob er als Ver⸗ treter einer Fraktion ſie dem Magiſtrat einreicht — möglichſt bald beantwortet werden. Ich muß offen geſtehen, daß ich darin, daß der Magiſtrat unſere Interpellation jetzt 2 Monate hindurch nicht be⸗ antwortet hat, und daß wir vor Ablauf von weiteren 2 Monaten ſicherlich nicht auf die Beantwortung rechnen können, eine gewiſſe Nichtachtung erblicken. Dagegen muß ich entſchieden Proteſt einlegen. Es handelt ſich um gar keine ſchwerwiegende Frage, es iſt eine Frage, die der Magiſtrat in einer Viertel⸗ ſtunde erledigen kann. Darauf können wir wohl verlangen, nach Ablauf von § Wochen eine Antwort zu bekommen. Meine Herren. Sie machen uns ſehr oft den Vorwurf — ſowohl vom Magiſtrat als auch aus der Mitte der Stadtverordnetenverſammlung iſt dieſer Vorwurf bereits erhoben worden —, daß wir An⸗ träge und Interpellationen hier einreichen, um Agitationsſtoff zu haben. Aber Sie vergeſſen ganz, daß Sie ja gerade dadurch, daß Sie die Beant⸗ wortung dieſer Interpellation auf die lange Bank ſchieben, ſie . erſt im Herbſt beantworten, wenn wir im Wahlkampf ſind, uns das beſte Agi⸗ tationsmaterial bieten. Uns liegt es durchaus fern, wir haben es nicht nötig, Interpellationen einzig und allein deswegen einzubringen, um Agitationsſtoff zu haben, ſondern wir haben die Interpellation einge⸗ bracht, um die Aufregung, die ſich infolge des An⸗ ſchlages des Herrn Direktor Pfudel der ſtädtiſchen Gasanſtaltsarbeiter bemächtigt hat, zu beſeitigen, und wenn auch dem Magiſtrat daran liegt, daß die Gährung, die nun wieder unter den Gasanſtalts⸗ arbeitern Charlottenburgs im Entſtehen begriffen iſt, nicht zum Ausdruck kommt, dann ſollte er unſere Interpellation möglichſt bald beantworten. Oberbürgermeiſter Schuſtehrus: Meine Herren, ich habe lediglich die Frage beantwortet, die geſtellt worden iſt. Es iſt gefragt worden, ob der Magiſtrat bereit iſt, darüber Auskunft zu erteilen, wann er die Interpellation beantworten will. Dieſe Frage habe ich beantwortet, (Stadtv. Hirſch: Ich bitte ums Wort!) und ich bin meinerſeits erſtaunt über die langatmigen Ausführungen des Herrn Stadtv. Hirſch. Wann der Magiſtrat dieſe Interpellation beantworten will, ob nach 8 Tagen oder 2 Monaten oder 4 Monaten, iſt ſeine Sache. Wenn er ſich dabei in eine ein⸗ gehende Unterſuchung der ganzen Frage einläßt, ſo liegt darin nichts weniger als eine Nichtachtung der Stadtverordnetenverſammlung. Der Herr Stadtv. Hirſch hat dieſen provozierenden Ausdruck, den er gebraucht hat, nicht im geringſten begründet. Es liegt auch gar kein Anlaß vor, anzunehmen, das durch die Behandlung dieſer Sache ſeitens des Magi⸗ ſtrats eine Nichtachtung der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung ausgeſprochen werden ſoll, und ich glaube auch nicht, daß die weit überwiegende Majorität der Stadtverordnetenverſammlnug dem Herrn Hirſch da⸗ rin zuſtimmen wird. Wir werden die Angelegenheit eben ſachgemäß unterſuchen im Schoße der zuſtändigen Deputation, die es für nötig erachtet hat, einen Ausſchuß einzuſetzen, und dann werden wir dieſe Frage beantworten. Weder die Welt noch Charlotten⸗ burg geht zu Grunde, wenn wir dieſe Sache ein paar Wochen ſpäter beantworten. Stadtv. Hirſch: Meine Herren, die letzte Außerung des Herrn Oberbürgermeiſters iſt recht charakteriſtiſch: „Weder die Welt noch Charlottenburg geht zu Grunde, wenn wir dieſe Angelegenheit ein paar Monate ſpäter behandeln.“ — Es handelt ſich allerdings nur um eine Angelegenheit von Arbeitern, und da hat der Magiſtrat niemals Eile. Das hat er ja bisher Jahre hindurch bewieſen. Der Magiſtrat ſagt, es iſt ſeine Sache, wann er die Interpellation beantworten will. Gewiß, ich habe auch vorhin ausgeführt, daß formell der Magi⸗ ſtrat vollkommen Recht hat, eine Interpellation zu beantworten, wann er will. Aber es fragt ſich nur, ob ein derartiges Vorgehen der Stadtverordneten⸗ verſammlung gegenüber als lopal zu bezeichnen iſt. Im übrigen, wenn der Magiſtat meint, daß es ſeine Sache iſt, zu entſcheiden, wann er eine Interpellation beantworten will, ſo habe ich darauf und auf die weitere Anzapfung des Herrn Ober⸗ bürgermeiſters zu erwiedern, daß es meine Sache iſt, ob ich langatmige Ausführungen für notwendig halte oder nicht. Darüber laſſe ich mir von keiner Seite irgendwelche Vorſchriften machen. Der Herr Ober⸗ bürgermeiſter beſchwert ſich darüber, daß von meiner Seite ein provozierender Ausdruck gefallen iſt. Meine Herren, ich habe in keiner Weiſe provozierend ge⸗ ſprochen. Ich habe das Wort Nichtachtung gebraucht, weil es tatſüchlich eine Nichtachtung bedeutet, wenn man auf eine Anfrage, die vor 2 Monaten geſtellt iſt, bis heute noch keine Antwort hat, obwohl man weiß, daß in den weiteren 2 Monaten auch noch keine Antwort erfolgen kann. Das iſt eine Nicht⸗ achtung. Ob dagegen proteſtiert wird oder nicht, das kann mich in meinem Urteil nicht irre machen. Auf meiner Seite liegt nicht die Provokation, die Provo⸗ kation liegt vielmehr auf Seiten des Magiſtrats, der in dieſer — ich muß es wiederholen: nichtachten⸗ den Weiſe einen Teil der Stadtverordnetenverſamm⸗ lung behandelt. Das Wort wird nicht Vorſteher Roſenberg: weiter verlangt; wir verlaſſen dieſen Gegenſtand. Punkt 3 der Tagesordnung: Vorlage betr. den Brandenburgiſchen Städte⸗ tag. Druckſache 236. („Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 2 1. Der ſeitens des Magiſtrats an den Vorſtand des Brandenburgiſchen Städtetages ergangenen Einladung, den (28.) Brandenburgiſchen Städte⸗ tag in dieſem Jahre in Charlottenburg abzu⸗ halten, wird zugeſtimmt. Zur Beſtreitung der entſtehenden Koſten wird ein Betrag von 4000 ℳs aus dem Dispoſitionsfonds bewilligt. Zur Vorbereitung und Ausführung der er⸗ forderlichen Maßnahmen wird ein Ausſchuß von 9 Perſonen (3 Mitglieder des Magiſtrats Mitglieder der Stadtverordnetenver⸗ II. „und 6 ſammlung) eingeſetzt⸗ Zu Mitgliedern des unter II genannten Ausſchuſſes werden gewählt die Stadtv. Kaufmann⸗, Mann⸗ Marcus, Paſche,⸗Protze und Roſenberg⸗),