—— 285 — der Meinnng zu ſein, daß, wenn die Mehrheit der Stadtverordnetenverſammlung für einen Feſtiag 70000 ℳ bewilligte, ſie dann ſeyr dankbar dafür wäre, daß für drei Feſttage bloß 120 000 ℳ aus⸗ gegeben ſind; denn für drei Feſttage hätte man dann ja nahe an 200000 ℳ lommen können. Ich meine doch, daß das nicht an der Verteilnng des Feſtes auf drei Tage gelegen hat. Meine Herren, bei der Vorlage, die uns am 7. Juni beſchäftigte, und bei der Herr Stadtv. Dr. Spiegel und auch der Referent, Herr Stadtv. Dr. de Gruyter ſo energiſch dafür eintraten, daß das Be⸗ willigungsrecht derfStadtverordneten gewahrt bleiben müſſe gegenüber den Etatsüberſchreiſungen durch den Magiſtrat, — damals wurde ſtark hervorgehoben, — und in dem Ausſchuß über dieſe Vorlage, in dem ich mit Herrn Dr. Spiegel zuſammen zu ſitzen die Ehre hatte, wurde ebenfalls, noch ſchärfer vielleicht, betont —, daß der Magiſtrat die heilige Pflicht habe, in demſelben Augenblick, in dem er erkenne, daß eine Vorlage mit den bewilligten Mitteln nicht durchzuführen ſei, in dieſem Augenblick auch an die Stadtverordnetenverſammlung heranzutreten und dann bereits die Bewilligung zu beantragen, nicht aber, daß der Magiſtrat das Recht habe, die Vorlage auch mit erhöhten Mitteln durchzuführen und, wenn alles be⸗ zahlt iſt, zu den Stadtverordneten zu kommen und zu ſagen: nun bezahlt einmal! Meine Herren, dieſen Standpunkt teile ich durchaus. Aber die⸗ jenigen Herren, die dieſen Standpunkt damals lebhaft vertraten, Herr Dr. Spiegel und Herr Dr. de Gruyter, mußten doch auch der Meinung ſein, daß, was dem Magiſtrat recht iſt, den Mandataren, die Stadt⸗ verordnete ſind, nur billig iſt. Der Feſtausſchuß beſtand aus 6 Magiſtratsmitgliedern und aus 12 Stadtverordneten. Die Verantwortung für dieſe unerhörte Uberſchreitung, eine Überſchreitung, die über ¾ beträgt, alſo über 66d, nahezu 70%,, — die Verantwortung für dieſe unerhörte Überſchreitung trifft nicht in erſter Linie den Magiſtrat, ſie trifft in erſter Linie diejenigen Stadtverordneten, die in dem Ausſchuß mit einer Zweidrittelmajorität den Magiſtrat majoriſieren und vergewaltigen konnten. Meine Herren, von meinen Freunden hat in dieſem Ausſchuß niemand geſeſſen, ich bin daher über die Vorgänge in dieſem Ausſchuß nicht unterrichtet und weiß daher auch nicht, ob es ſich nicht vielleicht gar ſo abgeſpielt hat, daß der Magiſtrat ſparen wollte mit Rückſicht auf das Plenum der Stadtverordneten⸗ verſammlung, (Heiterkeit) und daß die 12 Mandatare der Stadtverordneten⸗ verſammlung in freventlicher ÜUberſchreiturg der Voll⸗ machten — — (Unruhe. Rufe: Oho! Glocke des Vorſtehers.) Vorſteher Roſenberg (unterbrechend): Ich möchte zunächſt feſtſtellen, daß Sie das Wort frevent⸗ lich jetzt in einem anderen Sinne gebraucht haben als vorher, und Sie daher erſuchen, davon Kenntnis zu nehmen, daß ich den Ausdruck für durchaus unzu⸗ läſfig erachte. Stadtv. Dr. Borchardt (fortfahrend): Nun alſo, meine Herren, in einer Überſchreitung der Voll⸗ machten, die richtig zu kennzeichnen mir tatſächlich der parlamentariſche Ausdruck fehlt. — Ich finde, daß es eine unerhörte Uberſchreitung der Vollmacht iſt, wenn man die Vollmacht erhält, 70 000 ℳ aus⸗ zugeben, daß man ſchlankweg 120000 ℳ ausgibt, und ich kann nicht wiſſen, ob nicht dieſe Herren tatſächlich den Magiſtrat majoriſiert und vergewaltigt haben. Aber, meine Herren, Herr Kollege Hirſch hat darauf mit vollkommenem Recht hingewieſen: dieſe 12 Herren, die dem Feſte einen Charakter geben wollten, bei dem ſie ſich von vornherein klar waren — wenigſtens nach den Ausführungen des Herrn Referenten muß ich das annehmen; der Herr Referent ſagt: es wird Ihnen nicht überraſchend kommen, weil drei Tage beſtimmt wurden ſtatt eines —, danach muß ich annehmen, daß die 12 Herren im Ausſchuß ſich in dem Augenblick, in dem ſie das Feſt auf drei Tage legen wollten, klar darüber waren, dieſes Feſt ſo auszugeſtalten, daß eine erhebliche Überſchreitung notwendig würde, und in demſelben Augenblick hatten dieſe Herren die Verpflichtung, der Stadtverordnetenverſammlung eine Mitteilung davon zu machen und das Mandat ſich zu holen, ſtatt 70000 ℳ eine erheblich höhere Summe. die ſie ſchätzen ſollten, ihnen zu bewilligen. Dieſe 12 Herren haben ſich tatſächlich für alle Zukunft des Rechtes begeben, dem Magiſtrat jemals Vorwürfe zu machen, wenn er ſeine Voll⸗ machten überſchreitet, und deswegen, meine Herren, iſt dieſer Vorgang ein ſo außerordentlich bedauer⸗ licher, wegen der Konſequenzen, die er, wie Sie wahrſcheinlich noch erfahren werden, beim weiteren Verlauf der ſtädtiſchen Angelegenheiten hat. Es mehren ſich ja die Etatsüberſchreitungen! Wir haben heute eben eine Überſchreitung gehabt, wo eine Summe von 11 000 ℳ um 5000 ℳ überſchritten wurde. Meine Herren, es iſt kaum darüber ge⸗ ſprochen worden; ein einziger Stadtverordneter hat lediglich einen leiſen Einſpruch erhoben und den Magiſtrat getadelt, daß dieſe Überſchreitung vor⸗ gekommen iſt. Auf dieſer Bahn, ſcheint es mir, werden wir leicht fortſchreiten und auf eine ſchiefe Ebene kommen. Sie drängen ja den Magiſtrat eradezu auf eine ſolche Bahn, ruhig Etatsüber⸗ überſchreitungen ſich zuſchulden kommen zu laſſen und dann an die Stadtverordnetenverſammlung zu gehen und mit ein paar verbindlichen Worten, daß Ihnen dieſe Überſchreitung nicht überraſchend kommen wird, die Überſchreitung Ihnen zur Bewilligung vorzulegen. Meine Herren, meine Freunde können ſich auf dieſen Standpunkt nicht ſtellen. Wir werden daher rundweg dieſe Überſchreitung ablehnen und müſſen es den 12 Herren des Ausſchuſſes überlaſſen, wie ſie eine Deckung dafür erbringen wollen. Daß die Poſition von 1000 ℳ für das Bild überhaupt an⸗ genommen werden könnte nach den Vorgängen, die Herr Kollege Hirſch ſoeben enthüllt hat, das halte ich allerdings für ausgeſchloſſen. (Die Beratung wird geſchloſſen.) Berichterſtatter Stadtv. Dr. Hubatſch (Schluß⸗ wort): Meine Herren, nur wenige Worte. Ich möchte doch darauf hinweiſen, daß der Feſtausſchuß nicht ganz allein die Verantwortung für die Über⸗ ſchreitung trägt, ſondern daß die Stadtverordneten⸗ verſammlung da mitſchuldig iſt, (Stadtv. Holz: Sehr richtig!) um in dem Ton zu reden, der vorhin angeſchlagen worden iſt. Denn es iſt in der Sitzung vom 29. März ausdrücklich darauf hingewieſen worden, daß naturgemäß mit der Erweiterung des Rahmens und der Inausſichtnahme eines dreifachen Feſtes, einer Feier an drei verſchiedenen Tagen, ſelbſt⸗