ſälen des Rathauſes. Es iſt das erſte Mal, daß wir über dieſen Gegenſtand zu beraten haben; aber es wird nicht das letzte Mal ſein; denn wir werden wahrſcheinlich noch öfter ſolche Anträge zu beraten haben. Eben weil es das erſte Mal iſt, daß wir über die Vergebung der Feſtſäle zu entſcheiden haben, bin ich mit meinen Freunden der Anſicht, daß es praktiſch wäre, dieſe Sache einem Ausſchuß zu über⸗ weiſen. Nicht etwa, weil wir Bedenken hätten gegen dieſe drei Anträge, die hier zunächſt vorliegen; aber es ſchien uns geraten zu ſein, daß wir gleich bei der erſten Gelegenheit, wo dieſe Angelegenheit hier zur Verhandlung kommt, die Grundſätze feſtſtellen, die in Zukunft für uns gültig ſein ſollen für die Bewilligung der Feſtſäle. Es ſind da eine ganze Menge Fragen zu erörtern. Zum Beiſpiel: wie ſoll es mit dem Preiſe gehalten werden? ſoll überhaupt eine Bezahlung ſtattfinden für die Benutzung der Säle oder nicht? ſoll die Heizung bezahlt werden, die Beleuchtung, oder nicht? und welcher Art von Vereinen ſollen die Säle geöffnet werden, welche Vereine ſollen abgelehnt werden? ſollen Privatleute auch die Berechtigung haben, gelegentlich die Säle zu benutzen oder nicht? und zu welchen Zwecken ſollen die Säle vergeben werden können, zu welchen Zwecken dürfen ſie nicht vergeben werden? Das ſind alles Fragen, die ſich am beſten von vornherein grundſätzlich erörtern laſſen, und ich glaube, wir er⸗ leichtern dem Magiſtrat und uns ſelber die Geſchäfte. Wenn von Fall zu Fall entſchieden wird, dann fommt die Sache ſo, daß, wenn der Magiſtrat einmal ein Geſuch ablehnt, ſich die Abgewieſenen mit einer Petition an die Stadwerordnetenverſammlung wenden, und dann haben wir hier immer lange Debatten über die einzelnen Fälle. Wenn aber gleich von vornherein feſte Normen feſtgelegt ſind, dann geht die Bewilligung oder Ablehnung viel ſchneller, als wenn jeder einzelne Fall hier im Plenum vorge⸗ tragen wird. Und dann könnte der Ausſchuß noch ein zweites beſorgen: er könnte darüber nachdenken, wie ſich die Angelegenheit geſchäftlich leichter und ſchneller er⸗ ledigen ließe. Es iſt doch eine unbequeme Belaſtung der Tagesordnung, wenn bei jedem ſolchen Antrage eine lange Vorlage ausgearbeitet und beraten werden ſoll. Vielleicht wäre es zweckmäßiger, daß ein ſolcher Antrag gleich an einen Ausſchuß geht, z. B. den Petitionsausſchuß, dort beraten wird und dann mit den Vorſchlägen desſelben an uns kommt. Die drei Vorlagen ſind nicht ſo eilig, daß der Ausſchuß nicht vorher beraten und Bericht erſtatten könnte bis zur nächſten Sitzung, die Ende September iſt. Ich würde alſo empfehlen, einen Ausſchuß von 9 Mitgliedern einzuſetzen und dieſen zu beauftragen, Vorſchläge zu machen über die Grundſätze für die Vergebung der Feſtſäle und über die geſchäftliche Behandlung derartiger Anträge. Vorſteher⸗Stellv. Kaufmann: Wenn ich Herrn Kollegen Hubatſch recht verſtehe, will er auch die vorliegenden beſtimmten Anträge an den Aus⸗ ſchuß mitverweiſen. Berichterſtatter Stadtu. Dr. Hubatſch: Der Aus⸗ ſchuß ſoll über die drei Anträge beraten und dann außerdem noch beauftragt werden, Vorſchläge zu machen über die Grundſätze für die Vergebung der Feſtſäle und über die geſchäftliche Behandlung der⸗ artiger Anträge. Stadtv. Baake: Meine Herren, wir haben negen den Wunſch, die Vorlage einem Ansſchuß zu über⸗ weiſen, nicht das geringſte einzuwenden. Ich möchte Sie aber doch bitten, das Arbeitsprogramm dieſes Ausſchuſſes nicht ſo weit zu ſpannen, wie es der Herr Vorredner getan hat; denn dann fürchte ich ſehr, daß der Ausſchuß nicht bis Ende September mit ſeiner Arbeit fertig ſein wird. Es hat nach meiner IIberzengung etwas ſehr Mißliches, ſolch all⸗ gemeine Grundſätze ins Leben zu rufen. Sie können nur formuliert werden, wenn ſie ganz allgemein ge⸗ halten ſind. Damit helfen Sie uns aber nicht über die Schwierigkeiten hinweg; denn die Schwierigkeiten werden wieder auftauchen, wenn einzelne Fälle kommen. Nehmen Sie einmal an, die Charlotten⸗ burger Freie Vollsbühne hätte den Wunſch, im Rat⸗ hausſaale irgend eine Veranſtaltung zu machen, der Magiſtrat lehnt das Geſuch ab, die Freie Volksbühne würde ſich an die Stadtverordnetenverſammlung wenden, und dann würden die „Grundſätze“ von dem Magiſtrat ſo aufgefaßt und gedeutet werden, daß er in vollem Einklang mit ihnen der Freien Volksbühne die Benutzung verweigert: das würde uns aber nicht über eine große Debatte hier hinweg helfen, ſondern Sie würden, mit oder ohne Grundſätze, eine ſolche Debatte hier bekommen. Ich meine alſo, der Aus⸗ ſchuß könnte ſich dieſe Arbeit ſparen Dann würde ich es aber nicht für beſonders angemeſſen halten, wenn der weitere Vorſchlag des Herrn Antragſtellers in Betracht gezogen würde. Es geht nicht an, daß wir dem Petitionsausſchuß die Entſcheidung vorweg überlaſſen und das Plenum ge⸗ wiſſermaßen ausſchalten. In dieſer Beziehung möchte ich erſt noch nähere Angaben, wie das gedacht iſt, im Ansſchuß hören, bevor ich hier zuſtimmen kann. Was nun die Vorlage ſelber anbetrifft, ſo hätte ich ganz gern gewünſcht, Näheres über den Verein Werkring, der mir perſönlich unbekannt iſt, zu hören. Die Angaben, die in der Vorlage gemacht ſind — ſie müffen natürlich ſehr kurz gehalten ſein —, ge⸗ nügen nicht ganz. Ich möchte wiſſen, ob für den Beſuch der Ausſtellung Entree genommen werden ſoll. (Zurufe.) — Steht das drin? Entree ſoll alſo nicht genommen werden. Dann bitte ich um Verzeihung. Jedenfalls ſteht nicht drin, ob nicht der Verein Werkring eine Gruppierung von Perſonen iſt, die ihre Erzeugniſſe an den Mann bringen wollen, oder von Perſonen, die allgemein künſtleriſche Zwecke verfolgen. Oberbürgermeiſter Schuſtehrus: Ich habe zunächſt auch Bedenken dagegen, muß ich offen geſtehen, von vornherein Grundſätze feſtzuſetzen, bevor wir noch rechte Erfahrungen in bezug auf die Vergebung unſerer Feſtſäle haben. Ich meine, daß man ſich vielleicht nach Richtungen feſtlegt, nach denen es in der Tat unbequem iſt, ſolche Grundſätze aufgeſtellt zu haben, wo man nachher Ausnahmen machen muß. Aber ich gebe zu, daß die Dinge nicht ſo klipp und klar liegen, daß man ſagen kann: das eine iſt richtig, das andere falſch; deshalb bin ich damit einverſtanden, in einem Ausſchuß mit den Herren mich über dieſe Fragen zu unterhalten und dabei herauszufinden, was praktiſch iſt. Auch begrüße ich den Gedanken des Herrn An⸗ tragſtellers, nicht jeden Antrag auf Uberlaſſung der Feſtſäle an die Stadtverordnetenverſammlung zu bringen. Ich glaube auch, daß es viel praktiſcher ſt. die Sache nicht zu behandeln wie große Haupt⸗ und Staatsaktionen, ſondern wie eine einfache Sache, die