—— — 352 — für das Verwertungsſyſtem, der von dort zurück⸗ gekehrt iſt, bin ich ſelber geweſen, und zwar aus folgenden Gründen. Ich habe hinter meinem Hauſe einen Garten, und alle Augenblicke iſt mir der Garten unzugänglich, weil mal hinten mein Nachbar und mal mein Nachbar von rechts neben meinem Garten fürchterlichen Geſtank veranlaßt. Woher kam das? Ich habe das auf meinem eigenen Hofe ſelber erfahren: alle Augenblicke ſind aus dem Müllkaſten die hellen Flammen emporgelodert! Es ſteht in allen Kontrakten, daß heiße Aſche nicht in den Kaſten geworfen werden darf. Das iſt ja eigentlich ganz ſelbſtverſtändlich; aber das führen Sie einmal durch bei den heutigen Dienſtbotenverhältniſſen! Wenn heiße Aſche in die Käſten kommt, ſo ſchmokt das darin noch lange Zeit fort, und alle Augenblicke ſtinkt das. Ich habe dann an meinen vier Käſten fußgroß anſchreiben laſſen: Aſche, Müll uſw.; aber wenn Sie denken, daß das genützt hat, ſo irren Sie ſich. Meine Dienſtmädchen ſind es nicht geweſen; aber ich hatte Familien im Hauſe, bei denen alle 14 Tage die Dienſtboten wechſeln, nachdem ſich Herrſchaft und Dienſtboten auf alle mögliche Weiſe ſchikaniert haben, und zwar auf Koſten des Haus⸗ beſitzers. Ich bin der Meinung, daß das Dreikaſten⸗ ſyſtem bei unſeren heutigen Verhältniſſen nicht mehr allgemein durchführbar iſt. Ich babe heute zu meinem Erſtaunen den erſten Haubeſitzer gehört, bei dem es ſich hat durchführen laſſen; ich habe aber viele geſprochen, die es ein halbes Jahr lang mit dem Dreikaſtenſyſtem verſucht haben und nicht damit durchgekommen ſind. Darauf bezieht ſich auch Herrn Hermann Haaſe, Eigentümer. Da die Petition nur ausgelegen hat, iſt anzunehmen, daß die Inter⸗ eſſenten doch wahrſcheinlich keine rechte Kenntnis davon genommen haben, und ſo möchte ich mir erlauben, einen Paſſus daraus vorzuleſen. Der Petent war auch ein begeiſterter Anhänger des Dreiteilungs⸗ ſyſtems nach der Theorie, wie ich es geweſen bin und viele von Ihnen geweſen ſind und manche, die nicht in der Praris ſtehen, es noch heute ſind. Wenn der Herr Vorſteher es erlaubt, werde ich die Stelle vorleſen: Das Dreiteilungsſyſtem ſowie auch das Wechſel⸗ kaſtenſyſtem ſind nach den damit gemachten ſchlechten Erfahrungen entſchieden zu verwerfen, da beide Syſteme hinſichtlich Geruchloſigkeit, Staubentwicklung, Hygiene und ſauberer Ab⸗ fuhr nicht genügen. Den auf die Dreiteilung hinzielenden Zeitungsartikeln der ja nur Sonderintereſſen verfolgenden Unternehmer muß ganz energiſch entgegengetreten werden. Was für Potsdam mit den verhältnismäßig kleinen Häuſern und was für amerikaniſche Städte aßt, welche letztere durchaus nicht als zyetenic ſauber im Vergleich etwa zu Charlottenburg und Berlin anzuſprechen ſind, das dürfte noch lange nicht geeignet ſein für unſere Anſprüche. Die praktiſche Erfahrung der letzten Zeit hat ergeben, daß das neue Syſtem der ſelbſt⸗ tätigen Sammelwagen der Wirtſchaftsgenoſſen⸗ ſchaft Berliner Hausbeſitzer in ſanitärer Be⸗ ziehung wohl das Beſte und Rationellſte iſt. Die Hauptſache iſt, daß er ſich beklagt über den fürchterlichen Geſtank, der bei dem Dreiteilungs⸗ ſyſtem hervorgerufen wird, 1. weil ſich aus den Käſten, in denen nur Fleiſch, Knochen und Küchenabgänge ſich befanden, ein die zweite Petition von und ein unerträglicher, peſtilenzartiger Geruch Maden, gefährlicher Bakterienherd, ſowie Fliegen ꝛc. entwickelten, 2. weil ſich niemand dazu fand und man auch das Perſonal nicht zwingen konnte, dieſe zur Sommerszeit und auch ſonſt geradezu ekelhaft duftenden Käſten zu reinigen. Das iſt die hugieniſche Seite. Man kann ja auch nicht leugnen: ſowie Sie die Aſche aus den Abfallſtoffen entfernen, wird die Fäulnis viel leichter eintreten. Denn die trockene Aſche iſt durch ihre hydroskopiſche Eigenſchaft und durch etwaige geringe Reſte an Kohle ſehr geeignet, die erſten Fäulnis⸗ ſtoffe aufzuſaugen und unſchädlich zu machen. Kohle iſt ja bekanntlich das älteſte und wirkſamſte Desinfizienz wegen ſeiner poröſen Beſchaffenheit, das uns bekannt iſt. Das ſind die Nachteile des Dreikaſtenſyſtems. Es iſt gar nicht anders durchzuſetzen als in aus⸗ nahmsweiſen Verhältniſſen. In der großen Petition, die die ſämtlichen Grundbeſitzervereine uns zuerſt zugeſchickt haben, ſind am Schluß drei Reſolutionen mitgeteilt. Die erſte entſpricht ungefähr der Vorlage des Magiſtrats und dem, was wir in der Deputation beſchloſſen haben. Sie will alſo, daß die Müllabfuhr in Regie über⸗ nommen wird, wo möglich aber unter Stadtaufſicht, und mehrere Unternehmer, nicht nur zwei, wie es in unſerer Vorlage vorgeſehen iſt, beteiligt werden. Die Abſicht iſt ja beide Male dieſelbe: es ſoll eben die Konkurrenz gefördert werden, damit die Preiſe nicht zu ſehr in die Höhe gehen. Dieſer Wunſch iſt aber ſchon erledigt durch zwei Umſtände. Erſtens haben Sie ja heute ſchon die Müllabladehallen⸗ vorlage angenommen, und in dieſer Halle iſt ja nur Platz vorhanden für zwei Unternehmer. Der andere Umſtand iſt der, daß, während früher ca. 80 Unter⸗ nehmer in Berlin waren, von denen etwa 20 in Charlottenburg tätig geweſen ſein ſollen, ſofort, nachdem die Staubſchutzverordnung des Bundesrates herausgekommen war, ſowie der Streik entſtanden war, alle bis auf zwei eingegangen ſind, ſodaß die Sache faktiſch dadurch erledigt iſt: es ſind eben nur zwei übrig, die Charlottenburger und die Genoſſen⸗ ſchaft Berliner Hausbeſitzer, die überhaupt in Frage kommen. Man hat ferner gemeint, es ſei doch billig, daß auf ſämtlichen Bahnhöfen Müllverladungsſtätten eingerichtet würden, damit nicht ſämtliche Müllwagen die Berlinerſtraße hinaufziehen müſſen zum Bahnhof Weſtend. Das iſt ja ſehr teilnahmsvoll für die Bewohner der Berlinerſtraße; aber die Sache iſt vorläufig durch Ihren Beſchluß über die Abladehalle erledigt. Der dritte Satz — um den gleich vorauszu⸗ nehmen — in der erſten großen Petition der ſämt⸗ lichen großen Hausbeſitzervereine betrifft die Sonderung der ſämtlichen verwertbaren Wirtſchaftsabfälle. Sie haben ſich dahin ausgeſprochen: Wenn ſich die Sonderung der verwertbaren Wirtſchaftsabfälle ohne beſondere perſönliche Verbindlichkeit des Hausbeſitzers und ohne Schaden für die Bürgerſchaft durch⸗ führen läßt, iſt die Entleerung in die Sammel⸗ käſten und die Abholung derſelben durch ein den Haushaltungsvorſtand verpflichtendes Orts⸗ geſetz zu regeln. Ja, meine Herren, das iſt eben der Haken bei der Sache, das „ohne“! Alſo „ohne perſönliche Verbindlichkeit des Hausbeſitzers und ohne Schaden“!