—— 337 —— Es kommt aber noch ein anderer Grund hinzu. Wenn jetzt ein Hausbeſitzer einem Abfuhrunternehmer die Müllabfuhr überträgt, ſo ſchließt er mit ihm einen Vertrag auf ein Jahr oder auf ein halbes Jahr, und es wird in dem Vertrag genau beſtimmt, wie biel Müllkäſten von dem Unternehmer aufzu⸗ ſtellen ſind; wenn dieſe Käſten nicht ausreichen, ſo muß der Hausbeſitzer ſelbſt ſehen, wie das übrig⸗ bleibende Müll fortzuſchaffen iſt; der Müllabfuhr⸗ unternehmer beſeitigt ſeine Käſten, und iſt nicht ver⸗ pflichtet, ſolches Müll, welches in den Käſten einen Platz nicht hat finden können, fortzuſchaffen. Dazu muß ein neues Abkommen auf eine beſtimmte Zeit abgeſchloſſen werden. Wenn aber die Stadt die Müllabfuhr übernimmt, ſo hat ſie auch dafür zu ſorgen, daß das Müll rechtzeitig und ordnungs⸗ mäßig von den Höfen abgefahren wird. Die Stadt hat alſo das Intereſſe, daß eine aus⸗ reichende Zahl Käſten vorhanden iſt, während der Beſitzer das Beſtreben hat, mit ſowenig Käſten als möglich auszukommen. Es blieb meines Erachtens nichts anderes übrig, als eine Polizeiverordnung einzuführen, welche den Hausbeſttzer verpflichtet, die nötige Zahl von Käſten zu halten. Ich glaube nicht, daß dem Grundſtücksbeſitzer mit einer ſolchen Ver⸗ ordnung gedient wäre. Und der dritte Grund iſt: wie wollen wir denn die nach Käſten zu berechnende Gebühr einziehen? Ein Grundſtücksbeſitzer hat einen Kaſten zwei Monate, den andern 14 Tage, den dritten acht Tage: wie wollen wir das zählen, buchen, berechnen, ver⸗ anlagen und einziehen? Bei dem Dreiteilungs⸗ ſyſtem würden dieſe Schwierigkeiten bis zur Potenz wachſen. Es iſt alſo unmöglich, die Gebühr nach der Zahl der Käſten zu berechnen und einzuziehen. Nun hat der Herr Referent — und damit möchte ich ſchließen — noch auf die Sortierung in München und Budapeſt hingewieſen. Ich weiß nicht, welchen Zweck er damit verfolgt, ich glaube aller⸗ dings, er hat dieſes Syſtem als beſonders vorzüglich und vorteilhaft hingeſtellt. Ich benutze die Gelegen⸗ heit, um darauf hinzuweiſen, daß das Syſtem, welches in München und Budapeſt zur Durchführung gekommen iſt, nicht das Dreiteilungsſyſtem iſt, ſondern daß dort folgendes Verfahren eingeſchlagen iſt: Das Müll wird einheitlich geſammelt in den Müllkäſten; der Kutſcher holt die Käſten ab und ſchüttet ſie in einen Sammelwagen; dieſer Sammel⸗ wagen enthält alſo Aſche, Lumpen, Knochen, Speiſe⸗ reſte uſw., alles zuſammen; die Sammelwagen werden nach außerhalb gebracht — in beiden Städten mittelſt einer Eiſenbahn; dort iſt eine ſogenannte Sortierungsanſtalt vorhanden, wo das Müll in ver⸗ ſchiedenen Sieben, Trommeln und ſonſtigen Apparaten zunächſt nach ſeiner Kerngröße auseinander getrennt wird; erſt wird das Grobe entfernt, alſo Körbe, Teppiche, Matratzen, dann wird die Aſche heraus⸗ geſondert, und es bleibt ein Simmelſammelſurium, eine kohlſchwarze Maſſe, eine von den Speiſereſten durchfeuchtete Maſſe, die ganz ſcheußlich ausfieht, übrig. Dieſe Maſſe kommt nun auf ein großes Band, auf welchem die einzelnen Beſtandteile herausſortiert werden; man erkennt garnicht die einzelnen Beſtand⸗ teile, denn ſie ſind von der feuchten Aſche völlig umhüllt, alles iſt ſchwarz gefärbt. richtung, das Syſtem wie es in Budapeſt und in München beſteht! Ich kann mir nicht denken, daß die Sortierung bei dieſem Syſtem einen Vorzug hat vor der Sortierung im Dreiteilungsſyſtem, bei dem die Aſche nicht mit den Speiſereſten, und die vorrichtungen bekommen. Das iſt die Ein⸗ § Speiſereſte nicht mit den ſperrigen Gütern zuſammen kommen. Ich kann Ihnen nur ſagen, daß zwiſchen dem Syſtem in Peſt und München und dem Drei⸗ teilungsſyſtem in bezug auf das Sortieren ein Unter⸗ ſchied iſt wie zwiſchen Nacht und Tag. Aber, meine Herren, wenn uns jemand ein ſolches Syſtem an⸗ bieten würde, ſo würden wir es doch wohl in Er⸗ wägung ziehen; aber wir würden ihm — das iſt mir garnicht zweifelhaft — ganz beſondere Maß⸗ regeln vorſchreiben, damit dieſes Syſtem hygieniſch weniger bedenklich wird. Denn die Speiſereſte mit ihren etwaigen Krankheitskeimen übertragen ſich ja auf die ſperrigen Beſtandteile, auf Knochen, Papier, Lumpen, Scherben, Metall uſw, welche auf der Sortierungsanſtalt durch die Hände der Arbeiter gehen, und können unüberſehbaren Schaden anrichten, ganz zu ſchweigen von der außerordentlich ſtarken Staubentwickelung. die von den Räumen der Sortierungs⸗ anſtalt garnicht fernzuhalten iſt. Der Herr Ober⸗ bürgermeiſter und ich haben dies Sortierungsſyſtem ja deſichtigt, ich ſpreche alſo aus eigener Erfahrung, und ich zweifle nicht, daß der Herr Oberbürgermeiſter das, was ich geſagt habe, voll und ganz beſtätigen wird. Ich würde nicht auf dieſes Syſtem zurück⸗ gekommen ſein, wenn nicht der Herr Referent — ich weiß nicht, aus welchem Grunde ſeiner Er⸗ wähnung getan hätte. Stadtv. Jolenberg: Meine Henren, ich möchte Ihre Aufmerkſamkeit auf die zu erlaſſende Polizei⸗ derordnung lenken. Auf Seite 383 § 2 Abſatz 4 heißt es: Der Standort der Gefäße iſt von dem Grund⸗ ſtücksbeſitzer zu beſtimmen. Er — alſo der Grundſtücksbeſitzer — muß ſich auf den Höfen oder Gärlen befinden, und von der Straße her direlt und leicht zu⸗ gänglich ſein. Ich bin der Meinung, daß dieſer Paſſus einer redaktionellen Anderung bedarf. Außerdem beantrage ich aber folgeuden Zuſatz: Ausnahmen können nur unter Wahrung aller ſanitären Vorſichtsmaßregeln geſtattet werden. Ich möchte mir erlauben, zur Begründung dieſes Antrages folgendes anzuführen: In vielen Wohn⸗ häuſern, beſonders in den mit Gartenwohnungen ausgeſtatteten, ſind die Müllkäſten nicht auf den Höfen, ſondern an anderen mehr verſteckten Stellen, z. B. in Kellern untergebracht. Sie werden ohne weiteres zugeben, daß dieſer Standort in äſthetiſcher Beziehung demjenigen auf den Höfen vorzuziehen iſt. Denn die Müllkäſten werden dadurch, daß ſie von Maaiſtrats wegen abgeholt werden, auch keine Zierde für die Gärten und die Höfe. Es iſt mir nun entgegnet worden, daß die Aufſtellung von Käſten in den Kellern ſanitäre Gefahren und Nach⸗ teile haben könne. Das gebe ich mit gewiſſen Ein⸗ ſchränkungen zu; aber ich meine, daß ſich die Ge⸗ fahren unſchwer beſeitigen laſſen, wenn die Keller⸗ räume, die dieſem Zwecke dienen ſollen, von den Wirtſchaftsräumen durch feſie Wände getrennt werden, beſondere Zugänge haben und gute Ventilations⸗ Wenn wir Prachtſtraßen errichten, ſo können wir auch dafür ſorgen, daß die ofräume unſerer Häuſer dem Auge wohlgefällig bleiben, damit den zahlreichen Bewohnern von Garten⸗ häuſern der Ausblick auf die Müllkäſten und die Müll entleerenden Dienſtboten erſpart bleibt. Außerdem ſcheint mir nach den Ausführungen des Herrn Stadibaurats bei dem Dreiteilungsſyſtem