— 338 — dieſe Unterbringung der Käſten in den Kellern voll⸗ ſtändig ungefährlich zu ſein. Denn der Herr Stadt⸗ baurat hat erklärt, daß ein Geſtank bei Einführung des Dreiteilungsſyſtems ausgeſchloſſen iſ, und daß dieſes Syſtem hygieniſch ſauberer iſt. Alſo im Intereſſe vieler Bewohner von Garten⸗ häuſern unſerer Stadt bitte ich, meinem Zuſatze zu⸗ zuſtimmen. Ich würde alſo vorſchlagen, dem Abſatz 4 des § 2 folgende Faſſung zu geben: Den Standort der Gefäße beſtimmt der Grund⸗ befitzer. Dieſelben müſſen auf den Höfen oder in den Gärten untergebracht ſein, jedoch können Ausnahmen hiervon unter Wahrung aller ſanitären Vorſichtsmaßregeln geſtattet werden. Stadtbaurat Bredtſchneider: Meine Herren, auch dieſe Frage hat uns im Ausſchuß ziemlich eingehend beſchäftigt. Ich muß vor allen Dingen bemerken: ich habe nicht ausgeführt, daß ein Geruch beim Drei⸗ teilungsſyſtem gänzlich ausgeſchloſſen iſt. (Rufe: Ahal) Sollte ich das geſagt haben, ſo muß ich geſtehen, daß mir ein Lapſus unterlaufen iſt. Wenn Sie etwas Stinkendes ausſchütten, ſo ſtinkt es eben, und daß in ein Müllgefäß mal etwas Stinkendes hinein⸗ geſchüttet werden kann, z. B. Abgänge von Wild oder andere faulige Abfälle aus der Küche, iſt doch einleuchtend. Aber gerade aus dem Grunde, daß ſich das Einſchütten ſolcher ſtinkenden Maſſen in die Käſten nicht vermeiden läßt, iſt es notwendig, daß die Käſten nicht in geſchloſſenen Räumen unterge⸗ bracht werden, ſondern unter freiem Himmel, damit der Geruch dort ausdünſten kann. Aber noch andere Mißſtände entſtehen, wenn Müllkäſten in Kellerräumen untergebracht werden. Zunächſt iſt ein Keller in der Regel dunkel, und es liegt die Gefahr vor, daß die verſchiedenen Beauf⸗ tragten, die Dienſtmädchen, oder wer es ſein mag, das Müll neben die Käſten ſchütten. Dadurch würde das Ungeziefer, Ratten, Mäuſe oder ſonſtige Tiere, angezogen, welche für das Haus eine Plage find, vielleicht aber noch mehr, denn wir wiſſen ja, daß die Ratten z. B. Träger der Peſtbazillen ſind. Ich muß allerdings bemerken, daß es einzelne Städte gibt — aber das ſind nur ganz alte Städte —, in denen das Müll nicht auf den Höfen geſammelt wird, ſondern in den Haushaltungen. Dieſes Müll wird dann am Abend auf den Bürgerſteig geſtellt und von hier während der Nacht abgefahren. Aber in all dieſen Städten wird das Müll täglich abge⸗ fahren. Sie ſehen, das geſchieht zu dem Zweck, damit das Müll in den Haushaltungen in den ge⸗ ſchloſſenen Räumen durch das Faulen nicht Unheil anrichten kann. Wir beabſichtigen aber nicht, das Müll täglich abzufahren, denn eine ſolche Abfuhr würde die Sache ganz bedeutend verteuern. Bei uns ſoll vielmehr das Müll drei Mal wöchentlich abgefahren werden. Es verbleibt alſo 2 oder 3 Tage auf dem Grundſtück, und da iſt es nach meiner Auf⸗ faſſung zu empfehlen, daß man das Müll nicht in den Kellern aufbewahrt. Es mag vielleicht in unſerer Stadt einzelne Grundſtücke geben, welche keinen Hof haben: dann kann naturgemäß auf dieſem Grundſtück die Polizeiverordnung nicht befolgt werden und es wird eine Ausnahme für dieſes Grundſtück gemacht werden müſſen. Und auch, wenn ſonſt irgendwo auf einem Grundſtück der Hof eng, klein, oder über⸗ deckt iſt, ſo wird man naturgemäß gleichfalls eine Ausnahme zulaſſen — wie überhaupt, meine Herren, eine Polizeiverordnung nicht ſo beſchaffen iſt, daß ſie nicht Ausnahmen zuließe. Es iſt daher, nach meiner Auffaſſung garnicht erforderlich, daß der Zuſatz des Herrn Stadwerordneten Jolenberg gemacht wird, daß nämlich Ausnahmen zugelaſſen werden ſollen; denn Ausnahmen ſind bei jeder Polizei⸗ verordnung an und für ſich zuläſſig. Stadtv. Dr. Zepler: Meine Herren, wir ſind ſo ſehr im Prinzip fur die Verſtadtlichung der Müll⸗ abfuhr, daß wir nur wünſchen können, daß ſie ſchon jetzt in eigne Regie genommen werde. Neben den allbekannten hygieniſchen Vorteilen würde beiſpiels⸗ weiſe auch die gerade jetzt aktuelle Frage der Ver⸗ wertung von Abfällen bezüglich einer von der Stadt ſelbſt in Angriff genommenen Schweineaufzucht von Belang ſein. Wenn der Herr Stadtbaurat auch dieſe Frage in Betracht gezogen hat und meinte, die Ver⸗ wertung würde auch der Stadt und den Hausbeſitzern zugute kommen, weil ſie bei der Abrechnung ein Faktor mit wäre, ſo bin ich in der Hinſicht doch etwas ſteptiſch. Beſſer wäre es ſchon, wir würden die Abfälle ſelbſt verwerten; dann wüßten wir, was wir hätten. Indeſſen ſehe ich ein, daß dieſe vlötz⸗ liche UÜbernahme ſich zunächſt doch nicht bewerkſtelligen läßt, daß wir in der Tat erſt Erfahrungen ſammeln müſſen. Aber ob es deswegen nötig iſt, uns auf einen Zeitraum von 15 Jahren zu binden, möchte ich doch bezweifeln. Ich denke, wenn wir einen Zeitraum von 5 Jahren nehmen, ſo würde das genügen. Sollten aber die Unternehmer auf dieſen Zeitraum nicht eingehen, ſo würden wir all enfalls 10 Jahre konzedieren können; aber 15 Jahre halte ich entſchieden für eine zu lange Zeit. Was die Verpachtung an einen oder zwei oder mehr Unternehmer betrifft, ſo ſind wir natürlich auch nicht für Privilegien, die wir dem Einen oder Zweien wenigſtens erteilen möchten. Andererſeits können wir uns doch der Erkenntnis nicht verſchließen, daß ein oder zwei mit großen Kapitalien und im Groß⸗ betrieb arbeitende Unternehmer doch viel leiſtungs⸗ fähiger ſein würden und die Organiſation viel beſſer erfolgen könnte, als wenn wir die Müllabfuhr an eine große Anzahl kleiner Unternehmer vergeben würden. Indeſſen möchte ich bitten, daß wir uns in dieſer Hinſicht nicht auf das Prinzip feſtlegen, ſie an einen oder zwei Unternehmer zu vergeben, ſondern erſt die Angebote und die Verhandlungen mit den Unternehmern abwarten, ehe wir uns ent⸗ ſcheiden, an wie viele Unternehmer wir die Abfuhr vergeben wollen. Was die Frage des Tarifes betrifft, ſo bin ich für die Tarifierung nach dem Grundſtücksnutzungs⸗ wert. Ich kann mich da nur den klaren und über⸗ zeugenden Ausführungen des Herrn Stadtbaurats anſchließen, möchte nun aber noch von meinem Standpunkt aus auf den einen Punkt der aus⸗ gleichenden Gerechtigkeit, den Herr Kollege Roſe be⸗ reits erwähnt hat, hinweiſen. Wir müſſen bei Haus⸗ befitzern unterſcheiden zwiſchen Großkapitaliſten, die im eleganten Stadtteil von Charlottenburg Häuſer beſitzen und mit den Häuſern nichts zu tun haben, als die Mieten einzuziehen, welche Verwalter ein⸗ ſetzen, und neben einem ſonſt großen Vermögen viel⸗ leicht auch aus ihren Häuſern noch großen Nutzen ziehen, und zwiſchen ſolchen Hausbeſitzern, die viel⸗ leicht in ganz armſeligen Stadtteilen wohnen, die die ganze Hausarbeit ſelber machen, ein ganz kleines Haus ihr eigen nennen und von dem kleinen Über⸗ ſchuß dieſes Hauſes eventuell leben, ſogenannte Sechsdreierrentiers — wir treten ſonſt für Rentiers