—— 339 nicht ein, aber in dieſem Falle können wir wohl uge die verdienen eine gewiſſe Berückſichtigung. lſo auch von dieſem Standpunkt aus ſind wir für die Zahlungen nach dem Gebäudenutzungswerte. Ich möchte hier direkt zu der Sache gehört; Ausführungen hier erwähnt. Müllverladungshalle. genommen werden können, Es han mit uns noch nicht hat abſchließen können. ja eigentümlich: damals, als die S eine Frage einſchalten, indeſſen iſt die nicht ſie in ſden delt ſich um die Dieſe hat noch nicht in Angriff weil die Bahnverwaltung Es iſt itzungen tagten, mußten wir uns außerordentlich beeilen, um unſeren Beſchluß unter kann die Sache nicht ins Dach und Fach zu bringen, und jetzt Leben gerufen werden! Da möchte ich die Gelegenheit ausnutzen, weil die Frage noch offen ſteht und die Sach rückgängig gemacht werden kann, e eventuell noch anzuregen, ob wir nicht vielleicht die ganze Sache anders einrichten und nach dem Müll, ohne laden, direkt in fahren könnten. ihn auf der demſelben Wagen Vielleicht ließe es ſi Muſter von München und Budapeſt den Bahn erſt umzu⸗ nach außerhalb ch ſo einrichten, daß beſondere Wagen konſtruiert würden, deren Ober⸗ teil den Müll aufnimmt und unteren Teil des Wagens, ſonders auf den Bahnwagen kann. Das würde die ganze vereinfachen, der Müllverladehalle ganz Was die Frage der bin ich der Meinung, tativ, aber nur Schwierigkeit der läßt ſich einfach dadurch beſeitigen, ſeits mit Unternehmern abſchließt, Dreiteilun miſchten, nicht ſortierten Müll abfahren, ſeits mit Unternehmern, welche den Teilen ſortierten Müll abfahren. fakultativ einführen ſollten. Abfuhr bei dem Zweierleiverfahren abnehmbar iſt von dem ſodaß der Oberteil be⸗ hinaufgeſchoben werden Sache außerordentlich und wir könnten dann vielleicht von abſehen. Das nur v. g anbetrifft, ſo daß wir die Dreiteilung fakul⸗ Die daß man einer⸗ welche den ge⸗ und anderer⸗ bereits in drei Dadurch würde die Sache ungemein vereinfacht und durchführbar werden. Ich möchte davor warnen, die Dreiteilung obligatoriſch zu machen und weiter mit einer Klauſel zu verklauſulieren. Wir ſiehen Polizeiaufſicht und haben gar kein Polizeiaufſicht noch über Gebühr zu mache darauf aufmerkſam⸗ Chikanen, ſondern zu außerordentlich ſchon genug unter en Grund, die vermehren. Ich daß das nicht nur zu viel Aufregung und Klatſchereien im Hanſe führen würde: der eine ſchiebt es auf den andern, keiner ſein, Klarheit wird nicht geſchaffen Klatſchereien und vielleicht ſogar zu wäre beſſer, wenn wir die Sache und den Hausbeſitzern überließen, teilung bei ſich 0 will es geweſen „ es kommt zu Prozeſſen. Es fakultativ machten b ſie die Drei⸗ einführen wollen oder nicht. Kurz möchte ich noch bemerken zu der Frage des ſterilen Veryaltens der Aſche, baurat Bredtſchneider berührt hat: g Aſche im Ofen liegt, iſt die Herr Stadt⸗ ewiß, wenn die ſie ſteril; aber ich möchte mich nicht auf die Sterilität der Aſche verlaſſen, wenn ſie aus dem Ofen herausgeholt iſt; ſie wird vielleicht mit unreinen Gefäßen herausgeholt! Ich möchte davor warnen, daß ſich etwa fafſung verbreitet, daß wird die Gefahr der Giftigkeit des der Müll ſteril ſei. die falſche Auf⸗ Gewiß Mülls nicht ſo groß ſein; aber von abſoluter Sterilität des Mülls kann nicht die Rede ſein. zch. möchte noch auf andere Punkte hinweiſen, die hier noch garnicht erwähnt worden find, die aber vor allen Dingen wichtig find. Das Frage des Perſonals. ganzen langen Abhandlung nur in zw iſt zunächſt die Das Perſonal iſt in der ei kurzen Para⸗ graphen erwähnt worden, und nur ein einziger Para⸗ graph handelt zugunſten des Perſonals. Es ſteht zwar ſehr viel da, was das Perſonal alles ſoll, es ſteht alles da, wozu 5 verpflichtet iſt, was es muß; es ſteht aber nichts oder wenig darüber da, wozu es berechtigt iſt, was es für Anſprüche zu machen hat. Ich glaube, bei einer ſolchen Einrichtung, die im huygieniſchen Interreſſe geſchieht, dürfen wir nicht zu⸗ letzt derjenigen gedenken, welche ſich der größten Ge⸗ fahr durch die Hantierung mit den Abfällen aus⸗ ſetzen. Im Gegenteil, wir ſind doppelt verpflichtet, dieſen Leuten Schutz angedeihen zu laſſen, wenn ſie, ich möchte faſt ſagen — Sie werden vielleicht mit Gelächter antworten, ich will dem vorbeugen —: einen idealen — in einer Geſellſchaftsordnung mit einer höheren Auffaſſung würde man das ſo be⸗ zeichnen — den idealen Drang in ſich fühlen und die Verpflichtung auf ſich nehmen, einer ſo unange⸗ nehmen Aufgabe ſich zu unterziehen. Ich meine, wir ſind dieſen Leuten unſern Dank ſchuldig und dafür um ſo mehr ihnen ſchuldig, für ihren Schutz zu ſorgen. In zweierlei Beziehung werden wir das Perſonal im Auge haben müſſen und gleich kontraktlich das feſtlegen müſſen. In § 14 iſt die Rede von einem eventuellen Arbeiterausſchuß und der cventuellen An⸗ rufung des Gewerbegerichts. Indeſſen kann das nicht unter allen Umſtänden einem Streik vorbeugen, und wenn ein ſolcher Streik eintritt, wiſſen Sie ja, was für Folgen es ſind, wenn wir es nur mit einer Geſellſchaft zu tun haben. Wir dürfen dem Streik aber nicht bloß dadurch vorbeugen, daß wir die Arbeiter eventuell an das Gewerbegericht verweiſen, wo ſie vielleicht leidlich zufriedengeſtellt werden, ſondern wir müſſen gerade von Anfang an mit Rück⸗ ficht auf ihre große Arbeitsleiſtung dafür ſorgen, daß ſie gut fundiert werden. Es würde alſo ange⸗ meſſen ſein, in den Kontrakten mit den Unternehmern gleich Löhne feſtzuſetzen. Sie laſſen ſich nicht für alle Zeiten, ſondern nur relativ feſtſetzen; man müßte z. B. ſagen: es müßte der ortsübltche Lohn, vielleicht erhöht um einen gewiſſen Prozentſatz, vielleicht um 50% erhöht, gewährt werden. Ich meine, wir müſſen ſolche Kontrakte feſtſetzen, damit die Arbeiter, die ſich einer ſo unangenehmen Arbeit unterziehen, unter allen Umſtänden genügend bezahlt werden. Sonſt müſſen wir gewärtigen, daß ſich die Unter⸗ nehmer die billigſten Arbeiter ſichern, und wenn ein Streik in Ausſicht ſteht, zwar Zulagen geben, aber nicht ſo viel, als genügen würde für den Lebensetat, den wir überhaupt für einen Arbeiter verlangen. Wenn wir das im Auge behalten, ſo ſehen Sie, wie viel beſſer es wäre, wenn die Sache überhaupt gleich in ſtädtiſche Regie genommen würde; dann würden die Arbeiter ſtädtiſche Arbeiter ſein und eventuell auch mit einer Penfionsberechtigung. Wir müſſen auch den hygieniſchen Schutz der Arbeiter im Auge behalten. Hier ſteht zwar, daß ſie eine gewiſſe Kleidung haben ſollen, vielleicht damit man ſieht, mit wem man es zu tun hat, damit man ſie vielleicht meidet auf der Straße, damit man ſie eventuell auch, falls ſie ſich nicht gehorſam benehmen, wie es hier zu lauten ſcheint, dann gleich beim Wickel nehmen kann. Ich habe nichts dagegen, daß man eine ſolche Uniform einführt, aber ſie muß hugieniſch ſein, denn wir müſſen für den Schutz der Arbeiter ſorgen. Es wird ſich vielleicht empfehlen, ihnen Masken zu geben, einen Schutz für die Haare, viel⸗ leicht auch eine Art Handſchuh, einen kräftigen, der nicht leicht ruiniert wird, andererſeits vor Stanb