—— 343 ——— eingetreten, und wir ſind heute durch ein Novum überraſcht, durch den Beſchluß, den der Haus⸗ und Grundbeſitzerverein geſtern gefaßt hat, der ſich ſpeziell darauf bezieht, ob wir die Gebühr nach der Kaſten⸗ anzahl bemeſſen ſollen oder nach dem Grundſteuer⸗ reinertraa. Nun meine ich, da wir im Prinzip einig ſind, könnten wir dem Magiſtratsantrag unſere Zuſtimmung erteilen und nur die Frage der Gebühren⸗ ordnung in den Ausſchuß zurückverweiſen. Dann werden wir dem Wunſche gerecht, daß endlich einmal die Verſtadtlichung eintiitt. Wir werden den Magiſtrat nicht in ſeinen Vorbereitungen aufhalten, er kann ruhig in die Verhandlungen einneten: und wenn wir dann den Bericht des Ausſchuſſes über die Gebührenordnung erhalten haben, können wir auch über dieſe Frage beſchließen. Stadtv. Becker: Meine Herren, ich möchte den Vorſchlag machen, daß die ganze Vorlage und nicht nur die Gebührenordnung an den Ausſchuß zurück⸗ verwieſen wird. (Stadtv. Baake: Sehr richtig!) Ich ſtimme den Herren zu, die geſagt haben, daß uder die Frage in allen Kreiſen eine große Unklarheit herrſcht, und ich ſelbſt habe einen gewiſſen Zweifel, ob die Ordnung, wie ſie hier vorgeſchlagen wird, für unſere ſpeziellen Verhältniſſe z. B. in Weſtend paßt. Es kommt mir ſo vor, als ob die Sache wohl für Kafernenſtädte paſſend iſt, für uns aber nicht paßt. Ebenſo wie bezüglich der Kanaliſation auf unſere ſpeziellen Verhältniſſe Rückſicht genommen worden iſt — beſonders auch hinſichtlich der Ge⸗ bührenordnung —, ſcheint es mir doch angebracht zu ſein, daß auf unſere Verhältniſſe auch bei dieſer Ordnung Rückſicht genommen wird. In welcher Weiſe, meine Herren, das — muß ich offen geſtehen — könnte ich ſelbſt nicht ſagen, darüber habe ich kein Urteil. Ich habe mich bis jetzt noch wenig mit der Müllabfuhr beſchäftigt und habe keinen Überblick darüber, wie ſich unſere Verhältniſſe geſtalten. Aber ich möchte doch die Zeit benutzen, die bis zu einer weiteren Beratung vorhanden iſt, um mich mit meinen Nachbarn über dieſe Sache zu beſprechen und mich zu orientieren. Alſo auch aus dem Grunde, meine Herren, bitte ich, heute noch keinen definitiven Beſchluß zu faſſen, ſondern die Sache an die Kommiſſion zurückzuverweiſen und erſt bei der nächſten Beratung endgültige Beſchlüſſe zu faſſen. Stadtv. Dr. Zepler: Meine Herren, auch wir ſind ja im Prinzip natürlich abſolut dafür, daß die Verſtadtlichung beſchloſſen wird, und zwar wäre es auch uns ſehr erwünſcht, daß die Sache möglichſt bald perfekt würde, um ein gewiſſes Definitivum zu ſchaffen, beſonders auch, um den Aufregungen außer⸗ halb dieſes Hauſes ein Ende zu machen. Deshalb möchte ich den Antrag ſtellen, daß wir heute im Prinzip die Verſtadtlichung beſchließen, die Einzel⸗ heiten aber einem Ausſchuß, der eventuell neu zu wählen wäre, überweiſen. Vorſteher Roſenberg: Herr Stadtw. Dr. Zepler, ich glaube kaum, daß das heute gut gehen würde. Wenn wir einen Beſchluß dahin faſſen würden — das könnte man geſchäftsordnungsmäßig für zuläſſig halten —, die Verſtadtlichung ſolle ſtattfinden, ſo möchte ich dem entgegenhalten, daß eine eigentliche Verſtadtlichung der Müllabfuhr ja garnicht in Frage ſteht. Ich möchte alſo doch zur Erwägung geben, ob Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten wollen Stadtbaurat Bredtſchneider: Meine Herren, mit Rückſicht darauf, daß Sie einen Ausſchuß einſetzen wollen, will ich mich ganz kurz faſſen und mich nicht auf Erwiderungen einlaſſen. Ich möchte nur einige Worte ſprechen in bezug auf die Ausführungen, die Herr Stadtw Frantz gemacht hat. 7 Herrn Stadtv. Frantz ſind offenbar einige Irr⸗ tümer untergelaufen. Er hat geſagt. ich hätte be⸗ hauptet, bei dem Dreiteilungsſyſtem könne ab und zu es einmal vorkommen. daß der Mann, der die Abfuhr beſorgt, auf dem Hofe aus einem Kaſten in den anderen umſortiert, wenn falſch eingefüllt iſt. Das iſt ein Irrtum. Ich würde ein ſolches Ver⸗ fahren auf das ſtrengſte verurteilen. Es iſt auch nach unſeren Bedingungen garnicht geſtattet. Einen zweiten Irrtum möchte ich richtigſtellen. Er ſprach von Eckhäuſern, die bei der Bemeſſung der Kanaliſationsgebühr beſonders hart betroffen würden. Ja, die Kanaliſationsgebühr wird außer nach dem Gebäudenutzungswert noch erhoben nach Fronten. Bei der Müllabfuhr ſoll aber nicht auch nach den Fronten, ſondern nur nach dem Gebäudenutzungswert die Gebühr erhoben werden. Die Härte bei den Eck⸗ arundſtücken iſt aber ausſchließlich darauf zurückzu⸗ führen, daß Gebühren nach den Fronten erhoben werden. Alſo bei der Müllabfuhr können ſolche Härten bei den Eckgrundſtücken nicht vorkommen. Stadtu. Rackwitz: Der Herr Oberbürgermeiſter ſagte vorhin, wir wären einig und könnten über die Sache beſchließen. Ich habe den Eindruck aus den Verhandlungen, daß wir uns garnicht einig ſind; wir ſind uns ſo wenig einig, wie wir vor Jahren uns einig geweſen ſind, und werden uns auch nicht einig werden. Aber, meine Herren, die Wünſche, die hier ausgeſprochen worden ſind in bezug auf Polizeiverordnung und andere Sachen, müſſen be⸗ rückfichtigt werden, und deshalb möchte ich mich, wie meine Herren Nachbarn, dafür ausſprechen, daß wir die Sache an den Ausſchuß zurückverweiſen. Ob etwas Erſprießliches herauskommt, weiß ich nicht. Eilig iſt die Sache wahrhaftig nicht; denn wenn wir 6 Jahre beraten haben, können wir auch noch einen Monat länger beraten. In den 6 Jahren — ich will das, da ich in der Deputation geweſen bin, ausſprechen — iſt Erſprießliches überhaupt nicht herausgekommen. Was ich wollte und was ich mir dachte, daß ſchließlich dabei herauskäme, daß die Stadt für die Beſeitigung des Mülls überhaupt ſorgte, daß ſie irgend ein Gut kaufte, wo ſie den Müll unterbrächte, ſodaß wir definitiv damit rechnen könnten, daß wir ihn auf Jahre hinaus unterbringen können, das iſt nicht dabei herausgekommen; man hat am verkehrten Ende an⸗ gefangen. Alſo ein Freund der ganzen Sache bin ich nicht; ich habe vielmehr im Ausſchuß nur dafür geſorgt, daß Härten für die Hausbeſttzer beſeitigt ſind. Ich will aber bei der vorgerückten Stunde nicht auf die Sache ſelbſt zurückkommen, ſondern empfehle Ihnen nur: f Sie nur noch die vier Wochen, die darüber vergehen können, den Ausſchuß beraten! Sie ſchaffen dadurch einigen Kollegen Befriedignng. Stadtv. Dr. Zepler: Gegenüber den Ein⸗ wendungen des Herrn Stadtverordnetenvorſtehers u1. ich bemerken, daß in dem Magiſtratsantrage teht: a) Der Magiſtrat wird ermächtigt, zu Zwecken der Verſtadtlichung der Müllabfuhr eine öffentliche Ausſchreibung auf Grund der nachſtehend abge⸗