— 345 Dem Verfaſſer der Stadtgeſchichte von Char⸗ lottenburg, Privatgelehrten Dr. Gundlach, wird eine außerordentliche Vergütung von 4000 Mk. aus dem Dispoſitionsfonds Ord. Kap. 1 Abſchn. 14 Nr. 1 für 1905 gewährt. Ich ſtimme dem Magiſtrat in den beiden Punk⸗ ten der Begründung vollkommen zu Die Arbeit des Herrn Dr. Gundlach verdient jedenfalls unſere volle Anerkennung, und wir können zufrieden ſein, daß unſere Zweihundertjahrfeier ein ſo ſtattliches literariſches Denkmal gewonnen hat. Dr. Gundlach hat mit großer Umſicht eine ganze Menge wertoller Aktenſtücke aufgeſpürt und ans Licht gezogen. Er hat eine große Maſſe reichhaltigen Materials ge⸗ ſammelt, geprüft, geſichtet, geordnet, verarbeitet und in überſichtlicher, klarer Darſtellung verwertet, ſodaß die Erwartungen, die wir gehegt haben, wohl in Erfüllung gegangen ſind. Statt der zwei Bücher, die wir urſprünglich in Ausſicht genommen hatten, ſind nun zwei große Oktavbände erſchienen, und die Geſchichte unſerer Stadt iſt ſo vollſtändig und ſo zuverläſſig zur Darſtellung gelangt, daß dieſes Werk 7. Muſterbild für ähnliche Unternehmungen dienen önnte. Der Verfaſſer hat großen Fleiß und große Ausdauer auf dieſe Arbeit verwandt, und der Ma⸗ giſtrat ſagt, daß das Honorar, das ihm vertrags⸗ mäßig zugebilligt war, wohl nicht dieſer Arbeit und dieſer Ausdauer entſprechend wäre. Ich halte das für richtig: denn beim Abſchluß des Vertrages iſt angenommen worden, daß für die Zeit, die Dr. Gundlach in den Dienſt der Stadt treten ſollte, ihm das Durchſchnittsgehalt eines Oberlehrers als Honorar angerechnet werden ſollte. Nun gehört er aber ſeinem Lebens⸗ und Dienſtalter nach Herr Dr. Gundlach iſt Mitglied des Kollegiums der ſtändigen Mitarbeiter der Monumenta Germaniae — zu derjenigen Gruppe der Oberlehrer, die ſchon ein höheres Gehalt beziehen. Er iſt ſchon 20 Jahre nach ſeiner Anciennetät im Dienſt. Außerdem hat er eine größere Arbeitsmaſſe zu erledigen gehabt, als man ſie im Durchſchnitt als Tätigkeit eines Ober⸗ lehrers zu verlangen pflegt. Er hat jedenfalls in den letzten zwei Arbeitsjahren keine Zeit gehabt, ſich Ferien zu gönnen, und hat wohl in den letzten Monaten auch Sonntags keine Zeit gehabt, einmal die Feder aus der Hand zu legen. Die Arbeit mußte zum beſtimmten Termin fertig werden, und das Material war ſo außerordentlich reichhaltig, daß es ſchwer zu bewältigen war. So iſt wohl eine nachträgliche Erhöhung des Honorars durch eine an⸗ gemeſſene außerordentliche Vergütung zu rechtferti⸗ gen. Auch die Höhe der Vergütung, die der Ma⸗ ichng vorſchlägt, von 4000 Mk. finde ich ganz richtig. Trotzdem möchte ich Sie aber bitten, heute dem Antrage noch nicht zuzuſtimmen, ſondern die Sache unächſt einem Ausſchuſſe zu übergeben. Es handelt ſ dabei noch um eine Frage, von der in der Vor⸗ lage des Magiſtrats nichts geſagt iſt, die aber doch auch beſprochen werden muß und die nach meiner Empfindung nicht gut in öffentlicher Sitzung zu er⸗ ledigen iſt, aber in einem Ausſchuß bald zur Klar⸗ heit gebracht werden würde. Als nämlich der Ver⸗ trag mit Herrn Dr. Gundlach geſchloſſen wurde, wurde ihm nicht ein Honorar in einer beſtimmten Höhe für die Arbeit als Pauſchquantum zugeſtanden, ſondern er wurde gewiſſermaßen in den Dienſt der Stadt übernommen und erhielt ein Jahresgehalt. Dafür ſtellte er ſeine ganze Zeit und Arbeitskraft der Stadt zur Verfügung Das ſehen Sie ſchon an der Honorarzahlung, die erfolgt iſt. Er hat 19 584 Mk. bekommen, nicht rund 20 000 Mk. Das kommt daher, weil ſich bei der Berechnung ergeben hat, daß er gearbeitet hat vom 1. März 1901 bis zum 1. Februar 1905, alſo nicht 4 volle Jahre, ſondern nur 3 Jahre 11 Monate. Ein Monats⸗ gehalt iſt ihm alſo abgezogen worden, weil er bloß dis zu dieſem Termin gearbeitet hat Nun hat er aber nicht nur bis zum 1. Februar im Dienſt der Stadt geſtanden, ſondern die Arbeitszeit hat ſich er⸗ ſtreckt bis zum 1. Mai, er hat alſo tatſächlich drei Monate länger gearbeitet. Wenn nun für die ver⸗ gangene Zeit genau nach Jahren und Monaten ge⸗ rechnet worden iſt, ſo ſollte man annehmen, daß die Zeit, die er noch länger gearbeitet hat, auch noch in Anrechnung zu bringen wäre. Aus welchem Grunde das nicht geſchehen iſt, das ſteht in der Magiſtrats⸗ vorlage nicht; die Frage kann aber im Ausſchuß ſehr ſchnell erledigt werden. Wie geſagt, ich empfehle, einen Ausſchuß ein⸗ zuſetzen, auch noch aus einem andern Grunde. Unſere Geſchäftsordnung beſtimmt, daß perſönliche Verhältniſſe der Beamten und Lehrer, insbeſondere Gehaltsaufbeſſerungen und Gratifikationen ſtets in ge⸗ heimer Sitzung behandelt werden ſollen. Nun iſt ja Herr Dr. Gundlach kein Beamter und kein Lehrer, und darum findet auch die Verhandlung über die Vorlage ganz richtig in der öffentlichen Sitzung ſtatt. Ich meine aber doch, wir ſollten auf den Verfaſſer der Stadtgeſchichte die Rückſicht nehmen, daß wir über ſeine perſönlichen Verhältniſſe und ſeine Arbeit hier nicht öffentlich verhandeln und da⸗ ran Kritik üben. Das ſollten wir lieber erſt in kleinerem Kreiſe tun, im Ausſchuß, und der wird Ihnen dann in der öffentlichen Verhandlung Bericht erſtatten, um Ihnen Vorſchläge zu machen. Ich bitte alſo, dem zuzuſtimmen und einen Ausſchuß von 9 Mitgliedern einzuſetzen. Stadtv. Baake: Meine Herren, der Herr Stadt⸗ verordnetenvorſteher hatte in der letzten Sitzung die Güte, eine längere Rede von mir über dieſen Gegen⸗ ſtand anzukündigen. Ich hoffe, daß er und alle Kollegen nicht allzu ungehalten ſein werden, wenn ich dieſe Ankündigung nicht wahr mache, (Heiterkeit) ſondern mich auf einige nicht zu weit ausgeſponnene Bemerkungen beſchränke. Meine Herren, was Herr Kollege Dr. Hubatſch eben geſagt hat im letzten Teil ſeiner Ausführungen, hat auch meine Billigung. Wenn Herr Dr. Gund⸗ lach in der Tat längere Zeit gearbeitet hat, als in der Vorlage urſprünglich vorgeſehen war, ſo würde ich es gleichfalls für angemeſſen halten, daß er für dieſe längere Zeit eine adäquate Entlohnung erhält. Auch mit der Erledigung der Angelegenheit im Ausſchuß bin ich durchaus einverſtanden. Ich würde überhaupt nicht das Wort genommen haben, weil es ja an ſich etwas Mißliches hat, öffentlich eine Kritik an dem Werke eines Mannes zu üben, der mir in dieſem Raume nicht antworten kann. Ich bin aber durch die Vorlage des Magiſtrats und auch durch die Ausführungen des Herrn Kollegen Dr. Hubatſch dazu gezwungen. 0 1 Die Vorlage des Magiſtrats ſpricht ausdrücklich davon, daß die außerordentliche Vergütung von 4000 Mk. gezahlt werden ſoll „in Anerkennung der außerordentlich tüchtigen wiſſenſchaftlichen Arbeit“, und Herr Kollege Dr. Hubatſch hat dieſes Lob, das