völkerung Charlottenburgs nicht fortgeſetzt ſo lebhafte Klagen über den mangelhaften Verkehr zu erheben, wie es jetzt der Fall iſt. Ich hoffe, daß die Erfahrungen, die nicht nur Charlottenburg, ſondern auch andere Gemeinden — ich erinnere nur an Berlin — gewonnen haben, dazu führen werden, daß wir im Jahre 1919 in Gemeinſchaft mit Berlin auf alle Fälle die Ubernahme des Verkehrs durch die Stadtgemeinde anſtreben. IIch ſagte: wir haben in erſter Linie dafür zu ſorgen, daß das Verkehrsbedürfnis befriedigt wird, und zwar nicht nur in denjenigen Stadtteilen, wo bereits ein ſtarker Verkehr herrſcht, ſondern wir haben auch, wenn wir eine vernünftige Verkehrs⸗ politik treiben wollen, dafür zu ſorgen, daß die noch nicht erſchloſſenen Gegenden durch den Bau nerer Linien der Erſchließung zugeführt werden. Ich mache hier beſonders auf den Stadtteil jenſeits der Spree aufmerkſam. Von einer Regelung des Verkehrs jenſeits der Spree kann wahrhaftig nicht die Rede ſein, wenn, wie bereits der Herr Berichterſtatter aus⸗ geführt hat, die Straßenbahngeſellſchaften den Vor⸗ ſchlag gemacht haben, im Winter nur alle Stunde einen Wagen dort durchgehen zu laſſen. Wenn eine Stadt eine vernünftige Verkehrspolitik treibt, dann hat ſie auch dafür zu ſorgen, daß ihre Gebiete möglichſt bald der Bebauung erſchloſſen werden, und dazu gehört eben der Bau neuer Linien. In dieſer Beziehung geht die Verkehrspolitik mit der Wohnungs⸗ politik Hand in Hand. Eine vernünftige Wohnungspolitik werden wir niemals treiben können, wenn wir nicht gleichzeitig auch die Verkehrspolitik in geregelte Bahnen lenken. Meine Herren, nach längeren Verhandlungen kam dann der bekannte Zwiſchenvertrag zuſtande, den die Stadtverordnetenverſammlung im vorigen Jahre genehmigt hat. Die Verhandlungen ſelbſt zwiſchen den Geſellſchaften und der Stadtgemeinde gingen weiter. Von hohem Intereſſe iſt es, daß nach den Berechnungen der Geſellſchaft der Verluft, der ihr durch eine Verlängerung der Untergrundbahn vom Knie bis zum Wilhelmsplatz entſteht, 193 150 ℳ im Jahre betragen ſoll; einen ſolchen Verluſt rechnet die Straßenbahngeſellſchaft heraus! Ich möchte Ihnen die Begründung nicht vorenthalten, da ſie für den Standpunkt, den die Geſellſchaften ein⸗ nehmen, recht charakteriſtiſch iſt. Die Berlin⸗Charlottenburger Straßenbahn geht bei der Feſtſtellung des Einfluſſes. den der Bau der Untergrundbahn verurſacht, von den Erfahrungen aus, die ſeinerzeit im Berliner Weichbilde mit den konkurrierenden Linien vor und nach Herſtellung der Hochbahn Warſchauer Brücke —Zoologiſcher Garten auf den beeinflußten Strecken gemacht worden ſind. Nun gibt die Geſellſchaft für elektriſche Hoch⸗ und Untergrundbahnen, mit der natürlich auch über dieſe Frage verhandelt werden mußte, ein Gutachten ab, wonach dieſe Berechnung der Berlin⸗Charlottenburger Straßenbahngeſellſchaft durchaus unzutreffend iſt. Auch in den Akten findet ſich ein Vermerk, daß der Verſuch des Nachweiſes, daß die Fortführung der Untergrundbahn nach dem Wilhelmsplatz weitere Schädigungen in den Betriebsergebniſſen der Straßen⸗ bahngeſellſchaft 9 0 Folge hat, als geſcheitert anzuſehen iſt. Die Geſellſchaft für elektriſche Hoch⸗ und Unter⸗ grundbahnen urteilt meiner Meinung nach ſehr richtig; ſie ſchreibt: Die Berechnungen ſtützen ſich auf Erfahrungen, welche im Berliner Weichbild durch Beobachtung des Einfluſſes der Hoch⸗ und Untergrundbahn auf den Straßenbahnverkehr gemacht ſein ſollen. Es ſind aber, ſoweit aus den uns überſandten Darlegungen zu entnehmen iſt, nicht berückſichtigt die überaus günſtigen Wir kungen, welche die Belebung des Verkehrs ge⸗ rade auf die in der Nähe der Hochbahnſtationen liegenden Straßenbahnlinien ausgeübt hat. Die Wirkung der Hochbahn in Berlin liegt nicht in der Verkehrsentziehung, ſondern in einer gewiſſen Verkehrsverſchiebung und in einer allgemeinen Verkehrsbelebung. Deshalb läßt ſich die Wirkung der Hoch⸗ und Untergrundbahn in Berlin nicht an dieſer oder jener Linie, ſondern nur an dem Geſamtreſultat der in ihrem Bereich liegenden Linien erkennen, und dieſes Reſultat iſt nach unſerer Schätzung ein für die Straßenbahnen günſtiges. Meine Herren, wenn man allerdings die günſtige Wirkung nicht berückſichtigt, die die Belebung des Verkehrs auf die in der Nähe der Hochbahnſtationen liegenden Straßenbahnlinien ausübt, dann kann man dazu kommen, Einnahmeausfälle auf eine ſo hohe Summe zu berechnen, wie es die Berlin-Charlotten⸗ burger Siraßenbahngeſellſchaft getan hat: ſie hätte ebeuſo gut die doppelte und dreifache Summe her⸗ ausrechnen können. Ich möchte aber bezweifeln, daß wirklich die Geſellſbaft heute noch überzeugt iſt, daß der Einnahmeausfall ſo groß iſt. Es iſt undenkbar, daß eine Geſellſchaft, die einmal den prinzipiellen Standpunkt vertritt, daß die Stadt kein Recht habe, einer andern Geſellſchaft eine Konzeſſion zum Bau einer neuen Linie zu erteilen, und die ferner den Einnahmeausfall aus dem Bau einer Linie auf an⸗ nahernd 200 000 ℳ berechnet — ich ſage: es iſt ganz undenkbar, daß eine ſolche Geſellſchaft ſich mit einer Kompenſation von ganzen 4000 ℳ zufrieden gäbe! Die Geſellſchaft hätte dann doch wahrhaftig alle Ver⸗ anlaſſung, ganz energiſch darauf zu dringen, daß die Sache ausgeklagt wird. Meine Herren, damit komme ich auf das, was Herr Kollege Marcus bezüglich des Artikels XIV geſagt hat. Ich ſtimme dem Herrn Berichterſtatter in Bezug auf die von ihm vorgebrachten Bedenlen durchaus zu. Wir ſind verpflichtet, uns gerade dieſen Artikel im Ausſchuß recht genau anzuſehen und ihm eine ſolche Faſſung zu geben, daß jede Unklarteeit ausgeſchloſſen iſt. Ich perſönlich neige zu der, An⸗ ſicht, daß wir durch die Zahlung von 4000 ñ — die, nebenbei bemerkt, gar nicht aus unſerer Taſche fließen, ſondern die die Geſellſchaft für elektriſche Hoch⸗ und Untergrundbahnen uns erſetzt ein ge⸗ wiſſes Zugeſtändnis an die Straßenbahn⸗Geſell⸗ ſchaften machen, (Sehr richtig!) und daß dieſes Zugeſtändnis uns ſpäter einmal ſehr übel gedeutet werden könnte. (Sehr richtig!) Es iſt keineswegs ausgeſchloſſen, daß einmal der Nachfolger des jetzigen Herrn Syndikus ſagt: „Na, da hat mein Herr Vorgänger etwas Neites ange⸗ richtet, da hat er mir einen netten Prozeß auf den Hals gehetzt!“ Es wird ſich alſo fragen, ob wir nicht darauf beſtehen müſſen, daß wir, trotzdem in der Klagcangelegenheit der Stadt Berlin contra Straßenbahngeſellſchaft das Erkenntnis ergangen iſt, die Klage anſtrengen, um den Rechtsſtandpunkt zu klären. Die Verhältniſſe in Berlin liegen keineswegs genau ſo wie hier in Charlottenburg, die Vernräge ſind durchaus nicht identiſch, und es iſt ſehr leicht möglich, daß das Urteil, das in einer Klage ergeht,