—— 374 — deputation einſetzen, wie ſie ja auch in einer ganzen Reihe anderer Großſtädte beſteht. Im Ausſchuß werden wir uns ferner die Frage vorzulegen haben, was denn die Geſellſchaft bisher auf die zahlloſen Petitionen, Wünſche und An⸗ regungen aus = den Reihen der Charlottenburger Einwohner getan hat. (Sehr richtig!) Sie finden in den Akten eine große Reihe von Wün⸗ ſchen, teils Petitionen in offizieller Form, teils private Mitteilungen, und auch mir und vermutlich auch dem Herrn Berichterſtatter ſind eine ganze Reihe von Be⸗ ſchwerden aus dem Kreiſe des Publikums zugegangen. Soviel ich bisher geſehen habe, iſt die Berlin⸗Char⸗ lottenburger Straßenbahn ſehr wenig geneigt, den Wünſchen des Publikums entgegenzukommen. Wir haben ja auch hier aus dem Munde des Herrn Kollegen Marcus wiederum eine Reihe von Beſchwer⸗ den gehört, die er, wenn ich nicht ſehr irre, bereits bei der Beratung des erſten Vertrages vorgebracht hat. Sie ſehen: wir können ſagen, was wir wollen, die Große Straßenbahngeſellſchaft kehrt ſich nicht daran; ſie tut das, wozu ſie vertraglich verpflichtet iſt, aber nichts darüber! hinaus. Die Vorlage ſelbſt bringt zweifellos einige er⸗ hebliche Verbeſſerungen des Verkehrs. Aber, meine Herren, ein großer Nachteil iſt es — ich gebe hier nicht dem Magiſtrat die Schuld, ſondern dem früheren Magiſtrat, der jene Verträge geſchloſſen hat — ich ſage: ein großer Nachteil iſt es, daß wir auch jetzt wieder den 10⸗Pfennig⸗Tarif nicht errreichen können. Alle anderen Vorortgemeinden von Berlin haben den 10⸗Pfennig⸗Tarif. Wir ſind die einzige Gemeinde, wo noch ein 15⸗Pfennig⸗, teilweiſe ſogar ein 20⸗Pfennig⸗ Tarif erhoben wird. Sie alle werden es ſchon er⸗ lebt haben, wenn Sie auf der elektriſchen Bahn fahren, daß zufällig Angehörige einer anderen Gemeinde auf⸗ ſteigen, nur ein Zehnpfennigſtück geben und ſehr ver⸗ blüfft ſind, wenn der Schaffner ihnen ſagt, daß die Strecke abgelaufen iſt. Sie ſehen alſo auch hier, daß von einem Entgegenkommen der Geſellſchaft gegen die Stadtgemeinde nicht die Rede ſein kann. Ich hoffe, daß es uns gelingen wird, in der Kommiſſion den Vertrag ſo zu geſtalten, daß die berechtigten Forderungen der Charlottenburger Ein⸗ wohner erfüllt werden, und daß wir vor Konflikten, wie ſie jetzt auf der Tagesordnung ſind, geſichert bleiben. (Bravo!) Stadtv. Dr. Riel: Meine Herren, es iſt bean⸗ tragt worden, die Vorlage einem Ausſchuſſe von 15 Mitgliedern zu überantworten, und ich könnte mich g füglich nach den ſehr eingehenden Ausführungen der beiden Herren Berichterſtatter darauf beſchränken, Ihnen zu erklären, daß auch meine Freunde dieſen Antrag unterſtützen werden Indeſſen da es bei einer Generaldebatte üblich iſt, das eine oder andere noch hervorzuheben, ſo möchte auch ich — aber wirk⸗ lich nur ganz kurz — noch einiges zu den Ausfüh⸗ rungen der beiden Herren Berichterſtatter hinzufügen. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß der Aus⸗ ſchuß dazu eingeſetzt wird, die Rechte der Stadtge⸗ meinde ſelbſt, die Rechte der Einwohner von Char⸗ lottenburg auf das, kräftigſte der Gegenpartei, d. h. den Geſellſchaften 1 wahrzunehmen. Aber, meine Herren, ich kann Herrn Kollegen Hirſch darin nicht folgen, daß ich den Leuten daraus einen ſo großen Vorwurf mache, wenn ſie nun herauszu⸗ drücken verſuchen, was ſie herausdrücken können. (Stadtv. Hirſch: Ich mache ihnen auch keinen Vorwurf!) Die Geſellſchaften ſind in der Tat Erwerbsgeſell⸗ ſchaften, ſie verſuchen herauszudrücken, was ſie irgend können. Aber wir ſind meines Erachtens Manns genug, den Leuten die Stirne zu bieten, und wir werden ihnen nicht mehr geben, als wir ihnen den Umſtänden nach werden geben müſſen. Ich glaube mit den Herren Berichterſtattern, daß in der Tat die Herren Vertreter des Magiſtrats einen äußerſt ſchweren Standpunkt gehabt haben und noch haben werden; die Vorlage, die ſie uns gemacht haben, verdient jedenfalls die Anerkennung, daß ſie ſorg⸗ ſame Vorarbeit verrät. Es iſt aber eine Vorlage oder, wenn Sie wollen, ein Vertrag, wie eigentlich alle Verträge ſind: man darf nicht nur den Wort laut berückſichtigen, ſondern man wird auch noch die eine oder andere Erklärung erbitten müſſen von den⸗ jenigen Herren, welche mit den Geſellſchaften ver⸗ handelt haben, und zu dem Zwecke wird ja in erſter Linie auch der Ausſchuß eingeſetzt werden müſſen. Meine Herren, wenn es nach mir ginge — um in die eigentliche Kritik der Vorlage einzutreten —, ſo würde der ominöſe Artikel XIV von Anfang bis zu Ende geſtrichen. (Sehr richtig!) Denn dieſer Artikel enthält zunächſt eine Deklara⸗ ration dahingehend: das Rechtsverhältnis zwiſchen dir Stadt und euch Geſellſchaften iſt äußerſt unklar. Ja, meine Herren, was hat denn das in einem Vertrage zu tun? Mag doch jede Partei von dem Vertrage denken, was ſie will; ſie ſchließt den Ver⸗ trag, ſie legt aber keine Auslegung gleich in den Vertrag hinein. Das Zweite ſtipuliert ein Recht für die Geſellſchaft außerordentlich verdreht! Es heißt: wir wollen dir hier 4000 M konzedieren, beileibe nicht etwa, weil du irgend welchen Anſpruch haſt, i Gott bewahre! und du gibſt ja auch ſelber zu, daß du keinen Anſpruch haſt, aber die 4000 ℳ wollen wir dir geben. Meine Herren, wenn da von den Herren vom Magiſtrat nicht noch recht bündige Aufklärungen gegeben würden, würde ich für die Annahme dieſes Paſſus keinesfalls zu haben ſein; denn ich ſage mir: wozu geben wir denn dann die 4000 ℳ?2 bloß aus gutem Herzen? Dazu haben wir kein Recht. Es wird ſelbſtverſtändlich der Tarif auch einer Prüfung zu unterziehen ſein. Daß das Ideal eines Tarifes der Einheits⸗Zehnpfennig⸗Tarif iſt, kann gar keinem Zweifel unterliegen. Indeſſen, meine Herren, wir werden immerhin berückſichtigen müſſen, daß die Linien in Gegenden geführt werden, die tatſächlich wohl kaum einen Gewinn für die Geſellſchaften ab⸗ eben können: wir kommen in Gebiete, die tatſäch⸗ lich doch erſt erſchloſſen werden ſollen. Wenn da die Geſellſchaft ſagt: es kann mir häufig paſſieren, daß der Wagen ganz leer läuft, ich muß deshalb einen etwas höheren Tarif fordern, — nun, meine Herren, ſo wird ſich darüber meines Erachtens ſprechen laſſen. Ein Gleiches gilt bezüglich der Linienführung. Ich weiß nicht recht, ob es mir entgangen iſt, oder ob ſchon andere Abmachungen beſtehen; ich für meine Perſon — ich ſpreche hier nicht pro domo — ich vermiſſe eine Verbindung zwiſchen dem Amtsgericht und dem Landgericht. Ich glaube, nicht bloß Rechtsanwälte werden das Bedürfnis haben, auf dem ſchnellſten Wege von dem einen zum andern zu kommen; ich glaube, auch weitere Kreiſe werden