—— 375 — ein ſolches Bedürfnis empfinden. Eine dahingehende Nachteil in die Augen ſpringen, daß wir nunmehr, Anderung der Linien ſeitens der beteiligten Geſell⸗ wenn zwei Geſellſchaften ihre Linien zuſammenlegen. ſchaften wird wohl ins Auge zu faſſen ſein. dieſe Tarife nicht in voller Höhe zur Anwendung Meine Herren, es iſt dann noch von den ver⸗ bringen laſſen, ſondern ſie in der Weiſe, wie es hier ſchiedenen Beſchwerden geſprochen worden. Der Herr im Vertrage abgedruckt iſt, herabſetzen. Alſo es iſt Berichterſtatter — ich glaube, Herr Kollege Marcus — durchaus nicht richtig, daß die Stadt Charlottenburg ſagte: mehr, als die Leute verpflichtet ſind, tun ſie hier etwa Tariferſchwerungen vorgenommen hat, nicht. Nun, ich wünſchte von Herzen, ſie würden ſondern die Stadt Charlottenburg iſt bemüht, den uns mehr entgegenkommen; aber ich glaube, es wird Tarif herabzuſetzen, Ich möchle dies erklären, da⸗ eben dabei auch nur bei dem Wunſche bleiben. mit nicht in der Offentlichkeit der Anſchein erweckt Immerhin wird es wirkungsvoll ſein können, wenn wird, daß wir hier nicht die genügende Fürſorge wir unſere Wüſche in eine recht kräftige, draſtiſche treffen. Form kleiden, und dazu haben wir ja im Ausſchuß Die Frage des Herrn Stadtv. Dr. Riel. daß gleichfalls hinreichend HGelegenheit; vielleicht, daß das Landgericht mit dem Amtsgericht verbunden dieſe Wünſche von den beteiligten Geſellſchaften dann wird, iſt in dem Vertrage geregelt, und zwar in in der uns genehmen Weiſe berückſichtigt werden. Artikel vIII § 2 lit. e: Späteſtens von der Eröffnung des Landge⸗ Stadtſyndikus Dr. Maier: Meine Herren, f 11. ef 1 ſämtliche Herren Referenten waren darin einig, daß Sate ee ec c hee die materielle Beantwortung der aus der Regelung des Linie Görlitzer Bahnhof—Moabit Luiſenplatz Art. XIY zu ſtellenden Frage erfolgen ſolle in dem durch die Berlinerſtraße, Wilmersdorferſtraße Ausſchuſſe. Ich halte dieſe Einigkeit für durchaus nach dem Stadtbahnhof Charlottenburg und zweckmäßig, weil Erklärungen abgegeben werden von dort nach dem Amtsgerichtsplatz zu führen. müſſen, deren Tragweite hier nicht ohne weiteres Auf dieſe Weiſe wird eine Verbindung mit dem überſehen werden kann, und die möglicherweiſe 1 Dieſe⸗ t ſpäter den Rechten der Stadt präjudizieren könnten. 444 hergeſtellt. Dieſe Frage iſt damit auch Ae, dieſert cernne iſ . 1 . veß dis Es iſt noch ein Punkt hier erörtert worden, der materielle e Lusen ſtuttindet. Ich vom allgemeinen Intereſſe ſein dürfte, und zwar möchte aber doch auf einige Punkte eingehen und vom Herrn Stadtv. Hirſch. Es k delt ſic 3 di den Herren darſtellen, wie die Situation des Artikels XIV 1 8 wir brre c01191 ſnd, pn Jahee 212 14 in Bezug auf die Antragsvorlage iſt. 9 4 94 46 4 „2 2 6 , % e 2 an r „ „ 1er fnerhe it rg ſammlung eingebracht haben, ſchon darauf hingewieſen, nannten Konkurrenzlinien überhaupt nicht crörtert. daß wir den Streitpuntt, der jett zwif en der Gt I. . ich af wer Standonnet geſteltt⸗ denert Berlin und der Großen Berliner 4 1½ venti⸗ Herr Stadtv. Dr. Riel eingenommen hat. den Artikel 1ſcrt wird, im Wege des Vertrages zu re n 5040. ver. A, fe 11 4 ſichtigten. Die Große Bes Gtraßenbahn hat e 1 14. e, f e . e nämlich in dem Vertrage mit der Stadt Berlin eine 7 — 7 2 en 1 1b en caen. Soat 3t. uſſe 2 Beſtimmung, wonach ſie den anderen Vorortgemeinden Frage Prinz pien, (go⸗ Ee erten t uctt C. Rechte einräumt aus dem Vertrage mit der Stadt —5 Fenöiclte e Ke 40 bene, 4. 44 Berlin. Es handelt ſich um Verträge zu Gunſten rtte. 120 10 De, 1. ar 74 4 4 Dritter. Dieſem Vertrage mit der Stadt Berlin iſt Falle 11 . en . e hente 1 0 der Magiſtrat der Stadt Charlottenburg beigetreten, 14, Erledi ſl Dieſe tontret und um nicht durch den vorliegenden Nachtragsver⸗ liegen, zur Erlediam ommen r, T. 4 . trag den früheren Erklärungen zu präjudizieren Erledigung iſt von der 41 444. wolten wir dieſe ganze — mut Der Großen beſchloſſen worden in einer eiſe, wie ſie von uns . 4 511. 7. 5%. 0 40 vanbet mnſen Sacgeeg. de arete Se. das dere 0 4. Auſcu acee 2 . Straßenbahn auf dieſen Puntt nicht eingehen würde; „ e-4u , . . ehce aſſen m8 13 e daß behalt unſerer Rechte aus unſerer Beitrittserklärung die Stadt Charl 10 in der Tariff 1 ſchließen würden, und haben dies in dem Schlußpaſſus dee t eceenent 4 26 1. . der früheren Vorlage erläutert indem wir ſagten: andern Standpunkt einnimmt als die ſämtlichen 9 Aen andern Gemeinden. Im Gegenteil, wir vertreten Dem zwiſchen der Großen Berliner Stra⸗ genau dieſelbe Tarifpolitik wie die andern Gemeinden. ßenbahn und der Stadt Berlin abgeſchloſſenen Wir haben indes mit Rückſicht darauf, daß unſer Vertrage, in dem zu Gunſten von Charlotten⸗ Stadigebiet von Linien verſchiedener Geſellſchaften burg das Recht auf unentgeltlichen Miterwerb berührt wird, einen Rechtszuſtand im Betriebe, den des Bahnunternehmens im Jahre 1919 feſt⸗ die Straßenbahngeſellſchaften nach Analogie des geſetzt und welchem Charlottenburg am 1. März Staatsbahnbetriebes als Anſchlußbetrieb charakttriſieren. 1898 förmlich beigetreten iſt, wird durch einen Lediglich in dieſem Anſchlußbetriebe ſind Tarifver⸗ entſprechenden Vorbehalt der Rechte bei Abſchluß einbarungen vorgekommen, die den Zehnpfennigtarif des Vertrages Rechnung getragen werden, ſo⸗ durchbrechen. Wenn ſie ſich klar werden, meine daß aus dem Abſchluß des Nachtragsvertrages, Herren, daß nach den beſtehenden Verträgen eine der mit einer Konzeſſionsdauer bis 1937 rechnet, jede Geſellſchaft auf ihrer Strecke berechtigt iſt, den ein Verzicht auf die — übrigens von der vollen Zehnpfennigtarif zur Anwendung zu bringen, Großen Berliner Straßenbahn beſtrittenen dann wird es Ihnen nicht ohne weiteres als ein Rechte der Stadt Charlottenburg aus dem Ver⸗