höchſter Stelle iſt überhaupt leine Verzögerung ent⸗ ſtanden. Das kann man doch nur ſagen, wenn man der UÜberzeugung iſt, daß der von uns vorgelegte Entwurf eben unannehmbar war. Ich ſpreche nicht über den Unterſchied des Entwurfs v und IV und über den Unterſchied der Koſten dieſer beiden, der mit 25 000 ℳ beziffert wird, ſondern über den Unterſchied zwiſchen dieſem — ich will ihn einmal einheitlich Entwurf v⅛V nennen, und dem von uns vorgelegten Entwurf, ich glaube, es iſt Ent⸗ wurf III, ich weiß das nicht genau. Gegenüber dieſem von den ſtädtiſchen Behörden genehmigten Entwurf ſind allerdings ſeitens der vorgeſetzten Be⸗ hörden Schwierigkeiten entſtanden, indem der Entwurf glatt abgelehnt und nun ein neuer Entwurf vorgelegt wurde, der 104000 ℳ, wie es in der Vorlage heißt, an Mehrkoſten hevorruft, zu denen dieſe 25 000 % dann noch hinzukommen ſollen. Es iſt mir nicht faßlich, wie man bei dieſer Sachlage ſagen kann, daß durch das Vorlegen unſeres Entwurfs an Aller⸗ höchſter Stelle keine Schwierigkeiten und keine Wei⸗ terungen entſtanden find. Ferner betont der Herr Oberbürgermeiſter, daß mit dieſem Bauwerk auch ein monumental ſchönes Werk geſchaffen wird. Da kann ich nur noch ein⸗ mal darauf hinweiſen, daß im Ausſchuß ſämtliche Herren, die das Wort ergriffen, darüber einig waren, daß die ganze Flankierung, die der neue Entwurf v%¾v vorſieht, ein durchaus überflüſſiges Beiwerk, etwas den Zwecken der Brücke durchaus nicht Angepaßtes iſt, und daß das künſtleriſche Bild gegenüber dem von uns vorgelegten und nummehr abgelehnten Entwurf be⸗ einträchtigt, aber nicht erhöht wird. Weiter, ſagt der Herr Oberbürgermeiſter, iſt nun einmal prinzipiell feſtgelegt, daß wir die Mehr⸗ koſten zu tragen haben, und deshalb iſt es nicht an⸗ gängig, an die ſtaatlichen Behörden noch einmal her⸗ anzutreten, ob ſie einen eventuellen Beitrag leiſten wollen. Es klang ungefähr ebenſo wie ein Ausdruck des Herrn Referenten, der bei der Begründung ſeines Antrages, die 25 000 ℳ. noch mehr zu bewilligen, ſich ausdrückte: wir ſollen nicht kleinlich ſein, ſondern einem vornehmen Zweck dieſe 25 000 ℳ zum Opfer bringen. Ja, meine Herren, was heißt denn „nicht kleinlich ſein“ bei der Verausgabung ſtädtiſcher Gelder? Es handelt ſich um eine fiskaliſche Brücke und die ſtaat⸗ lichen Behörden legen uns außerordentliche Opfer auf; da ſoll es kleinlich ſein, wenn man an die ſtaat⸗ lichen Behörden herantritt und ſagt: wenn ihr einen teureren Ausbau verlangt, als wir ihn beantragt haben — denn unſer billiges Projekt entſpricht dem Zwecke beſſer —, wenn ihr uns zwingen wollt, der Ge⸗ ſchmacksrichtung an Allerhöchſter Stelle zuliebe 100 000 oder 125 000 ℳ mehr auszugeben, dann bezahlt es auch ſelbſt! Ich glaube nicht, daß irgend welche Schwierigkeiten im Wege ſtehen, Verhandlungen dar⸗ über mit den ſtaatlichen Behörden einzuleiten, ob ſie diejenigen Koſten, die durch die Ablehnung unſeres Projektes an Allerhöchſter Stelle entſtanden ſind, und die ſich auf 125 000 ℳ belaufen, zu tragen bereit ſind. Lehnen ſie das ab, dann haben wir immer Zeit, ein Projekt ſo auszuarbeiten, wie es uns ge⸗ eignet erſcheint, und nochmals an Allerhöchſter Stelle vorzulegen. Wird es abgelehnt, ſo iſt die Verzögerung durchaus nicht unſere Schuld. Der Herr Oberbürgermeiſter betonte mehrfach, daß es ſich um ein großartiges architektoniſches Ban ⸗ werk handelt Ja, meine Herren, das Bauwerk, welches wir bauen wollten, iſt auch ein großartiges architek⸗ toniſches Bauwerk, und die Stadt iſt bis an das 380 Außerſte deſſen, was ſie zu leiſten verpflichtet iſt, ge⸗ gangen, indem ſie dieſem Entwurf damals ihre Zu⸗ ſtimmung gab. Wenn jetzt geſagt wird: der Vertrag liegt einmal vor, und deswegen können wir an den Staat nicht herantreten, ob er einen Beitrag zahlen will, ſo muß ich ſagen, daß meinem nicht juriſtiſchen Verſtändnis dieſe Argumentierung nicht klar iſt. Wenn ein Vertrag geſchloſſen iſt, in dem beſtimmte Bedingungen enthalten ſind, und wenn dieſe Be⸗ dingungen ſich als unausführbar erweiſen, nun, ſo bleibt eben dieſer Vertrag unausgeführt — und das bleibt eben das Schlimmſte, was uns treffen lönnte, daß der Vertrag ſcheitert an ſeiner Unausführ⸗ barkeit und der Brückenbau an die ſtaatlichen Be⸗ hörden wieder zurückkommt. Deswegen haben wir gebeten, den Antrag abzulehnen, und deswegen haben wir gebeten, in namentlicher Abſtimmung zu ent⸗ ſcheiden, ob wir dieſe 125 000 ½ℳ, mehr aufwenden ſollen. (Die Beratung wird geſchloſſen.) Berichterſtatter Stadtv. Heim (Schlußwort) Der Herr Oberbürgermeiſter hat ausführlich dargetan, welche Motive uns geleitet haben, die Mehrkoſten ins Auge zu faſſen. Ich kann mich deshalb auf weniges beſchränken. Ich habe vorhin ſchon betont, daß die Wahrung unſerer Würde und die Herſtellung eines dauernden monumentalen Baues die Gründe geweſen ſind, die uns veranlaßt haben, die Mehrkoſten zu beantragen. Es liegt uns durchaus nicht daran, einen Prunkbau herzuſtellen, wie Herr Dr. Borchardt geſagt hat; das iſt eine Entſtellung der Tatſachen. Wir wollen in einfachen monumentalen Formen wirken und uns des Prunkes enthalten. Es iſt an dem Entwurf auch Prunk kaum zu erkennen, wie er in früheren Projekten zu Tage getreten iſt, die noch weit mehr Koſten erfordert hätten, als der heutige Entwurf. Es kommt darauf an, eine Brücke zu ſchaffen, die der Stadt Charlottenburg würdig iſt. Wenn wir ſparen wollten, brauchten wir blos die Brücke minder⸗ wertig auszubauen; das wollen wir aber nicht; wir wollen ein Bauwerk ſchaffen, das uns Ehre macht. Ich bitte Sie, den Antrag des Ausſchuſſes anzunehmen. Vorſteher Roſenberg: Die Sache liegt jetzt ſo, daß der Ausſchuß beantragt hat, die Magiſtratsvor⸗ lage anzunehmen, und zwar derart, daß Punkt 1 bleibt, in II ſich die Worte „vom 2. Auguſt 1905 (Entwurf Iv)“ ändern in „vom 27. Oktober 1905 (Entwurf v)“, daß in Nr. III es heißen ſoll: „die entſtehenden Mehrkoſten in Höhe von 129 500 “ uſw., unter b anſtatt „54500 ℳ“ „9500 ℳ , und daß in IV die Summe von 379 500 ℳ auf 372500 ℳ ermäßigt wird. In dieſer Faſſung beantragt der Ausſchuß die Magiſtratsvorlage anzunehmen. Nun hat Herr Stadtverordneter Dr. Borchardt beantragt, dieſe Magiſtratsvorlage, wie ich ſie eben, modifiziert nach den Beſchlüſſen des Ausſchuſſes, vorgetragen habe, nur unter der Vorausſetzung an⸗ zunehmen, daß die Regierung die Mehrkoſten von 125 000 ℳ trägt. Ich laſſe zunächſt über dieſes Amendement des Herrn Stadtverordneten Dr. Borchardt abſtimmen, und zwar namentlich. Ich bitte diejenigen, welche das Amendement des Herrn Stadtverordneten Dr. Borchardt annehmen wollen, welche alſo nur unter der Vorausſetzung, daß die Regierung die Mehr⸗ ausgaben trägt, die Magiſtratsvorlage annehmen