—— 392 — glauben es auch nicht. Nach meinem Gefühl haben ſie es einfach vergeſſen. Ich habe auch der Bau⸗ kommiſſton angehört, und ich bin höchſt überraſcht, daß dieſe ganz natürliche Forderung, die ſich für das Publikum ganz von ſelbſt ergeben hat, nicht erfüllt worden iſt. In Berlin, überhaupt auf. allen Rat⸗ häuſern weiß man auch in der Nacht, wie ſpät es iſt. Das iſt auch für uns ſehr wichtig, wenn wir nach Hauſe gehen. Ich möchte deshalb ſehr empfehlen, dieſe An⸗ regung nicht ad acta zu legen, ſondern ſie in der Baukommiſſion des Rathauſes, die nach meiner Meinung noch nicht aufgelöſt iſt, nochmals und freundlich zu behandeln und auch zur Ausführung zu bringen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Der Antrag der Stadtv. Stein und Gen. wird angenommen.) Vorſteher Roſenberg: Punkt 4 der Tagesordnung: Antrag der Stadtv. Dr. Hubatſch und Gen. betr. Abänderung der Geſchäftsordnung. Druckſache 398. Der Antrag lautet: Die Unterzeichneten beantragen, folgende Zuſatzbeſtimmung im § 10 der Geſchäftsordnung für die Stadtverordnetenverſammlung beſchließen zu wollen: „Die Berichterſtattung und Diskuſſion über Verhandlungen der Ausſchüſſe zur Vor⸗ bereitung von Wahlen der Magiſtrats⸗ mitglieder“. Dr. Hubatſch, v. Liszt, R. Leben, Gredy, Kaufmann, Wenig, Dr. Spiegel, Jolenberg, Ruß, Schwarz, Sachs, Marcus, Mehl, Callam, Dr. Roſe, Freund, Döbler, Meſchelſohn, Holz, Dr. Penzig, Otto, Lingner, Stein, Heinzelmann, Roſenberg. Antragſteller Stadtv. Dr. Hubatſch: Meine Herren, die Abſicht, die wir mit unſerem Antrage verfolgen, iſt auch ohne weitere Ausführungen deutlich zu erkennen. Es kommt uns darauf an, dafür zu ſorgen, daß ſolche ſehr ins Perſönliche gehende Debatten, wie die letzte Stadtratswahl ſie ge⸗ bracht hat, für die Zukunft nicht wieder die Offentlichkeit beſchäftigen. Wir wünſchen deshalb eine Abänderung der Geſchäftsordnung oder beſſer geſagt: eine genauere Faſſung des § 10. Der § 10 ſieht vor, daß alle Angelegenheiten der angeſtellten Beamten und Lehrer, alle Präſentationen zu An⸗ ſtellungen, alle Wahlen der Ehrenbeamten, alle Ver⸗ handlungen über dieſe Wahlen in geheimer Sitzung vorgenommen werden. Eine einzige Ausnahme bilden, ſo ſcheint es, die unbeſoldeten Stadträte; die Verhandlung über deren Wahl, die Beſprechung ihrer Perſönlichkeiten ſoll, ſo ſcheint es, ſtets in öffentlicher Sitzung erfolgen. Man kann in der Tat aus dem Wortlaut der Geſchäftsordnung, wie er jetzt in § 10 ausgedrückt iſt, dies herausleſen. Wenn es da heißt: In geheimer Sitzung ſind ſtets zu erledigen die Verhandlungen über: 3. die Wahlen der ſtädtiſchen Ehrenbeamten einſchließlich der Mitglieder der Verwaltungs⸗ Deputationen ., jedoch ausſchließlich der unbeſoldeten Stadträte; ſo klingt das in der Tat ſo, als wenn die Ver⸗ handlung über die Wahlen der unbeſoldeten Stadt⸗ räte in die öffentliche Sitzung verwieſen wird. Meine Herren, das iſt ganz entſchieden nicht die Meinung des Ausſchuſſes geweſen, der im Jahre 1901 die Geſchäftsordnung ausgearbeitet hat. Kein einziges Mitglied hat damals auch nur entfernt daran gedacht, eine Beſprechung der Perſönlichkeiten der zu wählenden Stadträte in die öffentliche Sitzung zu bringen. Es läßt ſich dies auch nachweiſen. Der § 10 der Geſchäftsordnung, wie er uns hier vorliegt, iſt wortgetreu und buchſtäblich übernommen aus der alten Geſchäftsordnuung vom Jahre 1889, es iſt nur die Nummer 5, welche An⸗ und Verkäufe von Grundſtücken betrifft, neu hinzugefügt worden; alles übrige iſt ſtehen geblieben, wie es im Jahre 1889 abgefaßt war. Man hat alſo nichts weiter tun wollen, als eine alte, lange beſtehende Einrichtung in ihrem Beſtande erhalten. Es beſtand alſo im Jahre 1889 ſchon der § 10 der Geſchäftsordnung zu Recht. Wenn nun gemeint geweſen wäre, daß die Beſprechung der Perſönlichkeiten der zu wählenden Stadträte in der öffentlichen Sitzung vorgenommen werden ſollte, ſo würde doch jedesmal bei dieſen Wahlen auch wirklich eine ſolche öffentliche Ver⸗ handlung über die Herren ſtattgefunden haben. Ich gehöre nun 14 Jahre der Verſammlung an, und ich kann mit Beſtimmtheit behaupten, daß in den früheren Jahren bis zum Jahre 1902, wo einmal aus Verſehen eine Ausnahme gemacht worden iſt, niemals die Verhandlungen über die Wahlen der unbeſoldeten Stadträte, d. h. die Beſprechung ihrer Perſönlichkeiten in der öffentlichen Sitzung vorge⸗ nommen worden iſt. Die Wahl ſelbſt natürlich er⸗ folgte nach der Städteordnung in der öffentlichen Sitzung, aber ohne vorangegangene Debatte; alles übrige iſt ſtets der geheimen Sitzung überlaſſen geweſen. Und, meine Herren, das iſt auch der Sinn des § 10. Die Nr. 3 des § 10 ſpricht nämlich von den Wahlen der ſtädtiſchen Ehreubeamten und ſagt: die Wahlen der ſtädtiſchen Ehrenbeamten ein⸗ ſchließlich der Mitglieder der Verwaltungs⸗ deputationen und nimmt nun ausdrücklich die unbeſoldeten Stadt⸗ räte aus. Der Paragraph tut das in dem Sinne, daß er ſagen will: die Wahlen der unbeſoldeten Stadträte gehören in die öffentliche Sitzung. Weiter ſoll damit nichts ansgedrückt ſein. Es wäre aller⸗ dings bei der Neuabfaſſung der Geſchäftsordnung praktiſch geweſen, wenn man das Wort „Verhandlungen über“, welches an der Spitze ſteht und all den Punkten vorangeht, weggelaſſen hätte. Das allein gibt zu Mißdentungen Veranlaſſung. Aber wie das bei der Redaktion von Satzungen häufig zu geſchehen pflegt, wenn ein Paragraph ohne Veränderunz in die neue Ordnung aufgenommen werden ſoll: man achtet nicht immer genau genug und ſtreng genug auf den Wort⸗ laut im einzelnen, weil man im Sinne hat, daß man mit der alten Faſſung auch die alten Einrichtungen und die bewährte Gewohnheit mit herübernimmt. So iſt es auch hier geſchehen. Es handelt ſich nun bei unſerm Antrag heute darum, durch eine ausdrückliche Erklärung feſtzulegen, daß die Verhandlungen über die Wahl der unbe⸗ ſoldeten Stadträte — und ich ſetze gleich hinzu: auch die der anderen Stadträte — in die geheime Sitzung verwieſen werden ſollen. Unſer Antrag lautet wörtlich: Die Unterzeichneten beantragen, folgende Zuſatz⸗ beſtimmung im § 10 der Geſchäftsordnung beſchließen zu wollen: