— 398s — „Die Berichterſtattung und Diskuſſion über Verhandlungen der Ausſchüſſe zur Vorbe⸗ reitung von Wahlen der Magiſtratsmitglieder“ Daß fiatt „unbeſoldete Stadträte“ geſetzt iſt „Ma⸗ giſtratsmitglieder“, wird offenbar Ihre allgemeine Billigung finden; denn damit iſt zugleich jeder Zweifel ausgeſchloſſen, als ol die beſoldeten Magiſtratsmit⸗ glieder anders behandelt werden ſollten als die unbe⸗ ſoldeten. Aber der Wortlaut dieſes Antrages ſelbſt iſt in der Eile entſtanden und iſt noch verbeſſerungs⸗ fähig. Zunächſt fügt er ſich nicht glatt und gut geuug in den § 10 hinein. Dann aber, was die Hauptſache iſt, läßt er doch noch wieder einen Weg offen, um das, was wir verhüten wollen, durchzu⸗ ſetzen, nämlich eine Verhandlung über die Wahten von Magiſtratsmitgliedern in der Offentlichkeit. Der Antrag nennt ausdrücklich Ausſchüſſe zur Vorbereitung von Wahlen der Magiſtratsmitglieder; über die Ver⸗ handlungen dieſer Ausſchüſſe ſoll ſtets in der ge⸗ heimen Sitzung geſprochen werden. Wie nun aber, wenn einmal, was doch jederzeit möglich iſt, die Mehrheit beſchließt, keinen Ausſchuß einzuſetzen? Dann fällt auch die Wirkung dieſer Beſtimmung fort: dann haben wir wieder die Möglichkeit und die Wahrſcheinlichkeit, daß doch wieder in öffentlicher Sitzung vervandett wird. Ich glaube deshalb einen anderen Weg als kürzeren und gecigneteren empfehlen zu können, nämlich folgenden. In dem § 10 werden im zweiten Abſatz, der ke⸗ ginnt: „In geheimer Sibung ſind ſtets zu erledigen die Verhandlungen über“, die Worte „die Ver handlungen über“ geſtrichen, es bleibt nur ſtehen: „In geheimen Sitzung ſind ſtets zu erledigen“. Dann geht es weiter: 1. alle perſönlichen Angelegenheiten der Beamten und Lehrer — es wird nichts geändert — 2. die Präſentation zu Anſtellungen, 3. die Wahlen der ſtädtiſchen Ehrenbeamten ein⸗ ſchließlich der Mitglieder der Verwaltungs⸗ Deputationen (Kuratorien pp.); geſtrichen werden die Worte: „jedoch ansſchließlich der unbeſoldeten Stadträte“, und hinzugefügt wird als Nummer 4: 4. die Verhandlungen über die Wahlen von Ma⸗ giſtratsmitgliedern. Dann haben wir das, was wir wollen. (Sehr richtig!) Ein Mißverſtändnis kann nicht entſtehen, etwa derart, daß man meinen ſollte, daß auch die Wahlen der Magiſtratsmitglieder in die geheime Sitzung verlegt werden ſollen. Das iſt ja durch die Städteordnung ſchon ausgeſchloſſen. Es handelt ſich um Verhand⸗ lungen über die Wahlen, d. h. um die Debatten über die Perſönlichkeiten. — Der § 10 würde dann lauten: In geheimer Sitzung find ſtets zu erledigen: alle perſönlichen Angelegenheiten uſw., die Präſentation zu Anſtellungen die Wahlen der ſtädtiſchen Ehrenbeamten uſw.: die Verhandlungen über die Wahlen von Ma⸗ giſtratsm itgliedern; Naturaliſalionsgeſuche; * 1 2 O¹ — hier würde das Wort „Verhandlungen über“ wieder hinzuzufügen ſein — die Verhandlungen über An⸗ Grundſtücken uſw. Ich ziehe den Antrag, den ich damal⸗ ſelbſt zurück und reiche den und Verkäufe von unterſchrieben habe, hiermit neuen Antrag ein. Ich hoffe, daß die Herren, die den früheren Antrag mit unterſchrieben haben, ſich auch dem jetzigen anſchließen werden, und bitte Sie alle, dieſe neue Faſſung nunmehr beſchließen zu wollen. Vorſteher Roſeuberg: Der Antrag des Herrn Stadtv. Dr. Hubatſch geht dahin, den zweiten Abſatz des § 10 der Geſchäftsordnung in folgender Weiſe zu ändern: es ſollen geſtrichen werden die Worte: „die Verhandlungen über“; ferner in Nr. 3 die Worte: „jedoch ausſchließlich der unbeſoldeten Stadt⸗ räte“; als neue Nr. 4 foll eingefügt werden: die Verhandlungen über die Wahlen von Ma⸗ giſtratsmitgliedern; die jetzige Nr. 4 wird Nr. 5; die jetzige Nr. 5 wird Nr. 6, und dieſe ſoll dahin verändert werden, daß es heißen ſoll: „Die Verhandlungen über An⸗ und Verkäufe von Grundſtücken ufw.“ Stadtv. Hirſch: Meine Herren, für meine Freunde iſt der Antrag Hubatſch ſowohl in ſeiner urſprüng⸗ lichen als in ſeiner jetzigen Faſſung unannehmbar. Herr Kollege Hubatſch iſt zur Begründung ſeines Antrages auf die Entſtehungsgeſchichte des § 10 unſerer Geſchäftsordnung zurückgegangen und hat der Meinung Ausdruck gegeben, als ob der Paraaraph gewiſſermaßen nur aus Verſehen ſeine jetzige Faſſung erhalten hat. Ich glaube das nicht. Gerade die Beſtimmung, um die es ſich hier handelt, iſt ſo klar, daß an ein Verſehen ſchwer gedacht werden kann. Dazu kommt, daß wir tatſächlich bisher nur zweimal, in den letzten 6 Jahren wenigſens, bei Wahlen von unbeſoldeten Stadträten Debatten gehabt haben, und beidemale haben ſich dieſe Debatten in der breiteſten Offentlichkeit abgeſpielt. Ganz ſicher irrt Herr Kollege Hubatſch, wenn er meint, daß im Jahre 1902 auch nur infolge eines Irrtums die Verhandlungen über die Stadtratswahlen auf die Tagesordnung einer öffentlichen Sitzung geſetzt worden ſind. Damals iſt das mit voller Abſicht geſchehen. Ich weiß ganz beſtimmt, daß eine große Anzahl von Kollegen hier im Saale die Abſicht gehabt haben, die Angelegen⸗ heiten, um die es ſich handelle, öffentlich zur Be⸗ ratung zu bringen. Der Antrag an und für ſich iſt ja nichts weiter als ein Gelegenheitsgeſetz. Man will Fälle, wie ſie ſich, wohl zu unſer aller Leidweſen, in den letzten Jahren wiederholt ereignet haben. unmöglich machen. Aber, meine Herren, der Weg, den die Antragſteller beſchreiten, iſt der falſcheſte, den man ſich denken kann. Es gibt nichts verkehrteres, als zu glauben, daß unangenehme Debatten dadurch, daß man ſie in die geheime Sitzung verlegt, weniger unangenehm werden und weniger das Anſehen der Verſammlung ſchädigen, als wenn ſie ſich in öffentlicher Sitzung abſpielen. Ich erinnere Sie an die beiden Fälle, um die es ſich hier handelt. Das eine war der Fall Ströhler⸗Ellenburg, das andere der Fall Buka⸗ Marcus. Meine Freunde können ja darüber ganz unparteiiſch reden, da ſie weder an der Angelegenheit Ströhler noch an der Angelegenheit Buka irgendwie beteiligt geweſen ſind. Aber glauben Sie doch nicht, daß Sie durch Gewaltmaßregeln, wie Sie ſie hier vorſchlagen, derartige Debatten verhindern können! Solche Debatten wird man nur dann aus der Welt ſchaffen können, wenn jeder Einzelne ſich bemüht, das Anſehen und die Ehre der Verſammlung hoch zu halten und überhaupt perſönliche Angriffe auf ein⸗ 2. Kollegen zu unterlaſſen. Solange das nicht er Fall iſt, ſolange nicht jeder von dieſem Willen