— 397 — hat, um eine Interpretation deejenigen, was von der Stadtverordnetenverſammlung und dem Magiſtrat mit dieſem Paſſus gewollt iſt. Es handelt ſich alſo lediglich darum, zu finden: was iſt der Wille der beiden Körperſchaften geweſen, als ſie dieſe Faſſung gewählt haben? Da kann ich beſtätigen, meine Herren — ich bin damals ſchon hier geweſen, als dieſe Ge⸗ ſchäftsordnung in Kraft trat — ich kann es beſtätigen, und diejenigen meiner Herren Kollegen, die ich darüber geſprochen habe, ſind meiner Anſicht, daß wir uns durchaus der Interpretation anſchließen, die die Faſſung durch Herrn Stadtv. Hubatſch erhalten hat. Es iſt niemandem von uns damals in den Sinn gekommen, die Verhandlungen über die Wahlen der undeſoldeten Magiſtratemitglieder in die Offent⸗ lichkeit zu verweiſen; niemand hat daran gedacht; es liegt lediglich ein ungeſchickter Ausdruck in der Faſſung vor. Daß dem ſo iſt, meine Herren, zeigt einmal die Ubung, die wir in all den Jahren gehant haben; wir hüten uns ſehr wohl, die kleinſten Perſonal⸗ ſachen, z. B. wenn es ſich um die Unterſtützung eines Veamten, eincs Lehrers und einer Lehrerin handelt, in öffentlicher Sitzung zu beiprechen; alle dieſe Sachen kommen aus einem ſehr ſolvſtverſtänd⸗ lichen Tatigefühl, das jeder emigermaßen gebildete Mann empfindet, in die geheime Sitzung zum Schutze der Perſonen ſelbſt, um ihnen keine Unannehml ch⸗ feiten und Schwierigkeiten zu machen. Und, ferner meine Herrer, wie ſollte denn di Abſicht veſtanden haben, gerade die unbeſoldeten Stadträte auszunehmen, während ja die Verhandlungen über die Wahlen der beſoldeten Stadräte nach der jetzigen Faſſung zwerfellos auch in geheimer Sitzung erledigt werden?! Sie ſehen alſo aue dieſen beiden Gründen, die tatſäch lich vorliegen, unterſtützt durch das, was wir wiſſen, die an der Faſſung mitgearbeit haben, wor in der Wille der Verſammiung beſtanden vat. Dieſen Willen deulich zu erklären, iſt im Intereſſe der zweifelloſen Klarheit der Geſchaftsordnung noiwendig. Ich bin überzengt, daß der Maginram dem Antrage des Herrn Stadtv. Dr. Hubaiſch beiweien wund. Stadtv. Dr. Spiegel: Meine Herren, nach den Ausführungen, die bisher von älteren Stadtverord⸗ neten ſowohl wie von dem Herrn Oberbürgermeiſter gemacht worden ſind, kann wohl gar kein Zweifel obwalten, daß die Geſchäftsordnung in dem Sinne, wie es jetzt unſer Antrag will, gedacht iſt. Das ſteht auch ganz in ubereinſtimmung mit dem, was in andern uns näher bekannten Städten der Brauch iſt Es wird mir hier ein Eremplar der Geſchäftsord⸗ nung für die Berliner Stadtverordnetenverſammlung zugeſtellt, worin ein Paragraph ſich befindet, der klar und deutlich ſagt: Beratungen zur Vorbereitung der nach §§ 25 und 26 vorzunehmenden Wahlen finden mit Ausſchluß der Offentlichkeit ſtatt. Und § 26, der hier zitiert wird, behandelt die Wahlen der Magiſtratsmitglieder, und zwar ohne Unterſchied zwiſchen beſoldeten und unbeſoldeten. Die Herren, die noch etwas weiter links ſitzen als ich, ſcheinen mir die ganze Frage doch in einer ganz unberechtigten Weiſe zu verſchieben. Es handelt ſich hier abſolut nicht um die Offent⸗ lichkeit von Verhandlungen, welche die Verwaltun der Stadt in irgend einer Weiſe betreffen. Daß unſere Verhandlungen öffentlich ſein müſſen, darüber beſteht bei uns allerdings kein Zweifel; wenn eine ſolche Errungenſchaft irgendwie angetaſtet werden ſollte, dann würden wir uns mit aller Energie da⸗ gegen wehren. (Stadtv. Hirſch: Aber ſchließlich nachgeben!) Aber, meine Herren, die Verhandlungen über per⸗ ſönliche Angelegenheiten von der öffentlichen Ver⸗ handlung auszuſchließen, iſt überall der Brauch — auch in Kreiſen, die den Herren hier links ganz be⸗ ſonders nahe ſtehen. (Heiterkeit.) Ich erinnere daran, daß auf dem letzten Parteitage der Sozialdemokraten in Jena die zwiſchen ver⸗ ſchiedenen Perſonen dieſer Partei ſchwebenden Streitigkeiten nicht in der öffentlichen Sitzung zum Austrag gebracht worden ſind, (Sehr richtig! und Heiterkeit) ſondern in eine im ſtillen tagende Kommiſſion ver⸗ wieſen worden ſind. (Zuruf bei den Liberalen: Hat aber nichts genutzt!) Und als jetzt in der Redaktion des Hauptorgans der Herren von links ein Zwieſpalt ausgebrochen war, ſind die entſcheidenden Schritte auch nicht in der Offentlichkeit, ſondern in einer geheimen Sitzung ge⸗ ſchehen, und wie nachträglich von einer der beteiligten Perſonen erklärt wird: „aus berechtigter Rückſicht⸗ nahme gegen die Inkulpaten (Heiterkeit. — Stadtv. Dr. von Liezt: Iſt aber etwas anderes! — Stadtv. Hirſch: Iſt auch etwas anderes!) Uberall da, wo es ſich darum handelt, über die Wahl eines Mannes zu einem Amte oder zu einem Eyren⸗ amte zu entſcheiden, iſt es unter Umnänden umere Pflicht, auch perſönliche Angelegenh iten zu behandeln, die man ſonſt vielleicht ans dem allgemeinen Gefühl für den büraerlichen Anſtand verſchweigen würde; da iſt die Offentlichkeit nicht am Platze. Wer zu einer Wahl geſtellt wird, ſoll d Svalb noch nicht an den Pranger geſtellt merden. W un wir dieſes Prinzip nicht annehmen wollten. ſo mußten wir doch eine Anderung der Geſct ärtsordnung beſchli ßen, wo⸗ nach alle Wahlen öffentlich ſtattzufinden haben. Warum ſoll einem unbeſolderen Stadirate nict recht ſein, was allen anderen Gemeindebeamten und Ehren⸗ beamten billig in? Alle dieſe Wahlen finden, onne daß die Herren von links jemals Einſpruch dagegen erhoben haben, in geheimer Sitzung ſtait, und d s⸗ halb iſt es nur in der Ordnuna, daß über aie Wahl von Stadiräten, handele es ſich um beſolrete cder unbeſoldete, ebenfalls in geheimer S tzung vernandeit wird Wir glauben damit kein demokratiſes oder liberales Prinzip zu verletzen, jondern ine Pflicht gegen die zu Wählenden zu erfüllen. indem wir den bürgerlichen Anſtand wahren. 2 Dann hat Herr Staotv. Baake bmängelt, daß wir ſo gꝛoße Eile mit dieſer Angelegenheit hätten. So große Eile finde ich hier gar vicht, da der An⸗ trag erſt heute zur Verhandlung kommt, nachd m eine geraume Zeit ſeit dem Vorfalle vergangen iſt, der uns zwang, die Geſchäftsordnung authentiſch zu interpretieren. Vielleicht war aber bei dem einen oder andern von uns auch der dringende Wunſch maßgebend, bei dieſer Gelegenheit noch eine Rede des Herrn Baake zu hören, wozu vielleicht nach dem 1. Janunar gar nicht meyr Gelegenheit wäre. (Heiterkeit.) (Stadtv. Dr. v. Liszt verzichtet auf das Woit.) Stadtv. Hirſch: Meine Herren, ob mein Freund