— — 403 eine elwas beſſere Faſſade hineingehört. Alle anderen Abweichungen von dem bisherigen Plan bitte ich Sie, meine Herren, abzulehnen. Stadtv. Kaufmann: Meine Herren, ich hätte heute zu dieſer Sache nicht geſprochen, wenn nicht von ſeiten des Herrn Kollegen Döbler beantragt wäre, die Vorlage abzulehnen. Ich hatte geglaubt, die Sache würde an einen Ausſchuß gehen und dort mit größerer Gründlichkeit behanbelt werden, als ſie hier verhandelt werden kann. Herr Kollege Döbler betlagt ſich darüber, daß die Vorlage ihm ſo ſpät zugegangen ſei; ſie iſt uns allen wohl nicht früher zugegangen. Vielleicht iſt deswegen Herr Kollege Döbier — und das nehme ich ihm garnicht übel — nicht ſo in die Materie eingedrungen, wie es die Materie verlangte. Ich glaube, daß viel mehr dar⸗ über zu ſagen iſt. Ich werde mir geſtatten, etwas gründlicher auf die ganze Vorlage einzugehen. Die von der Stadtverordnetenverſammlung be⸗ willigte Summe von 2 150 000 ℳ für Errichtung eines Schillertheaters oder eines Theaters der Stadt⸗ gemeinde, das an die Schillertheatergeſellſchaft ver⸗ pachtet werden ſollte, war limitiert, und bei den Ver⸗ handlungen, die die von ihnen eingeſetzte Deputation mit der Schillertheater⸗A.⸗G. geführt hatte, iſt es dazu gekommen, ſchließlich einen Bauausſchuß einzu⸗ ſetzen, der namens dieſer Deputation den Bauherrn für die künftige Unternehmung darzuſtellen hätte. Dieſer Bauausſchuß beſteht aus vier Mitgliedern der ſtädtiſchen Verwaltung und vier Mitgliedern der Schillertheater⸗A.⸗G. Der Banausſchuß hat mit der Firma Littmann « Heilmann in München, die den Preis für das Theater bekommen hatte, einen Bau⸗ vertrag vereinbart, und zwar auf grund eines Koſten⸗ anſchlages, der um zirka 60 000 ℳ die von uns bewilligten Mittel überſtieg. Lant Vertrag hatte die Schillertheatergeſellſchaft damals ein Rücktrittsrecht, wenn ſie dieſe Mehrſumme nicht übernehmen wollte. Sie hat von dieſem Rücktritterecht keinen Gebrauch gemacht, und der Vertrag iſt auf grund der Über⸗ nahmeverpflichtung der Schillertheatergeſellſchaft zur Deckung der Überſchreitung in Höhe von 60 000 zuſtandegekommen. Damit iſt das Unternehmen, ſo⸗ weit es unſererſeits gedacht war, vollkommen ein⸗ wandfrei bereits in der Ausführung begriffen. In dieſem Stadium haben ſich die Mitglieder des Bauausſchuſſes, ſoweit ſie der Stadtgemeinde an⸗ geyören, die Frage vorlegen müſſen: reicht denn das⸗ jenige, was wir nun in einem zuſammengeſtrichenen, auf grund der limitierten Mittel feſtgeſetzten Bau⸗ programm bewilligt haben, für alle Zeiten aus, oder haben wir nicht die Pflicht, gründlich die Angelegen⸗ heit nochmals durchzuprüfen? Zuerſt kam — und das iſt ja auch ſeitens der beiden Herren Vorredner abſolut nicht beanſtandet worden — die äußere Aus⸗ ſtattung der Faſſade in Betracht. Mit dieſer Faſſade hängt eine äußere Ausgeſtaltung der Umfaſſungs⸗ mauern zuſammen. Wir dürfen doch nicht vergeſſen, daß das Gebäude Eigentum der Stadtgemeinde iſt, daß es in einer hervorragenden Straße liegt, in einer Straße, deren Entwickelung wir uns großartig vorſtellen, und in deren Anfangsteil es gerade liegt, fodaß es wünſchenswert iſt, eine monumentalere Faſſade, als ſie der Nutzbau ermöglicht, hin⸗ zuſtellen. Die Koſten hierfür betragen ungefähr 25 000 ℳ, alſo für den rein äußerlichen Erſatz von Putz durch Hauſtein. Wir kamen dann zu der weite⸗ ren . . was denn ſchließlich die Schiller⸗ theatergeſellſchaft von ihren Bühnenerforderniſſen ab⸗ geſetzt hätte, um mit den vorhandenen Mitteln zu⸗ züglich ihrer 60 000 ℳ auszukommen. Die Schiller⸗ theatergefellſchaft iſt nach ihren Erklärungen imſtande, mit den bewilligten Mitteln ihr Programm durch⸗ zuführen; ſie wird aber beſchränkt ſein in manchen großartigen Inſzenierungen. Es wäre ſehr wünſchens⸗ wert — als notwendig iſt es nicht bezeichnet worden —, diejenigen Streichungen wieder zu erſetzen, die man an bühnentechniſchen Einrichtungen vorgenommen hat Dazu gehören verſchiedene Dinge, auf die ich hier nicht im Detail eingehen will; denn wir werden uns im Ausſchuß darüber näher unterhalten Die Summe beziffert ſich auf etwa 76 000 , die der Magiſtrat unter dem erſten Punkt ſeiner Vorlage bei uns beantragt. Die von uns geführten, Verhandlungen haben uns dann auch auf den Gedanken gebracht, der ja auch in der vielleicht etwas allzu ſchwarzen Voraus⸗ ſehung des Herrn Kollegen Döbler zum Ausdruck kommt, indem er fragte, was denn nun würde, wenn der Geſellſchaft einmal die Puſte ausginge. Wir haben uns aber, da das Theater Eigentum der Stadt⸗ gemeinde iſt, ſagen müſſen: wenn aus irgendwelchen nicht vorherzuſehenden Umſtänden einmal das Ver⸗ tragsverhältnis mit der Schillertheatergeſellſchaft auf⸗ hören ſollte, dann wäre die Stadt im Beſitze eines Theaters, das nicht vollſtändig diejenigen Ein⸗ richtungen hat, die ausreichen, um bei Vermietung an einen anderen Unternehmer eine ſichere Pachtſumme zu gewährleiſten. Die Verhältniſſe der Schiller⸗ theatergeſellſchaft liegen durch ihre doppelten Unter⸗ nehmungen in Berlin und hier derartig, daß ſie nicht ſo große Requiſiten⸗ und Kuliſſenräume gebraucht, wie ein Theater haben muß, das ſelbſtändig für ſich allein gedacht iſt. Als eventuelle zukünftige Beſitzer und Wiederverpächter dieſes Hauſes haben wir nun geglaubt, für eine ſpätere Zeit vorſorgen zu müſſen, und kamen dabei naturgemäß auf den Gedanken, daß, da bei einem Verkauf des zwiſchen der Schiller⸗ und Bismarckſtraße liegenden ſehr tiefen Geländes ein beträchtliches Hinterland übrig bleiben würde, die Stadtgemeinde auf alle Fälle, ob wir nun hier %ℳʒ, der Magiſtratsvorlage zuſtimmen oder nicht, ſich dies Hinterland reſervieren müßte, um, wenn die Selbſt⸗ verwaltung des Theaters eintreten ſollte, genügend Raum für etwaige Ergänzungen zu haben. Es würde da eine Zone von ungefähr 66 Ruthen liegen bleiben müſſen ohne jeden Ertrag für die Gemeinde, eine neutrale Zone, wenn ich das ſo bezeichnen darf. Jetzt haben die Verhandlungen dazu geführt, daß, wenn man die techniſchen Verbeſſerungen, denen ja auch Herr Kollege Döbler nicht feindlich gegen⸗ überſteht, anbringen will, man die Büreauräume, die wegen der beſchränkten Mittel innerhalb des Theaters vorgeſehen ſind, beſeitigen müßte. — Ich muß hier ein Detail anführen. Um einen ſog. Bühnen⸗ wagen herzurichten — das iſt eine Vorrichtung, um die ſzeniſchen Veränderungen raſch vornehmen zu können, um, während auf der vorhandenen Szene geſpielt wird, eine neue Szene vorbereiten und dann mittelſt Rollen vorſchieben zu können um dieſen Wagen herzurichten, wofür nebenbeigeſagt nur 1500 Mark vorgeſehen ſind, wird es notwendig ſein, die Büreauräume aus dem Hauſe zu entfernen. Es beſteht die Möglichkeit, dieſe 66 Ruthen Bauland für die Stadt nutzbar zu machen und gleichzeitig dadurch die Ausführung der Verbeſſerungen zu er⸗ möglichen. Man hat die Abſicht, ein Gebäude für Büreauräume auf dieſem noch hinzutretenden Ge⸗ lände zu errichten. Für Büreauräume allein war