—— 409 — Arbeiter, die Angeſtellten, die Lehrkräfte; denn wir haben den Normaletat erſt vor kurzem feſtgeſtellt, und wir möchten an dieſem Normaletat zurzeit] I wenigſtens nicht rütteln laſſen. Weil wir von dem Gedanken ausgegangen ſind, daß zunächſt die Sätze des Normaletats feſtgehalten werden ſollen, haben wir auch den Vorſchlag nicht etwa ſo formuliert, daß in Monatsraten jene Zulage bewilligt werden möge, die wir im Auge haben. Wenn wir ſie auf Monatsraten verteilen, ſo würde einerſeits die Be⸗ deutung der Zulage weſentlich verringert, anderer⸗ ſeits würde es ſehr ſchwer ſein, nach Ablauf von mehreren Monaten oder etwa nach einem Jahre wieder zu den früheren Sätzen zurückzukehren. Was wir Ihnen vorſchlagen, iſt alſo eine einmalige Teuerungszulage an die genannten drei Gruppen, ſtädtiſche Arbeiter, ſtädtiſche Angeſtellte, ſtädtiſche Lehrkräfte. Aber, meine Herren, wir haben — und in ähnlicher Weiſe iſt es ja auch in dem Antrage ge⸗ ſchehen, der von der äußerſten Linken geſtellt worden iſt — Ihnen eine gewiſſe Beſchränkung in dieſer Beziehung vorgeſchlagen. Während der von der äußerſten Linken geſtellte Antrag die Höchſtgrenze auf 2400 ℳ firiert, wollen wir ſie beſchränken bis auf 3000 ℳ, ſo daß diejenigen Arbeiter, Ange⸗ ſtellten uſw., die unter 3000 ℳ beziehen, die Teuerungszulage bekommen, die übrigen dagegen nicht. Ich möchte zugunſten unſerer Ziffer von 3000 ℳ darauf hinweiſen, daß das ja in unſerem preußiſchen Einkommenſteuer⸗Geſetze von jeher eine bedeutſame Abgrenzung geweſen iſt. Wenn es auch in dem neuen Einkommenſteuer⸗Geſetze nicht mehr die frühere Bedeutung hat, ſo bilden die Klaſſen⸗ ſteuerpflichtigen immer noch inſoweit eine beſondere Gruppe, als ſie zu einer Steuererklärung zwar be⸗ rechtigt, dazu aber nur dann verpflichtet ſind, wenn ſie beſonders dazu aufgefordert werden. Ich meine, daß wir mit dieſen 3000 ℳ als Grenze uns durch⸗ aus auf dem feſten Boden unſeres Einkommenſteuer⸗ geſetzes bewegen. Nun könnte man darüber ja im Zweifel ſein, in welcher Weiſe dieſe Teuerungszulage zu bemeſſen iſt, und wenn wir nach dieſer Richtung hin einen beſtimmt formulierten Antrag geſtellt haben, die halbe Summe eines Monatsbezuges als einmalige Teuerungszulage zu gewähren, ſo ſind wir dabei uns deſſen vollkommen bewußt geweſen, daß, wenn, wie wir hoffen, der Magiſtrat auf unſere Anregung eingeht, er dann prüfen wird, ob gerade dieſe von uns gegebene Fixierung die richtige iſt. Wir haben uns auch die Frage vorgelegt, inwieweit unſer ſtädtiſcher Etat durch eine ſolche Teuerungszulage belaſtet werden würde, und eins der Mitglieder unſerer Fraktion, das in dieſen Dingen am aller⸗] H beſten bewandert iſt, hat eine Aufſtellung nach dieſer Richtung hin gemacht auf der Grundlage des Etats, und zwar eine ſorgfältige, bis in die Einzel⸗ heiten gehende Aufſtellung. Daraus ergibt ſich, wenn Sie mir geſtatten, Ihnen die paar 7. vorzutragen, daß, was die erſte Gruppe, die unſerer ſtädtiſchen Beamten betrifft — aufgenommen ſind natürlich nur diejenigen, die unter 3000 ℳ be⸗ ziehen —, wir es im ganzen mit 377 Beamten zu tun haben. Das ergibt einen Totalbezug, der eine Grundlage für die Berechnung bilden muß, von 853 000 ℳ. Erſte Summe alſo 853 000 ℳ. dann die Lehrperſonen an den höheren Lehranſtalten, . . . . Gemeindeſchulen, weiter noch an Kunſt⸗ und Handwerksſchule und Fortbildungs⸗ ſchulen betrifft, ſo handelt es ſich um 361 Perſonen mit einem Geſamtbezuge von rund 800 000 ℳ ür Kämmereiarbeiten, Feuerwehr, Straßenreinigung, Volksbadeanſtalt kommen in Frage Löhne im Ge⸗ ſamtbetrage von 357 000 ℳ. Dann iſt ein be⸗ ſonderer Poſten die Gasanſtalt; da betragen die Löhne 584 000 ℳ, und hierzu gerechnet die Ge⸗ hälter von 24 Beamten, ergibt ſich die Summe von 637 000 ℳ für die Gasanſtalt Rechnen wir dieſe verſchiedenen Summen zuſammen, ſo erhalten wir eine Geſamtſumme von 2 658 917 ℳ Alſo über 2½¼ Millionen würden die Geſamtbezüge der in Frage ſtehenden Perſonenklaſſen ausmachen. Wir ſchlagen nun eine einmalige Teuerungszulage im Betrage des halbmonatlichen Bezuges vor. Es iſt alſo die Geſamtſumme durch 24 zu dividieren, um einigermaßeu einen Anhaltspunkt zu gewinnen. Wenn wir dazu zur Abrundung noch etwa 100 000 ℳ ſchlagen, ſo bekommen wir eine Geſamtſumme von 2 760 000 ℳ, dividiert durch 24, etwa 115 000 ℳ heraus. Das wäre ungefähr derjenige Betrag, mit dem unſer Etat belaſtet werden würde, wenn wir die von uns aufgeſtellte Berechnung zugrunde legen und wenn wir einen Halbmonatsbezug als Teuerungs⸗ zulage gewähren. Es wäre ja irgend eine andere Art der Be⸗ rechnung noch möglich. Wir haben insbeſondere auch erwogen, ob wir nicht einen Unterſchied machen und für Beamte ein Drittel, für Arbeiter die Hälfte des Monatsgehalts geben ſollten. Wir meinten aber, daß es einmal einfacher und andererſeits auch ge⸗ rechter iſt, wenn wir für ſämtliche in Frage kommenden Kategorien dieſelbe Berechnung vor⸗ nehmen. Es würde dann der erforderliche Betrag zunächſt aus dem Dispoſitionsfonds zu nehmen ſein, und, falls dieſer nicht ausreichen ſollte, durch die Erſparniſſe zu decken ſein, die auf anderen Gebieten gemacht werden. Ich möchte im Namen meiner Freunde den Magiſtrat bitten, unſere Anregung in wohlwollende Erwägung zu ziehen und uns recht bald die ent⸗ ſprechende Vorlage zugehen zu laſſen. Es wäre ſehr wünſchenswert, meine Herren, daß. wenn nicht gerade zu Weihnachten, ſo doch um Neujahr herum den in Frage kommenden Perſonenklaſſen dieſe Unter⸗ ſtützung gewährt würde. Ich möchte die Herren Kollegen in der Stadtverordnetenverſammlung bitten, dieſen unſeren Antrag, den wir nicht als Partei⸗ oder Fraktionsantrag betrachten, indem wir nur die Stimmführer für die allgemeine Empfindung ſind, einſtimmig anzunehmen. (Bravo!) Antragſteller Stadtv. Dr. Borchardt: Meine erren, der von uns eingebrachte Antrag unterſcheidet ſich von dem, den der Herr Vorredner ſoeben be⸗ gründete, zunächſt darin, daß, wie ja ſchon geſagt wurde, von uns die Grenze zu 2400 ℳ gezogen worden iſt, von den anderen Herren zu 3000 ℳ. Auch in den Kreiſen meiner Freunde herrſchte die Anſchauung, daß man wohl die Grenze bis zu 3000 ℳ ziehen könne. Aber wir waren der Meinung, daß dieſer Antrag auf Annahme ſowohl ſeitens der Ver⸗ ſammlung, als ſeitens des Magiſtrats eher rechnen könnte, wenn die Grenze etwas niedriger gezogen würde. Da wir zu unſerer Freude ſehen, daß in Was weiten Gruppen dieſes Hauſes Geneigtheit vorhanden iſt, die Grenze höher zu ſtecken, ſo haben wir gar keinen Anlaß, etwa auf dem Satze von 2400 ℳ zu beſtehen, ſondern ſind durchaus damit einverſtanden,