2. Die wirklichen Ausgaben ſind am Schluſſe des Rechnungsjahres aus dem Grundſtücks⸗ erwerbsfonds zu erſtatten.) Punkt 8 der Tagesordnung: Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Anderung des Tarifs für die Entnahme von elektriſcher Energie aus dem ſtädtiſchen Elektrizitätswerk und Genehmigung eines Stromlieferungsvertrages. Druckſachen 406, 439. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Frentzel: Meine Herren, ich habe Ihnen namen?s des Ausſchuſſes zu berichten über die Vorlage betr. Anderung des Tarifes für die Entnahme von elektriſcher Energie aus dem ſtädtiſchen Elektrizitätswerk und Genehmigung eines Stromlieferungsvertrages. Sie wiſſen ja alle, worum es ſich bei dieſer Vorlage handelt. Oogleich es eine prinzipielle Anderung unſerer Stromlieferungsverträge bedeutet, ſo handelt es ſich im vorliegenden Falle einzig darum, mit dem Kaufhauſe des Weſtens einen Vertrag abzuſchließen, weil vor der Hand andere Abnehmer, welche in dieſe Kategorie fallen, noch nicht vorhanden find. Es hatten ſich bei der Beratung der Vorlage in einer der letzten Sitzungen einige Bedenken er⸗ hoben, und der Ausſchuß hat dieſe Bedenken geprüft; ſie bezogen ſich im weſentlichen auf zwei Dinge. Es war die Befürchtung ausgeſprochen, daß der Preis, den das Kaufhaus des Weſtens im ſchlechteſten Falle bezahlen würde, ſo niedrig wäre, daß vielleicht das ſtädtiſche Elektrizitätswerk bei dieſem Preiſe Schaden leiden könnte. Der Ausſchuß hat von dem techniſchen Leiter des Elektrizitätswerkes hierüber eingehende Aufklärungen erhalten und ſich der An⸗ ſicht angeſchloſſen, daß dieſe Gefahr in keiner Weiſe vorliegt, daß der Strom namentlich dann, wenn der⸗ artige große Konſumenten an das Stromnetz ange⸗ ſchloſſen werden, ſich ſo billig herſtellen wird, daß immer ein wirtſchaftlicher Vorteil für die Stadt entſtehen wird. Es war weiter die Frage aufgeworfen, ob die Kaution, die von dem Kaufhauſe des Weſtens zu ſtellen iſt, genügt im Verhältnis zu den Opfern, die von der Stadt Charlottenburg verlangt werden. Es iſt auch darüber beraten worden. Es iſt uns angegeben worden, daß die Stadt Charlottenburg ein Riſiko eigentlich gar nicht eingeht, weil das einzige, was ſie auf ihre Koſten anſchafft, das Kabel iſt, welches etwa 60000 ℳ koſtet; dieſes Kabel aber dient nicht ausſchließlich dem gedachten Zwecke allein, ſondern auch für andere Anlagen wird es verwertet, und binnen kurzem würde ſich ſowieſo die Notwendigkeit ergeben, ein ſolches Kabel zu legen. Im übrigen beträgt die Kaution, die geſtellt wird, etwa ein Drittel der Koſten, die das Kabel verur⸗ ſacht, ſodaß auch nach dieſer Richtung alle Vorſichts⸗ maßregeln dem Ausſchuß erfüllt ſchienen. Der Ausſchuß iſt zu dem Beſchluß gekommen, Ihnen die Annahme der Magiſtratsvorlage und die Annahme des Vertrages mit dem Kaufhauſe des Weſtens zu empfehlen. Außer dieſer Aufgabe war durch Verfügung des Herrn Stadtverordnetenvorſtehers noch die Behand⸗ lung eines Schreibens eines Herrn Eruft Mündel in Charlottenburg dem Ausſchuß überwieſen worden, eines Schreibens, welches teilweiſe eine Petition, teil⸗ weiſe eine Beſchwerde enthält. Die Petition richtet 414 ſich auf Abänderung der Stromlieferungsbedingungen. Der Ansſchuß hat keine Veranlaſſung geſehen, an der Hand dieſer Petition eine Anderung der Strom lieferungsbedingungen zu befürworten, und erklärte deshalb denjenigen Teil des Schriftſtückes, der eine Petition darſtellt, als erledigt. Der zweite Teil dieſes ſehr umfangreichen Schriftſtückes bringt mannigfache Beſchwerden gegen die Verwaltung des Elektrizitäts⸗ werkes. Aber auch dieſe konnte der Ausſchuß als erledigt anſehen, weil eine ähnliche Beſchwerdeſchrift vor kurzer Zeit dem Magiſtrat vorgelegen hat und von dem Herrn Oberbürgermeifter eine Erledigung in ablehnendem Sinne erfahren hat. Außerdem iſt zu dieſer Vorlage noch eine Petition von einem Herrn Baumeiſter Hermann Thöns eingegangen, die ſich in erſter Linie mit An⸗ trägen auf Anderung der Stromlieferungsbedingungen beſchäftigt. Es iſt, nachdem einmal eine gründliche Beratung dieſer Stromlieferungsbedingungen ſtatt⸗ gefunden hat, keine Veranlaſſung, anläßlich dieſer Petition in eine neue Beratung einzutreten, und ich möchte Sie bitten, auch dieſes Schriftnück des Herrn Thöns, ſoweit es eine derartige Petition enthäſt, als erledigt zu erklären. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Aus⸗ ſchuſſes, wie folgt: 1. Der zu § 10 der Stromlieferungsbedingungen von 1904 gehörige Tarif für die Entnahme von elektriſcher Energie aus dem ſtädtiſchen Elektrizitätswerk wird den im Anhange (Druck⸗ ſeite 636) abgedruckten Beſtimmungen ent⸗ ſprechend abgeändert. Der in beſonderer Mappe beigegebene Vertrag mit dem Kaufhaus des Weſtens G. m. b. H. wird genehmigt.) 10 Vorſteher Roſenberg: Ich ſtelle nunmehr feſt, daß die Verſammlung über die beiden Petitionen, die eingegangen ſind, zur Tagesordnung überge⸗ gangen iſt. Punkt 9 der Tagesordnung: Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Gewährung eines einmaligen Beitrages an die Kolonie Hoffnungstal. Druck⸗ ſachen 295, 440. Berichterſtatter Stadtvu. Dr. Penzig: Meine Herren, die Angelegenheit iſt Ihnen aus der vorigen Verhandlung bekannt. Die vom Magiſtrat bean⸗ tragte Bewilligung eines Beitrages für die Kolonie Hoffnungstal, eine von den Arbeiterkolonien, die von dem Paſtor v. Bodelſchwingh in der Nähe von Berlin angelegt werden ſollen, ſtieß hier im Plenum auf gewiſſe Schwierigkeiten, und Sie wieſen die Sache an einen Ausſchuß. Die Befürchtungen, die weſentlich hier geäußert wurden, und die dann auch im Ausſchuß zum Aus⸗ druck kamen, waren die, daß zunächſt einmal der ganze geiſtliche Charakter der Anſtalt den ſtädtiſchen Behörden ein gewiſſes Bedenken machte, ohne weiteres ſtädtiſche Gelder für dieſen Zweck herzugeben, und man fragte ſich, ob es nicht richtiger wäre, ſolche Dinge in eigene Regie zu nehmen. Andrerſeits gaben gewiſſe Ausführungen in der Begründung des Antrages Anlaß zu Bedenken, weil man daraus ent⸗ nehmen konnte, daß die Kolonie Hoffnungstal ſolche