—— 416 — möchte dieſen Irrtum nochmals zurückweiſen. Es beſteht nicht die Abſicht, ein Operntheater zu errichten, ſondern nur die Bühne ſo auszugeſtalten, daß ſie allen Anſprüchen an ein Theater genügen kann, da ſie auch, im Falle eine Oper einmal gegeben werden ſollte, dieſem Zweck entſprechen könnte. (Sehr richtig! bei den Liberalen.) Deshalb haben wir die Anlage eines unfichtbaren Orcheſters vorſehen müſſen. Wir können dann wohl die Hoffnung hegen, daß in den Sommermonaten dieſe Bühne populären Opernvorſtellungen zugänglich gemacht wird, damit die Charlottenburger auch Ge⸗ legenheit haben, in einem beſonders dazu hergerichteten herrlichen Hauſe Opernvorſtellungen zu ſehen. So⸗ weit über dieſe Petition. Eine zweite Petition, die mir heute hier erſt zugeſtellt worden iſt, ſteht auf einem ganz falſchen Boden. Sie ſagt: Als neueſtes Unternehmen baut die Stadt Charlottenburg das Schillertheater. Es wird jedem einigermaßen ſachlichen Beurteiler klar ſein, daß dieſes Unternehmen in Charlotten⸗ burg auf ein ſelbſtändiges Beſtehen in den erſten 20 Jahren nicht zu rechnen hat. Meine Herren, der Anfang dieſer Petition über⸗ hebt mich wohl, darauf einzugehen; denn er verkennt die ganze Situation. Wir haben bekanntlich das Theater auf 25 Jahre verpachtet, es wird verzinſt und amortiſiert, und wir ſind durch eine Kaution ſia ergeſtellt, ſo daß wir uns nicht zu beunruhigen brauchen. Dieſe Petition bedarf alſo keiner weiteren Erwähnung. Ich komme nun zu der Sache ſelbſt. Die Vor⸗ ſchläge, die der Magiſtrat gemacht hat zur Ausge⸗ ſtaltung des Theaters, gehen von dem Geſichtspunkte aus, daß wir als Eigentümer des Theaters es auch ſo herrichten ſollen, daß es für die Zukunft allen Anſprüchen genügt. Der Ausſchuß empfiehlt Ihnen aus dieſem Grunde, die beantragten 270000 ℳ zu bewilligen. Er knüpft daran den weiteren Antrag unter 5, von den bewilligten Poſitionen die einzelnen Poſten der Nachbewilligungen von 76 000 % (Punkt 1 der Magiſtratsvorlage) als gegenſeitig übertragbar zu erklären. Ich erlaube mir hier, noch meinerſeits den An⸗ trag hinzuzufügen — und ich glaube, es iſt nur einer zu ſchnellen Protokollierung des Ausſchuß⸗ reſultates zuzuſchreiben, daß es nicht in den Aus⸗ ſchußbericht hineingekommen iſt —, daß Sie nicht allein die 76 000 ℳ, die ſich auf Bühnenemrichtungen beziehen, als gegenſ itig übertagbar erklären, ſondern auch die 128 000 ℳ, die wir als Bauſumme für den Volkeunterhaltungsſaal bewilligt haben. Ich will hier bemerkeu, daß der Haus⸗ und Grundbeſitzerverein Bedenken hat, wir könnten mit dieſem Voltsunterhaltungsſaal den Saalbeſitzern Kon⸗ kurrenz machen. Dieſes Bedenken ſetzt eine Un⸗ kenntnis unſerer Vorlage voraus, da wir ausdrück⸗ lich einen Volksunterhaltungsſaal nur unter der Be⸗ dingung bauen: Die Schillertheater⸗ Aktiengeſellſchaft darf den Saal nur zu Volksunterhaltungs⸗ und Volks⸗ bildungszwecken verwenden oder vergeben, Damit iſt jede Konkurrenz gegen die Saalbeſitzer ausgeſchloſſen. Meine Herren, einer unſerer Mitbürger, der im Bühnenbau Fachmann iſt, hat ſich nun mit noch weiteren Anträgen an den Ausſchuß gewendet. Die Firma Gebauer hier, die ſich vielfach mit Bühnen⸗ einrichtungen beſchäftigt, hat durch ihren Chef ſich ß wären und die an unſeren Ausſchuß gewendet und als Charlotten⸗ ourger Mitbürger namentlich dem Bedenken Ansdruck gegeben, daß wir vielleicht zu knauſerig mit Mitteln Bühne nicht ſo genügend ausgeſtalten würden, daß ſie auch den Anſprüchen einer Stadt wie Charlottenburg ausreichend Rechnung tragen könnte. Er vat uns darauf hingewieſen, daß Provinz⸗ bühnen bereits Einrichtungen hätten, die vollkommener wären. Urſprünglich hatte auch die Schillertheater⸗ Aktiengeſellſchaft weitergehende Anträge geſtellt; da wir aber mit der von der ſtädtiſchen Behörde be⸗ willigten Summe von 2 150 000 ℳ uns einzurichten hatten, ſo war es naturgemäß, daß wir bei der Ver⸗ gebung des Baues Abſtriche machen mußten. Herr Gebauer machte uns auf die Wieder⸗Einſtellung einer Drehbühne beziehentlich einer Drehſcheibe aufmerkſam. Da wir nun im Ausſchuß nicht in der Lage waren, die Sache endgültig zu beurteilen und auch nicht wollien, daß der Magiſtrat mit einer nochmaligen Vorlage an die Verſammlung heranträte, ſo hat der Ausſchuß den Beſchluß gefaßt, Iynen zu empfeylen, eine weitere Summe von 30 000 ℳ zu bewilligen und der von Ihnen eingeſetzt'n gemiſchten Depitatlon zur Erledigung der Anagelegenheit des Schillertheaters zur Verfügung zu ſellen, derart, daß, wenn die Schillerthe ater⸗Aktiengeſellſchaft in Gemeinſchaft mit der bauführenden Fiima uns Antrage nach di ſer Richtung hin ſtellen würde, von deren Durchrünrbar⸗ teit wir überzeugt ſem würden, und wenn die Meittel zur Durchführung dieſer Auträge ausreichen würden, dann die von Ihnen eingeſetzte gemiſchte Deputation auch die Bewilliaung dꝛeſer 30 000 ℳbausſprechen darf. Sämtliche Mittel, die wir neu bewilligen, und zwar den Grund und Boden mit 1000 ℳ, pro Quadratrute angerechnet, übernimmt die Schiller⸗ theater⸗Aktiengeſelſchaft genau entſprechend dem Ver⸗ trage mit einer Verzinſung von 4,45 0%, ſo daß die Stadtgemeinde auch hier nur ihren Kredit hergibt, um allmählich die ganze Sache im Wege der Amorti⸗ ſation zu erwerben. Ich bitte Sie nunmehr, meine Herren, indem Sie beide Petitionen als erledigt erklären, Ihrerſeits dem Magiſtratsantrage zuzuſtimmen mit der Er⸗ gänzung, daß die einzelnen bewilligten Poſten von insgeſamt 76 000 ℳ plus 128 000 , — 204 000 ℳ als gegenſeitig übertragbar erklärt werden, und ferner zu genehmigen, daß im Sinne des Ausſchußantrages weitere 30 000 ℳ zur Verfügung der gemiſchten Deputation für die Erled gung der Angelegenhe t des Schillertheaters geſtellt werden. (Die Beratung wird geſchloſſen.) Vorſteher Roſenberg: Die Ausſchußanträge auf Seite 667 der Vorlagen haben inſofern Anderungen erfahren, als es erſtens nicht heißen ſoll: „a“, „o“, „«“, „d“, ſondern im Anſchluß an die Magiſtrats⸗ vorlage: „5.“, „6.“, „7.“, „8.“; ferner ſoll Nr. 6 lauten: 6. die einzelnen Poſten der Nachbewilligungen von 204 000 ℳ (Punkt 1 und 3a der Ma⸗ giſtratsvorlage) werden als gegenſeitig über⸗ tragbar erklärt: ſchließlich ſoll in Nr. 7 nicht geſagt werden: „der Deputation zu a) wird die Ermächtigung erteilt“, ſondern: „der Deputation zu 5 wird die Ermächti⸗ gung erteilt“. (Die Verſammlung beſchließt nach den abge⸗ änderten Anträgen des Ausſchuſſes, wie folgt: