Stadtbaurat Bratring: Meine Herren, ich danke dem Herrn Vorſteher ganz beſonders für ſeine liebenswürdigen Worte, die er eben an mich gerichtet hat. Ich danke aber auch der Verſammlung, die gleichzeitig mit dem Magiſtrat mich zum Stadt:⸗ älteſten erwählt hat. Ich darf wohl ſagen, daß dieſe Auszeichnung eine ſehr hohe iſt, und ich werde mir Mühe geben, ihr immer gerecht zu werden. Der Herr Vorſteher hat bereits erwähnt, er wünſche, daß ich auch ferner noch, ſoweit es möglich iſt, der Verwaltung erhalten bleibe. Ich ſpreche hiermit meinerſeits ganz ausdrücklich meine Bereit⸗ willigkeit dazu aus. Sie werden vielleicht Gelegen⸗ heit haben, mich in die eine oder die andere Depu⸗ tation als Bürgerdeputierten hineinzuſchicken, und ich erkläre Ihnen hiermit feierlichſt, daß ich das ſehr gern annehmen und mich freuen werde, auch ferner in Ihrem Kreiſe wirken zu dürfen. Ich ſchließe mit dem Wunſche, daß unſere ſchöne große Stadt Charlottenburg ferner blühe und gedeihe! (Bravo!) Vorſteher Roſenberg: Punkt 6 der Tagesordnung: Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Verſtadtlichung der Müllabfuhr. Druckſachen 231, 344, 461. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Spiegel: Meine Herren, als dieſe Vorlage uns zuletzt am 27. Sep⸗ tember hier in der Verſammlung beſchäftigte, konnte der damalige Referent, wie er ſich ausdrückte, nur mit ſehr geteilten Gefühlen die Beſchlüſſe des Aus⸗ ſchuſſes zur Annahme empfehlen. Ich konſtatiere dem gegenüber, daß ich in der angenehmen Lage bin, die Beſchlüſſe Ihnen von ganzem Herzen empfehlen zu können. Die Vorlage iſt an den Aus⸗ ſchuß zurückverwieſen, in erſter Linie wohl deshalb, weil über die geplante Gebührenordnung die Meinun⸗ gen ſehr auseinandergingen und eine Petition der Haus⸗ und Grundbeſitzervereine uns veranlaßte, noch einmal die Frage zu erörtern. Es ſind ferner hier Bedenken geltend gemacht worden gegen die Zulaſſung des Dreiteilungsverfahrens, wie auch gegen die Ver⸗ ſtadtlichung überhaupt, und ſchließlich ſind Wünſche in bezug auf die Arbeiterfürſorge hier ausgeſprochen worden. Der Ausſchuß hat ſich mit dieſen vier Fragen beſchäftigt, und zwar in erſter Linie mit der Frage. ob überhaupt eine Verſtadtlichung eintreten ſolle. Die Gründe hierfür ſind wiederholt auch an dieſer Stelle beſprochen worden, und ich kann mich wohl in Anbetracht der reichlichen Tagesordnung und der Kürze der zur Verfügung ſtehenden Zeit kurz darüber faſſen. Zunächſt iſt eine ſolche Verſtadtlichung prinzipiell zu wünſchen, weil die Müllabfuhr eine Einrichtung im öffentlichen Intereſſe iſt, deren ge⸗ regelter Vorgang im Intereſſe der öffentlichen Geſund⸗ heit zu fordern iſt. Es hat ſich ferner gezeigt, daß bei dem bisherigen Syſtem, wo die Abfuhr gänzlich in den Händen von Privatunternehmungen lag, große Gefahren und Unzuträglichkeiten ſich herausſtellten, daß Streikbewegungen, wie ſie vorgekommen ſind, die die Abfuhr vollſtändig gefährdeten und außerordentlich ungünſtige ſanitäre Verhältniſſe herbeiführen können. Dazu kam, daß. nachdem durch Bundesratsbeſchluß beſondere Vorſchriften über die Hinausbeförderung des Mülls — u. a. die Einrichtung feſter Verladehallen — feſtgeſetzt waren, kleinere Unternehmer nicht mehr in der Lage waren, ſich an dieſem Vorgange zu le⸗ 4271. —— teiligen, und daß drohender und immer drohender ein Monopol für die Müllabfuhr ſeitens einer Be⸗ triebsgeſellſchaft drohte — ein Monopol, das zunächſt ſich zu äußern drohte und auch zum Teil ſchon äußerte in einer Heraufſetzung der Preiſe, das aber auch die ferneren IIbelſtände einer derartigen Monopol⸗ wirtſchaft in Ausſicht ſtellte. Es iſt nun allerdings geltend gemacht worden, daß wohl durch Einrichtung einer ſtädtiſchen Müllverladehalle dieſe Gefahr be⸗ ſeitigt werden könnte. Das iſt aber ſicherlich nicht in dem Maße der Fall. Denn wenn der Betrieb in einer ſolchen Halle ordnungsmäßig vor ſich gehen ſoll, ſo kann man natürlich auch nicht eine unbe⸗ ſchränkte Anzahl von Unternehmern zulaſſen, ſondern wird Vereinbarungen mit einer beſchränkten Anzahl treffen müſſen. Dann iſt gemeint worden, daß ja ein ſolches ſtädtiſches Unternehmen, wie es hier ge⸗ plant iſt, auch ein Monopol darſtelle. Wenn das auch in gewiſſem Sinne richtig ſein mag, ſo iſt doch unbedingt zuzugeben, daß, ſobald es die Stadt in Händen hat, die Nachteile einer Monopolwirtſchaft in Fortfall kommen. Vor allen Dingen wird die Vergütung für die Abfuhr ein für alle Mal oder wenigſtens für längere Zeit feſtgeſetzt, und die Ver⸗ teilung derſelben erfolgt nach einem beſtimmten Maß⸗ ſtabe, ſodaß eine Überteuerung der Intereſſenten aus⸗ geſchloſſen iſt. Kurz und gut, die Vorteile einer ſolchen Ver⸗ ſtadtlichung ſind ſo in die Augen ſpringend, die Not⸗ wendigkeit iſt von ſo vielen Seiten anerkannt, daß der Ausſchuß mit ziemlich beträchtlicher Mehrheit ſich dafür entſchieden hat. UIber das Dreiteilungsverfahren iſt hier auch viel geſprochen worden. Es wird wohl kaum von einer Seite beſtritten, daß, wenn es regelrecht durch⸗ geführt werden kann, es außerordentlich viele ſanitäre und wirtſchaftliche Vorteile bietet. Die Frage war, ob es durchführbar iſt, und es iſt hier das vorige Mal unter anderem eine Petition vorgelegt worden, die ſich gezen die Durchführbarkeit ausſprach. Ich will deshalb nicht unerwähnt laſſen, daß neuerdings eine Petition eingelaufen iſt von den Beſitzern von im ganzen 253 Häuſern, die in dieſen Häuſern das Syſtem durchgeführt haben und ſich unbedingt dahin ausſprechen, daß dieſes Syſtem eingeführt werden ſollte. Es wird von den Beſitzern dieſer Häuſer als durchaus leicht durchführbar auch für unſere Ver⸗ hältniſſe bezeichnet. Vor allen Dingen aber machte ſich der Ausſchuß klar, daß die Vorlage, wie ſie jetzt iſt, nicht die Einführung des Dreiteilungsſyſtems bedeute, daß vielmehr, wenn dieſes Syſtem eingeführt werden ſoll, uns eine beſondere Vorlage gemacht werden würde. Das wird geſchehen, nachdem die Angebote eingelaufen find. Dann wird es ſich ja zeigen, ob in der Tat infolge der beſſeren Verwertung der Abfälle diejenige Geſellſchaft, welche die Dreiteilung vornimmt, ſoviel günſtigere Anerbietungen machen kann, daß die Grundbeſitzer, die ja den Vorteil von den geringeren Zahlungen haben, kleine Unbequem⸗ lichkeiten eventuell mit in den Kauf neymen können. Die Zulaſſung des Dreiteilungsverfahrens iſt des⸗ halb auch, wenn ich mich recht erinnere, einſtimmig vom Ausſchuß Ihnen empfohlen worden. Der Hauptſtreitpunkt war und olieb die Ge⸗ bührenordnung, der Vorſchlag des Magiſtrats, die Gebühren nach dem Nutzungswert der Gebäude ein⸗ zuziehen. Demgegenüber haben ſich viele und nament⸗ lich die Hausbefitzervereine dahin geäußert, daß es ſich empfehle, bei dem bisherigen Syſtem zu bleiben, bei dem ja nach der Anzahl der Käſten die Gebühr