Das begegnet natürlich zunächſt einem hygieniſchen Bedenken. Wenn die Stadt die Müllabfuhr in die Hand nimmt, iſt ſie natürlich dabei weſentlich von dem Wunſche geleitet, in allen Häuſern gute hygieniſche Zuſtände herbeizuführen, wozu gehört, daß in jedem Haus vollſtändig aus⸗ reichende Käſten vorhanden ſind. Die Verfügung über dieſe Zahl iſt denn auch dem Magiſtrat vorbe⸗ halten. Wenn nun aber nach der Anzahl der Käſten die Bezahlung erfolgen ſoll, ſo wird das jedesmal, wenn der Grundbeſitzer meint, nicht ſo viele Käſten zu brauchen, zu einer Reklamation führen. Meine Herren, zu welchen Schwierigkeiten das führen ſoll und führen müßie, wenn ſtändig Reklamationen ein⸗ laufen, und wenn Reklamationen einlaufen nicht nur bei der erſten Einteilung im Jahr, ſondern jedesmal dann, wenn im Laufe des Jahres ſich eine Anderung notwendig machen würde, das läßt ſich ja leicht be⸗ greifen. Die Koſten der ganzen Verwaltung dieſes Unternehmens würden ſich jedenfalls dadurch ganz ungehener erhöhen. Es iſt ja auch ganz elwas anderes, ob ein Privatunternehmer nach der Anzahl der Käſten ſich zahlen läßt und, wenn er mehr Käſten abholen muß, auch entſprechend mehr bezahlt bekommt. oder ob eine Verwaltung ein für alle Mal für das Jahr eine beſtimmte Summe umzulegen hat. Hier kann man ſich auf vierteljährliche Schwankungen uſw. nicht einlaſſen, ſondern muß ſich an einen feſten Satz für das geſamte Jahr halten, der nicht auf einer variablen Größe wie der Kaſtenzahl, ſondern auf einer ziemlich feſtſtehenden, wie es der Nutzungswert iſt, aufgebaut iſt. Es konnte ſich nur fragen, ob vielleicht ein anderes Syſtem gefunden werden könnte, das eben⸗ falls mit derartig feſten Größen rechnet und die Un⸗ gerechtigkeiten, die zweifellos auch mit der Umlage nach dem Nutzungswert verbunden find, in höherem Grade vermeidet. Meine Herren, im Ausſchuß ſelbſt iſt kein derartiger Vorſchlag gemackt worden. Aus den Mitteilungen, die uns der Herr Stadtbaurat machte, erſehen wir, daß in anderen Gemeinden, die die Müllabfuhr von ſich aus regeln, die Umlage er⸗ folgt entweder, wie hier vorgeſchlagen, nach dem Nutzungswerte oder nach der Frontlänge der Gebäude oder ſchließlich nach der Anzahl der Kochſtellen. Meine Herren, die Berechnung nach der Frontlänge der Ge⸗ bäude iſt zweifellos eine viel ungerechtere als die hier vorgeſchlagene; darüber herrſcht keine Meinungs⸗ verſchiedenheit. Die Berechnung nach der Anzahl der Kochſtellen könnte an ſich gerecht erſcheinen, wenn man annehmen dürfte, daß auf jeder Kochſtelle, d. h. alſo in jeder Wohnung, ungefähr gleichviel Müll pro⸗ duziert würde. Es iſt aber eine wohl feſtſtehende Tatſache, daß in den kleinen Haushaltungen die Ab⸗ fälle ſehr viel ſorgfältiger gefiebt und weitgehender ausgenutzt werden als in wohlhabenden, und die Belaſtung der Häuſer mit kleineren Wohnungen, wie ſie eine ſolche Regelung mit ſich bringen würde, wäre zweifellos eine ſoztal ſehr bedenkliche Maßnahme. Es war alſo auch im Ausſchuß keine Meinung. etwa auf eins dieſer Syſteme einzugehen, und die Mehrheit hat ſich ſchließlich für die vorgeſchlagene Ordnung entſchieden. Dieſe bringt auch nicht, wie es nach den hier in der vorigen Sitzung vorgetragenen Dingen erſcheinen könnte, eine erhebliche Mehrbe⸗ laſtung einzelner Hausbeſitzer mit ſich. Der damalige Referent hatte angeführt, daß bisher 60 ℳ kommen würde. Es hat ſich nun her⸗ ausgeſtellt, daß da ein kleiner Irrtum untergelaufen war, indem die 60 ℳ ſich auf ein Vierteljahr be⸗ erhoben würde. er auf 260 ℳ gegen ſ 428 — auf das ganze Jahr, ſodaß alſo die Spannung nur 240: 260, alſo 29 % betragen würde. Außerdem hat der Herr Referent damals angeführt, daß er dieſe 60 %, vor 10 Jahren ge⸗ zahlt hätte. Inzwiſchen aber ſind die Preiſe geſtiegen, und ſo dürfte wohl die Spannung gans verſchwunden ſein. Herr Kollege Becker hat inzwiſchen eine Privat⸗ enquete auf Weſtend veranſtaltet und iſt auf grund derſelben gleichfalls zu dem Schluß gekommen, daß die Verhältniſſe ſich nach der neuen Gebührenordnung wahrſcheinlich im großen und ganzen ebenſo ſtellen werden wie bisher. Ich glaube alſo, daß die Herren auch darüber im weſentlichen beruhigt ſein können, und wenn etwa bei Einführung des Dreiteilungs⸗ ſyſtems eine erhebliche Verbilligung zu ſtande tommen würde, dann würden zweifellos die Haus⸗ beſitzer beſſer als bisher fahren. Meine Herren, dann iſt von dem Herrn Kollegen Dr. Zepler, wie ſchon hier in der Plenarſitzung, ſo auch im Ausſchuß beantragt worden, der Magiſtrat ſolle bei Abſchluß der Verträge darauf ſehen, daß eine gute, ausreichende Löhnung für die Arbeiter feſtgeſetzt und daß ferner genügende hygieniſche Vor⸗ kehrungen zu deren Schutze getroffen würden, ins⸗ beſondere in bezug auf Reinigung ihres Körpers. Die erſte Frage bei dieſer Gelegenheit zu behandeln, ſchien der aroßen Mehrheit des Ausſchuſſes nicht berechtigt. Dagegen erſchien es wünſchenswert, dem Magiſtrat zu empfehlen, daß er bei Abſchluß der Verträge auf eine Fürſorge in bezug auf die Reinlichkeit hinwirke. Eine derartige Reſolution iſt denn auch in die heutigen Vorſchläge aufgenommen worden Ferner iſt ein Abänderungsantrag ange⸗ nommen worden, den Herr Kollege Jolenberg hier geſtellt hatte, und der ſich auf die Aufſtellung der Gefäße bezieht. Dieſe ſollte nach der urſprünglichen Vorlage auf dem Hofe oder im Garten erfolgen müſſen. Herr Kollege Jolenberg machte darauf auf⸗ merkſam, daß ſich unter Umſtänden eine anderweitige Aufſtellung empfehlen dürfte, und es iſt auf ſeine Veranlaſſung der Zuſatz in den betreffenden Paragraphen hineingekommen, daß eine anderweitige Aufſtellung nur genehmigt werden kann, wenn alle ſanitären Vorkehrungen getroffen ſind. Nun, meine Herren, über einige Punkte haben wir im Ausſchuß nicht geſprochen. Das ſind die Abänderungsvorſchläge, die bereits nach der vorigen Ausſchußſitzung geſtellt worden waren: dieſe beziehen ſich zunächſt einmal rein formell auf die Zeit des Inkrafttretens. Hierfür war urſprünglich der 1. April 1906 in Ausſicht genommen. Das läßt ſich, nachdem die Beratung der Vorlage ſo lange ge⸗ dauert hat, natürlich nicht mehr ausführen, und der Ausſchuß hatte damals vorgeſchlagen, den 1. Ok⸗ tober 1906 in Ausſicht zu nehmen. Es iſt, wie ge⸗ ſagt, im Ausſchuß nicht mehr darüber geſprochen worden; ich glaube aber, daß ſich das Beibehalten dieſes Vorſchlages von ſelbſt verſteht, und möchte es Ihnen auch empfehlen. Ferner war damals eine Anderung vorgeſchlagen in bezug auf die regelmäßige Reinigung der Gefäße. Es hieß in der Magiſtratsvorlage: „die Gefäße ſind von dem Unternehmer auf eigene Koſten dauernd in einem ordnungsmäßigen, ſauberen und tadelloſen Zuſtand zu erhalten, ſodaß außer geringen Spuren von Hausmüll oder ſonſtigen Schmutzteilen Rück⸗ tände in ihnen nicht verbleiben.“ Der Ausſchuß hatte damals vorgeſchlagen, die Worte „oder ſonſtigen Schmutzteilen“ zu ſtreichen. ſodaß alſo bei der regelmäßigen Reinigung höchſtens geringe Müll⸗ ziehen, die 260 ℳ