ſpuren verbleiben können. Der damalige Referent Herr Kollege Dr. Roſe hat kein Hehl daraus gemacht, daß ihm das eigentlich ſchon eine zu weit gehende Konzeſſion erſchien, und daß es auch ur⸗ ſprünglich in dem erſten Entwurf geheißen hätte, daß keine Spur von Hausmüll oder ſonſtigen Schmutzteilen in den Käſten zurückbleibe Der Aus⸗ ſchuß hatte ſich dieſer Anſicht inſofern nicht an⸗ ſchließen können, als es ihm bei einer Reinigung, wie ſie beim jedesmaligen Abholen zu erfolgen hat, kaum möglich ſchien, jede Spur von Hausmüll zu beſeitigen, und daß Streitigkeiten über den Begriff von „Spur“ ſehr leicht zu allerhand Mißhelligkeiten führen könnten. Er wollte aber ausdrücklich aus⸗ ſprechen, daß das, was von vornherein nicht in ſolchen Müllkäſten zu ſein hat, nämlich ſonſtige Schmutzteile, unier keinen Umſtänden darin ver⸗ bleiben darf, und ſchlug deshalb die Streichung der Worte „oder ſonſtigen Schmutzteilen“ vor. möchte Ihnen empfehlen, daß wir dieſe Faſſung bei⸗ behalten, die ich Ihnen hiermit zur Annahme empfehle. Ich empfehle ſomit die Vorlage des Magiſtrats mit den Anträgen, wie ſie vom Ausſchuß in der Sitzung am 27. September und diesmal geſtellt worden ſind. I Vorſteher Roſenberg: Herr Referent, es iſt wohl auch noch zu bemerken, daß im § § Zeile 1 der Polizeiverordnung die Worte „1. April 1906“ und im § 11 der Gebührenordnung ebenfalls geſtrichen worden ſind. (Berichterſtatter Stadtv. Dr. Spiegel: Jawohl!) Stadtu. Dr. Roſe: Es war nicht meine Abſicht. heute das Wort wieder zu ergreifen, aber ich bin dadurch provoziert worden, daß Herr Spiegel trotz meiner Berichtigung dieſelbe falſche Mitteilung hier nochmal gemacht hat, die ſchon der Herr Stadtbau⸗ rat Bredtſchneider in der Ausſchußſitzung aufgeſtellt hat. Da es nun direkt darauf hinauskommt, daß ich hier falſche Angaben gemacht haben ſoll, ſo will ich nochmals konſtatieren, daß beide Auslaſſungen unrichtig ſind. Ich habe für die Müllabfuhr mit vier Kaſten vor 10 Jahren 50 ℳ ſür das Jahr bezahlt und ſollte jetzt für dieſelbe Zahl von Käſten, die ich bis⸗ her immer gehabt hatte, bezahlen die Summe von nicht 260 ℳ — das war allerdings Kürze halber nicht ganz genau richtig —, ſondern 259,20 J. In dieſer Ungenauigkeit von 80 Pf. für ein Jahr liegt alſo allein ein Irrtum von mir. Ein Unterſchied iſt jetzt noch der — ich muß Sie damit wohl behelligen, ſo kleinlich es auch iſt —, daß ich bei der Übernahme meines Hauſes vier Käſten gehabt habe, die mir alſo ſelber gehörten, im Werte von je 20 ℳ, und daß mir dieſe beim Wechſel des Müllabfuhrbetriebs gegen drei ausge⸗ tauſcht worden find. Als ich ſie alle vier wieder verlangte, hat man die Anforderung an mich geſtellt, daß ich für die vier Käſten dieſe „260 ℳ. zahlen ſolle. Ich kann es dabei im Intereſſe der Hygiene nur beklagen, wenn die Käſten. die ich mir ſelber angeſchafft habe, nicht benutzt, ſondern ausgetauſcht werden, was ich für eine weſentliche Verſchlechterung gegen das urſprüngliche Verfahren halte. Die Berichtigung dieſer mir zweimal als falſch imputierten Zahlen iſt die Urſache, warum ich heute noch das Wort ergriffen habe. 429 — (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt mit großer Mehrheit unter An⸗ nahme der Ausſchußanträge vom 15 September und 8§. Dezember 1905, wie folgt: a) Der Magiſtrat wird ermächtigt, zu Zwecken der Verſtadtlichung der Müllabfuhr eine öffentliche Ansſchreibung auf Grund der abgedruckten, nach⸗ ſtehend abgeänderten „Beſonderen Bedingungen 1 und 11“ zu erlaſſen. b) Nach der erfolgten Zuſchlagserteilung zu a die gleichfalls abgedruckte, nachſtehend abgeänderte „Ordnung betreffend die Erhebung von Ge⸗ bühren für die Wegſchaffung des Hausmülls“ zu erlaſſen. c) Folgende Anderungen treten ein: Beſondere Bedingungen l. Im § 3 Zeile 1 iſt für „1. April 1906“ zu ſetzen „1. Oktober 1906“. Im § 6 Abſ. 1 Zeilen 4 und 5 find die Worte „oder ſonſtigen Schmutzteilen“ zu ſtreichen. Polizei⸗Verordnung. Dem Abſatz 4 des § 2 iſt zuzuſetzen: „Ausnahmen können nur unter Wahrung aller ſanitären Vorſichtsmaßregeln geſtattet werden.“ Im § 8 Zeile 1 iſt zu ſtreichen „1. April 1906“. (Der Raum iſt offen zu laſſen) Gebühren⸗Ordnung. Im § 11 Zeile 1 iſt zu ſtreichen „1. April 1906“. (Der Raum iſt offen zu laſſen.) d) Uber die vorliegenden Petitionen wird zur Tagesordnung übergegangen. e) Der Magiſtrat wird erſucht, die Anregungen des Stadtverordneten Dr. Zepler in Erwägung zu ziehen.) Vorſteher Roſenberg: Zu Punkt 7 der Tages⸗ ordnung betr. den Vertrag mit den drei Straßen⸗ bahngeſellſchaften, teilt der Magiſtrat mit, daß er die Vorlage zurückgezogen habe. Der Magiſtrat behält ſich aber vor, nach Abſchluß der erneut einzuleitenden Verhandlungen über den Gegenſtand der zurückge⸗ zogenen Vorlage dieſe demnächſt in geeigneter Weiſe zu wiederholen. Wir kommen nunmehr zu Punkt 11 der Tages⸗ ordnung: Anfragen der Stadtv. Hirſch und Gen. betr. Beeinträchtigung des Verſammlungsrechts ſtädtiſcher Arbeiter. — Druckſache 465. Die Anfrage lautet: Die Unterzeichneten richten an den Magiſtrat die Anfrage, ob ihm bekannt iſt, daß die Arbeiter der ſtädtiſchen Gasanſtalten durch An⸗ ſchlag an ihrer Arbeitsſtelle, unterzeichnet „Charlottenburg, 19. IV. 05. Pfudel.“ vor dem Beſuch einer öffentlichen Verſammlung zur Beſprechung ihrer Lohnverhältniſſe dringend gewarnt worden ſind, und was der Magiſtrat zu tun gedenkt, um derartige Beeinträchtigungen des Verſammlungsrechtes der ſtädtiſchen Arbeiter für die Zukunft zu verhüten. Charlottenburg, 3. Mai 1905. Hirſch, Vogel, Borchardt, Dörre, Sellin, Liebe.