— 448 Vorſteher Roſenberg: Ich fürchte, daß ſowohl die eine wie die andere Bemerkung nicht perſönlich war. Sie bezog ſich nicht auf Herrn Stadw. Otto, auch nicht auf Herrn Stadtv. I)r. Borchardt, ſondern auf zwei andere Perſonen, die gar nicht einmal im Saale anweſend ſind. (Heiterkeit.) Das Protokoll vollziehen heute die Herren Stadtv. Dr. Mommſen, Stein und Vogel. Zur Geſchäftsordnung möchte ich mir erlauben, folgendes zu bemerken ich komme damit zu Herrn Stadtv. Hirſch, wie mir ſcheint, in einen gewiſſen Gegenſatz. Meine Herren, es warten jetzt bereits 40 der eingeladenen Gäſte, die zu § Uhr eingeladen ſind. Es handelt ſich jetzt noch um die Beratung der Teuerungsvorlage. Ich glaube nicht, meine Herren, daß die ſachliche Beſprechung dieſer Vorlage beſonders gut gefördert wird, wenn wir ſie jetzt noch vornehmen würden. Ich bitte daher, die Verſammlung wolle beſchließen, von der Beratung dieſer Vorlage und auch des Antrages des Herrn Stadtv. Hirſch für heute Abſtand zu nehmen. Der Gegenſtand wird dann auf die Tagesordnung der Sitzun) vom 10. Januar geſetzt werden. Stadtv. Hirſch (zur Geſchäftsordnung): Meine Herren, ich möchte Sie dringend bitten, die Angelegen⸗ heit jetzt noch zu beraten; ich glaube nicht, daß die Debatte ſehr lange Zeit in Anſpruch nehmen wird. Wenn der Herr Vorßeher darauf hinweiſt, daß bereits 40 geladene Gäſte warten, ſo möchte ich demgegenüber betonen, daß mehr als 1000 Arbeiter und Beamie auf die Entſcheidung über die Teuerungszulage warten, — und das iſt wohl wichtiger. Vorſteher Roſenberg: Meine Herren, ich möchte dazu bemerken, daß es ſich um eine Ablehnung des Magiſtrats handelt; der Magiſtrat hat ja den Antrag der Verſammlung abgeleynt. Glauben Sie, daß Sie durch die heutige Verhandlung den Magiſtrat bewegen werden, bis zum 10. Januar noch Schritte zu er⸗ greifen? (Rufe: Ja, wir hoffen es!) Stadtv. Dr. v. Liszt (zur Geſchäftsordnung): Ich möchte meinerſeits auch ditten, daß wir in die Beratung dieſes Gegenſtandes eintreten. Vorſteher Roſenberg: Meine Herren, dann glaube ich doch, darüber abſtimmen laſſen zu ſollen. Ich bitte diejenigen Herren, welche die Beratung dieſes Gegenſtandes der Tagesordnung noch wünſchen, die Hand zu erheben (Geſchieht.) — Die Gegenprobe! (Die Gegenprobe erfolgt.) Das iſt die Minderheit. Wir verhandeln weiter. Es handelt ſich um Punkt 21 der Tagesordnung: Mitteilung betr. Gewährung einmaliger Teuerungszulagen. — Druckſache 487. Oberbürgermeiſter Schuſtehrus: Meine verehrten Herren, Sie haben den Wunſch gehabt, den Beamten und Lehrern und Arbeitern unſerer Stadt, die ein Einkommen von weniger als 3000 ℳ haben, eine Teuerungszulage in Höhe des halben Monatsgehalts zu gewähren, und Sie haben einen derartigen Antrag in der vorigen Sitzung der Stadtverordneten⸗ verſammlung geſtellt. Ich habe mir damals im Namen des Magiſtrats erlaubt, Sie zu bitten, mit uns in einem Ausſchuß, den Sie einzuſetzen gehabt hätten, dieſe Frage gemeinſam kühl und ruhig zu prüfen daraufhin, ob denn die Vorausſetzungen dafür vorliegen, um eine Teuerungszulage in der von Ihnen gewünſchten Höhe zu gewähren. Sie haben damals, meine Herren, meine Bitte abgelehnt, und der Magiſtrat hat ſich nunmehr allein der Arbeit, dies zu prüfen, unterziehen müſſen, und ich nehme heute Veranlaſſung, Ihnen das Reſultat dieſer Prüfung vorzutragen. Eine Teuerungszulage iſt nur dann begründet. wenn durch die Teuerung deren Beſtehen an ſich wir mit Ihnen anerkennen eine Notlage hervorgerufen wird. Wo keine Notlage, da keine Teuerungszulage! Ich glaube, daß wir darin auch mit Ihnen einig ſein werden. Sie, meine Herren, ſetzen nun das Beſtehen einer ſolchen Notlage voraus, und zwar ſetzen Sie dieſes Beſtehen der Notlage ganz allgeme in voraus für ſämtliche Beamte, ſämtliche Lehrer und ſämtliche Arbeiter, die ein Einkommen von weniger als 3000 ℳ haben. Dieſe Vorausſetzung nun, meine Herren, vermag der Magiſtrat nach eingehender Prüfung der tatſächlichen Verhältniſſe nicht anzuerkennen. Die Gründe, die den Magiſtrat zu dieſem Urteil bringen, bitte ich in folgendem von mir anzuhbren. Bei der Frage, ob eine Notlage vorliegt oder nicht, müſſen zweierlei tatſächliche Fragen zunächſt entſchieden, zweierlei tatſächliche Verhältniſſe zunächſt in betracht gezogen werden. Die erſte dieſer Fragen iſt die nach der Wirkung der vorhandenen Teuerung. Sie, meine Herren, ſchätzen die Wirkuug der Teuerung, indem Sie annehmen, daß ſie zu heilen ſei mit einem halben Monatsgehalt. Sie folgen dabei, wie ich annehme, dem Vorgange derjenigen Städte in unſerer eachbarſchaft, die ſchon in ähnlichem Sinne beſchloſſen haben, eine Teuerungs⸗ zulage von einem halben Monatsgehalt zu gewähren. Was heißt das, meine Herren? Das iſt verſchieden je nach dem Gehalt. Bei einem Einkommen von 1200 ℳ würde der halbe Monatslohn 50 ℳ be⸗ tragen, bei einem Einkommen von 2000 ℳ. 83 und bei einem Gehalt von 2400 %ℳ. ich nehme dieſe Zahl, weil das die Maxrimalgrenze war, welche urſprünglich die ſozialdemokratiſche Fraktion dieſes Hauſes feſtſetzen wollte — bei einem Gehalt von 2400 ℳ würde ſich der halbe Monatslohn auf 100 ℳ belaufen. Alſo, meine Herren, wenn Sie nun mit dem halben Monatslohn, der ſich durch⸗ ſchnittlich auf 75 ℳ beläuft, die vorhandene Not⸗ lage zu heilen denken, dann ſchätzen Sie die Wirkung der Teuerung auf den Betrag von durch⸗ ſchnittlich 75 ℳ (Widerſpruch.) Meine Herren, das ſtimmt auch überein mit dem, was die Stadt Berlin, wie ich in den Zeitungen geleſen habe, beſchloſſen hat. Auch die Stadt Berlin hat beſchloſſen, eine Teuerungszulage zu gewähren von 50 ℳ an die Arbeiter, von 75 ℳ an die in betracht kommenden Beamten, und zwar in zwei Raten: vor Weihnachten und nach Weihnachten. Auch wir, meine Herren, der Magiſtrat, befinden uns mit Jyrer Schätzung ziemlich im Einklang. Genau kann man ja das nicht ſchätzen; aber auch der Magiſtrat iſt der Anſicht, daß Sie wohl recht haben werden, wenn Sie die Wirkung der Teuerung im ganzen auf durchſchnittlich 75 ℳ berechnen. Die zweite tatſächliche Frage, die vorher geprüft werden muß bei der Unterſuchung der Frage, ob eine