— 452 das Anfangsgehalt 2100 ℳ, und es ſteigt bis 3700 ℳ. Ich weiſe ferner darauf hin, daß das Schlußgehalt höher als bei uns iſt in Schöneberg, wo es bis auf 3950 ℳ ſteigt. Dann weiſe ich auf zwei andere, uns benachbarte Orte hin, wo das Anfangsgehalt dieſer Beamtenklaſſe ein höheres iſt als bei uns: das iſt einmal Wilmersdorf, wo es 2200 ℳ beträgt, und das andere Mal Schmargen⸗ dorf, wo es ebenfalls 2200 ℳ beträgt. — Meine Herrn, das iſt eine Beamtenklaſſe, an die wir in erſter Linie mit gedacht hatten, als wir die Grenze auf 3000 ℳ. ſetzten, weil wir gerade dieſer Be⸗ amtenklaſſe, die ſich teilweiſe in ungünſtigen Avance⸗ mentsverhältniſſen befindet, auch die Teuerungszulage zuwenden wollten. Fragen wir uns jetzt: weshalb hat denn eigent⸗ lich der Magiſtrat unſere Anregung abgelehnt“ Da finden wir, und das iſt auch in dem Vortrag des Herrn Oberbürgermeiſters zum Ausdruck gekommen, ſchon in der gedruckten Vorlage den Hinweis darauf, daß die Teuerung eine vorübergehende ſein wird. daß ein Nachlaſſen der Preiſe erwartet werden kann uſw. Das iſt, meine Herren, genau der Standpunkt, den Herr v. Podbielski eingenommen hat (Lachen am Magiſtratstiſch) gegenüber der Behauptung, daß dieſer beſtehenden Notlage entgegengetreten werden müſſe. Ja, meine Herren, wir können annehmen, daß etwa die Schweinepreiſe etwas heruntergehen werden, daß im März infolge der großen Aufzüchtung, die inzwiſchen ſtattgefunden hat, ein weſentlicher Preisrückgang gerade bei den Schweinen ſtattfinden wird uſw. Wir können in dieſen Prophezeiungen recht oder unrecht haben; aber um all das handelt es ſich gar nicht. Es kommt gar nicht darauf an, ob, ſagen wir, in Zukunft die Teuerungsverhältniſſe ſich beſſern werden oder nicht, ſondern es kommt an auf die Gegenwart und auf die unmittelbar zurückliegende, bis auf den Sommer zurückreichende Vergangenheit. Wir ſprechen alſo gar nicht davon, daß dieſe Teuerung eine bleibende ſein werde — das behaupten wir gar nicht —, ſondern wir verlangen mit Rückſicht auf die vorhandene und vor wenigen Monaten ſchon vorhanden geweſene Teuerung ein Einſchreiten des Magiſtrats. Nicht, meine Herren, eine Anderung unſeres Normaletats. Das wäre gar nicht in unſerem Intereſſe gelegen, eine ſolche Anderung des Normaletats ins Auge faſſen zu wollen, nachdem wir ihn erſt in dieſem Jahre abgeändert haben. Wir würden dadurch eine dauernde Belaſtung unſeres ſtädtiſchen Etats herbeiführen, während es fich jetzt um eine einmalige Belaſtung handelt. Ich kann alſo dieſen erſten Hinweis für nicht ſehr glücklich halten. Daß der Hinweis auf Berlin, das nach der ge⸗ druckten Vorlage keine Teuerungszulagen gewähren will, nicht ſehr glücklich geweſen iſt, dafür kann allerdings der Herr Oberbürgermeiſter nicht; aber es fällt für ihn damit ein ſehr wichtiges Moment hin⸗ weg. Wie wir heute gehört haben und uns bekannt iſt, gewährt Berlin eine ſolche Zulage; ich komme darauf noch zurück. Nun, meine Herren, iſt vom Herrn Oberbürger⸗ meiſter — ich glaube, ihn ſo richtig verſtanden zu haben — geſagt worden, und zwar iſt das das Hauptargument, daß der Normaletat vom 1. April 1905 ſchon ſo berechnet worden iſt, daß wirtſchaft⸗ liche Schwankungen mitgenommen werden können. Ja, meine Herren, ich möchte annehmen, daß weder der Magiſtrat, noch die Stadtverordnetenverſammlung in den Frühmonaten des Jahres 1905, vielleicht auch in den Spätmonaten des Jahres 1904, in denen der Etat entworfen und beraten worden iſt, eine ſolche Prophetengabe gehabt haben, um vorausſehen zu können, was für einſchneidende Veränderungen in der wirtſchaftlichen Lage gerade der Minderbemittelten vorkommen werden. Daraus ſchließe ich für meine Perſon: wir haben den Normaletat damals für die von uns in Ausſicht genommenen normalen Verhältniſſe aufgeſtellt, und wir werden ihn nicht früher und nicht ſpäter ändern, als bis die normalen Verhältniſſe ſich geändert haben werden. Aber auf vorübergehende abnormale, einſchneidende Verhältniſſe iſt dieſer Normaletat ſicherlich nicht zugeſchnitten geweſen, und es fällt dies Argument des Herrn Oberbürgermeiſters vollſtändig fort. Ich glaube, das war ſein Haupt⸗ argument; denn das andere Argument, das auch eine gewiſſe Rolle ſpielte, das wir mit den Geldern unſerer Steuerzahler keine Geſchenke machen dürfen, dieſes Argument dürfte ohne weiteres als ein nicht zwingendes erſcheinen. Es handelt ſich ja nicht darum, daß wir Leuten, die es nicht brauchen, Geſchenke machen, ſondern darum, daß wir dort, wo — ich gebrauche das Wort des Herrn Oberbürgermeiſters — eine Not⸗ lage vorliegt, dieſer Notlage nach Kräften zu ſteuern ſuchen. Wir haben ja in anderen Fällen Geſchenke und Zuwendungen aus dem Gelde unſerer Steuer⸗ zahler gemacht, für die verſchiedenſten wohltätigen Zwecke, für Feſtlichkeiten und dergleichen. Ich habe das niemals bedauert, wenn es geſchehen iſt. Aber ich meine, daß das, was wir bei anderen Zwecken, bei uns ferner liegenden Zwecken, bei uns ferner ſtehenden Leuten möglich iſt, dann auch in dieſem Falle möglich ſein wird. (Sehr richtig!) Allerdings ſagte der Herr Oberbürgermeiſter: die Notlage wollen wir ſchon berückſichtigen, wenn ſie im Einzelfalle nachgewieſen iſt; wir müſſen individuali⸗ ſieren, wir dürfen nicht ſchabloniſieren; da iſt die Grenze von 3000 ℳ ſchon eine willkürliche. Ja, meine Herren, irgendwo müſſen wir doch eine Grenze ziehen, und daß dieſe Grenze in unſerer Steuer⸗ geſetzgebung begründet iſt, darauf habe ich das letzte Mal ſchon hinzuweiſen Gelegenheit gehabt. Der Herr Oberbürgermeiſter ſagt: wollen wir denn etwa keine Rückſicht nehmen auf das Privat⸗ vermögen, auf die Nebeneinnahmen uſw.? Darauf läßt ſich doch erwidern: wir nehmen auch ſonſt auf die private Stellung, die privaten Einnahmen des einzelnen keine Rückſicht. Was wäre das für ein Argument, wenn wir etwa behaupten wollten: es iſt eine Ungerechtigkeit, daß Beamte einer beſtimmten Kategorie alle dasſelbe Gehalt bekommen; es ſind doch Leute darunter, die Geld haben, und andere, die kein Geld haben; der eine iſt Junggeſelle, der andere hat Familie. So wenig, wie wir dort indi⸗ vidualiſieren können, ſo wenig können wir hier indi⸗ vidualiſieren. Und, meine Herren, hier wollen wir garnicht individualiſieren. Wenn der Herr Ober⸗ bürgermeiſter darauf hinweiſt, daß in einzelnen Fällen, wo zu der Teuerung noch Krankheit und andere Notfälle hinzugekommen ſind, eine Unter⸗ ſtützung gewährt werden ſoll, ſo kann kaum etwas mehr dem Gedanken widerſprechen, von dem wir bei unſerem Antrage ausgegangen ſind. Wir wollen es eben nicht darauf ankommen laſſen, daß im einzelnen Falle erſt ein Bittgeſuch eingereicht wird, (Sehr richtig!) und daß das als Almoſen im wahrſten Sinne des Wortes gewährt wird, was, mag es auch kein recht⸗