licher Anſpruch ſein, doch ſeine feſte Grundlage in unſerem rechtlichen Empfinden hat. Wir wollen, daß das. was nach unſerem Empfinden den Leuten gebührt, mit Rückſicht auf die momentan gegebenen Verhältniſſe ihnen gewährt wird ohne die Demü⸗ tigung. Und ſo, meine Herren, ſind meine Freunde nicht in der Lage, ſich ohne weiteres der Ablehnung des Antrages von ſeiten des Magiſtrats zu fügen, und wir bringen nun unſeren Antrag in einer anderen Geſtalt noch einmal vor. Wir ſchließen uns dabei an an das Beiſpiel, das Berlin zu geben im Begriff ſteht. Wir beantragen jetzt, eine Summe von 100 000 ℳ zu bewilligen, um daraus an die ſtädtiſchen Arbeiter pro Kopf 50 ℳ und an diejenigen ſtädtiſchen Beamten und Lehrperſonen, deren Bezüge unter 3000 ℳ ſind, pro Kopf 75 ℳ als eine einmalige Teuerungszulage zu gewähren. Dieſe Zulage ſoll in zwei Raten zur Auszahlung gelangen. Ich erlaube mir, dem Herrn Vorſteher den Antrag zu überreichen. Ich ſetze dabei als ſelbſtverſtändlich voraus, daß wir unter den ge⸗ nannten Kategorien auch diejenigen mitbegriffen haben, die bei einer ſehr ängſtlichen Interpretation vielleicht als nicht darunter mitbegriffen angeſehen werden können: diejenigen Perſonen nämlich, die auf grund eines Privatdienſtvertrages beſchäftigt ſind, alſo nicht auf Grundlage eines Anſtellungsdekrets. Meine Herren, wenn darauf hingewieſen iſt, daß wir unſere Handwerker auch berückſichtigen müſſen, ſo iſt das ja ſchon das letzte Mal betont worden: die ſtädtiſchen Verwaltungen haben keine Möglichkeit, die Lage der Handwerker zu beſſern. Die Hand⸗ werker werden gut tun, wenn ſie ſich über die Ur⸗ ſachen, die zu der jetzigen Notlage geführt haben, auch bei den Wahlen künftighin klar ſind, nicht ſolche Vertreter in den Reichstag und in den Land⸗ tag hineinzuſchicken, von denen ſie eine Wahrung ihrer Intereſſen nicht erwarten können. Meine Herren, ich möchte Ihnen unſeren An⸗ trag in der Geſtalt, die wir ihm jetzt gegeben haben, recht warm ans Herz legen. Vielleicht entſchließt ſich, wenn die Annahme dieſes Antrages mit mög⸗ lichſter Einſtimmigkeit erfolgt, der Magiſtrat doch noch dazu, unſerer Anregung Folge zu leiſten. Die Summe von 100 000 ℳ würde aus den Erſpar⸗ niſſen des Jahres 1904 wohl aufgebracht werden können. Ich bitte Sie, meine Herren, um möalichſt einſtimmige Annahme des Antrages! (Bravo!) Vorſteher Roſenberg: Ich habe zunächſt eine Bemerkung bezüglich des Feſteſſens zu machen. Da unſere Gäſte zu 8 Uhr eingeladen ſind, es jetzt aber bereits 9 Uhr iſt, ſo mußten die Herren höflicherweiſe von uns aufgefordert werden, wenn ſie wollen, ſich zur Tafel zu ſetzen. Das haben die Herren getan. Ich habe die zivilrechtliche Verpflichtung den Herren Kollegen, die ihre 4 ℳ ſchon bezahlt haben, dies mitzuteilen und anheim zu ſtellen, auch an dem Eſſen teil zu nehmen; denn die Verhandlungen hier werden vorausſichtlich noch zwei Stunden dauern. Dann habe ich noch eine weitere Bemerkung zu machen. Herr Stadtv. Dr. v. Liszt, Sie haben auf die Rede hingewieſen, die der Herr Oberbürgermeiſter in der vorigen Sitzung bei Gelegenheit der Be⸗ ſprechung Ihres Antrages gehalten hat. Ich habe dieſe Rede heute geleſen. Darin findet ſich in der Tat ein Paſſus, den ich ſo ganz genau damals nicht verſtanden hatte, wie er ſich jetzt aus dem ſteno⸗ graphiſchen Bericht präſentiert. Es wurde darin dem 453 Herrn Stadtverordneten Dr. v. Liszt vorgeworfen, er habe den Antrag oberflächlich begründet. Ich muß ſagen, daß der Ausdruck des Herrn Oberbürger⸗ meiſters, Herr Stadtv. Dr. v. Liszt habe ſeinen An⸗ trag oberflächlich begründet, nicht recht zuläſſig iſt. Ich ſtehe auf dem Standpunkt, daß, wenn ein Stadt⸗ verordneter einem Magiſtratsmitgliede einen derartigen Vorwurf gemacht haben würde, ich ihn ohne weiteres zurückgewieſen hätte. Ein Stadtverordneter von Charlottenburg iſt niemals oberflächlich, ebenſo wenig wie ein Mitglied des Magiſtrats Charlottenburgs. (Heiterkeit.) Von Herrn Stadtv. Dr v. Liszt iſt der Antrag geſtellt: Es wird nunmehr beantragt, eine Summe von 100000 ℳ zu bewilligen, um daraus an die ſtädtiſchen Arbeiter pro Kopf 50 %ℳ und an diejenigen ſtädtiſchen Beamten und Lehr⸗ perſonen, deren Bezüge unter 3000 ſind, pro Kopf 75 ℳ als eine einmalige Teuerungs⸗ zulage zu gewähren. Dieſe Zulagen ſollen in 2 Raten zur Auszahlung gelangen. Dieſer Antrag wird hiermit zur Debatte geſtellt. Oberbürgermeiſter Schuſtehrus: Ich bin dem Herrn Stadtverordnetenvorſteher dankbar, daß er mir durch die Ausführungen, die er gemacht hat, Gelegenheit gegeben hat, ſeine perſönliche Anſicht in dieſer Angelegenheit kennen zu lernen, die ich hoch⸗ achte und ſchätze. Aber zur Wahrung meiner kon⸗ ſtitutionellen Rechte als Leiter des Magiſtrats muß ich bemerken, daß ich mich der Anſicht des Herrn Stadtverordnetenvorſtehers nicht anzuſchließen vermag, da dem Herrn Stadtverordnetenvorſteher eine Diszip⸗ linargewalt, oder das Recht der zurechtweiſenden vameh der Außerungen von Magiſtratsvertretern nicht zuſteht. Vorſteher Roſenberg: Es iſt mir. ſehr angenehm, Herr Oberbürgermeiſter, das von Ihnen zu hören. Ich muß aber bemerken, daß dieſe Außerung von Ihnen gegen die Ordnung in dieſem Saale verſtößt. Ich bin derjenige, der die Verhandlungen in dieſem Saale zu leiten hat, und bin in dem Rahmen meiner Befugniſſe als Leiter dieſer Verſammlung, der darüber zu wachen hat, daß niemand gegen die Ordnung in dieſem Saale verſtößt, geblieben. Oberbürgermeiſter Schuſtehrus: Ich bedaure, daß dieſe prinzipielle Erörterung hier mir gegenüber ge⸗ macht worden iſt. Aber ich bin nicht in der Lage, Herr Stadtverordnetenvorſteher, auch wenn ich Ihnen noch ſo weit entgegenkommen wollte, Ihnen zugeſtehen zu können, daß der Magiſtrat und ſeine Mitglieder unter der Disziplinargewalt und der Kritik des Stadt⸗ verordnetenvorſtehers ſtehen. Das iſt in der Städte⸗ or dnung nicht vorgeſehen; mag das — in Ihrem Sinne leider — nicht vorgeſehen ſein, aber es iſt uun einmal ſo, und ich muß für den Magiſtrat dieſe Stelle nach wie vor wahren. Ich glaube, ich habe 20 in einer ſo milden Form getan, wie ich es nur onnte. Vorſteher Roſenberg: Auch dieſe Bemerkung, Herr Oberbürgermeiſter, verſtößt gegen die Ordnung, die in dieſem Saale zu herrſchen hat. Sie haben ſich in die Ordnung in dieſem Saale zu fügen, und wenn Sie dies nicht wollen, ſo muß ich ſtärkere Mittel an⸗ wenden und die Sitzung aufheben. Davon würde ich