5 bilden 31 nicht die abſolute Majorität, ſondern 33. Da 33 auf keinen gefallen ſind, muß nach den Regeln der Logik und auch nach den Regeln, nach denen hier früher immer verfahren iſt — es iſt uns ja mitgeteilt worden, daß in früheren Fällen dieſe weißen Zettel, wie es naturgemäß iſt, auch gezählt wurden —, ein zweiter Wahlgang, das heißt eine Stichwahl ſtattfinden. Altersvorſteher Barnewitz: Meine Herren, da die Frage jetzt durchaus nicht geklärt iſt, empfehle ich, die Wahl nochmals vorzunehmen. (Zurufe: Stichwahl!) Ich empfehle, die Wahl nochmal vorzunehmen. (Erneute lebhafte Rufe: Stichwahl! — Andauernde große Unruhe.) Stadtv. Hirſch (zur Geſchäftsordnung): Meine Herren, es geht doch unmöglich, daß einfach eine Neuwahl vorgenommen wird. Meines Erachtens müßte der Herr Vorſteher in einem Fall, wo die Anſichten der Verſammlung geteilt ſind, zunächſt durch Abſtimmung die Meinung der Mehrheit feſtſtellen. (Widerſpruch. — Rufe: Gar nicht nötig! — Erneute Zwiſchenrufe: Stichwahl!) Altersvorſteher Barnewitz: Ich beantrage Stich⸗ wahl. Wer dafür iſt, den bitte ich, die Hand zu erheben. (Große Unruhe. — Rufe: Was denn?! — Lebhafte Rufe: Zweiter Wahlgang!) Wir wollen abſtimmen, ob eine Stichwahl ſtatt⸗ finden ſoll oder nicht. (Rufe: Gibt es nicht! — Zur Geſchäftsordnung.) Stadtv. Dr. Crüger (zur Geſchäftsordnung): Ich bitte, doch zunächſt mal feſtzuſtellen: ob wir in eine Stichwahl eintreten — das iſt doch wirklich ein Nonſens, wo überhaupt nur zwei Kandidaten gewählt ſind, daß hier nur eine Stichwahl ſtattfinden ſoll —, oder ob wir in eine nochmalige Hauptwahl eintreten, wie das die Herren von rechts verlangt haben. Das iſt ein großer Unterſchied. (Lebhafte Rufe: Zur Geſchäftsordnung!) Stadtv. Dr. Borchardt (zur Geſchäftsordnung): Meine Herren, es iſt ganz ſelbſtverſtändlich, daß wir in eine Stichwahl eintreten. (Widerſpruch.) Angenommen, es wäre überhaupt nur ein Kandidat nominiert worden, es befände ſich überhaupt nur ein Name, ich will mal ſagen, auf 20 Zetteln, und die übrigen 45 Zettel wären unbeſchrieben, dann müßten wir in einen zweiten Wahlgang eintreten, weil dann die Wahl nicht zuſtande gekommen wäre. (Widerſpruch und lebhafte Zurufe.) Aber wo zwei Namen auf verſchiedenen Zetteln ent⸗ halten ſind, iſt es ganz ſelbſtverſtändlich, daß zwiſchen denjenigen, die die meiſten Stimmen erhalten haben, eine Stichwahl ſtattfindet. (Große Unruhe.) Es iſt alſo unmöglich, die Wahl noch einmal vor⸗ zunehmen, ſondern es iſt ſelbſtverſtändlich, daß eine Stichwahl ſtattfindet. (Andauernde große Unruhe.) Altersvorſteher Baruewitz: Seien Sie doch ruhig, meine Herren, man kann ja garnichts verſtehen! Stadtv. Buka (zur Geſchäftsordnung): Meine Herren, der Zweifel des Herrn Kollegen Erüger wird durch die Städteordnung widerlegt. Es ſteht in der Städteordnung in § 32, der nach § 38 der Städte⸗ ordnung für dieſe Wahl anwendbar iſt, daß bei dem erſten Wahlgang die abſolute Mehrheit der abgege⸗ benen Stimmen vorhanden ſein muß, und daß bei dem zweiten Wahlgang die einfache Mehrheit gilt, eventuell erſt bei dem dritten Wahlgang. Alſo des⸗ wegen iſt der zweite Wahlgang, und deswegen ſind eventuell die weiteren Wahlgänge erforderlich. Stadtv. Dr. Crüger (zur Geſchäftsordnung): Meine Herren, ich habe mich auf die Rechtſprechung bereits berufen. Ich möchte jetzt noch hinzufügen, daß das Reglement zur Provinzialordnung und zur Kreisordnung ausdrücklich die Beſtimmung enthalten, daß weiße Zettel als ungültig zu betrachten ſind, d. h. als Stimmen, die für die Feſtſtellung der Mehr⸗ heit nicht mitzählen. Stadtv. Rackwitz (zur Geſchäftsordnung): Meine Herren, ich wundere mich, daß wir dieſe Anſicht jetzt erſt kennen lernen. Bieher ſind bei uns weiße Zettel ſtets mitgerechnet worden. (Sehr richtig!) Das behaupte ich, und ich bitte, mich zu widerlegen. Altersvorſteher Barnewitz: Es ſind weiße Zettel immer als gültig anerkannt worden; ich bitte, es heute auch zu tun. Beginnen wir jetzt mit dem zweiten Wahlgange! — das iſt doch das Aller⸗ richtigſte. Ich bitte die Herren, die Zettel für den zweiten Wahlgang zu verteilen. (Die Stimmzettel werden verteilt. — Große Unruhe.) Stadtv. Otto (zur Geſchäfts ordnung): Meine Herren, ich habe mich eben bei unſerm verehrten Herrn Altersvorſitzenden erkundigt und gehört, daß er die Abſicht hat, eine zweite Wahl vornehmen zu laſſen. Ich muß im Namen meiner Freunde die Bitte ausſprechen, daß die Verſammlung in formeller Weiſe entſcheidet, ob eine ſolche zweite Wahl ſtatt⸗ finden ſoll, und ich kann zugleich erklären, daß wir uns dem Beſchluſſe der Mehrheit loyal fügen werden. Ich will nur der Einwendung des Herrn Kollegen Rackwitz gegenüber noch bemerken, daß bisher der Fall noch nicmals vorgekommen iſt, daß von den weißen Zetteln die Mehrheit abhängig geweſen wäre. Dicſer Fall iſt zum erſten Mal in unſerer Praxis da. Ich bitte alſo den Herrn Altersvorfitzenden, die Verſammlung zu befragen, ob ſie — nicht in eine Stichwahl — ſondern in eine zweite Wahl eintreten will, und darüber einen Beſchluß herbeizuführen. Altersvorſteher Barnewitz: Meine Herren, ich laſſe darüber abſtimmen, ob die Verſammlung eine zweite Wahl ſtattfinden laſſen will. Ich bitte die Herren, die dafür ſind, die Hand zu erheben. (Geſchieht.) Das iſt die Mehrheit. Wir treten in die zweite Wahl. Ich bitte die Herren, wieder die Zettel zu verteilen. (Die Stimmzettel werden verteilt.) Stadtv. Dr. Crüger (zur Geſchäfsordnung): Meine Herren, ich möchte jetzt nur die Frage auf⸗