die künſtliche Ernährung der Säuglinge zu vervollkommnen, die Produktion, Behandlung und Keimfreimachung der Kuh⸗ und Ziegen⸗ milch für die Säuglingsernährung zu verbeſſern. Und, meine Herren, derartige ſehr ſchwierige und weitgreifende Aufgaben gedenkt man hier zu löſen mit Hilfe eines Stalles, in dem wenige Kühe und Ziegen Platz haben! Ganz ſo einfach dürfte ſich das doch nicht geſtalten. Ich will nur darauf hin⸗ weiſen, daß z. B. die Weide auf freiem Lande, die vielfach, namentlich in Amerika, bevorzugt wird, hier kaum in Betracht kommen dürfte. Es iſt zwar in der Vorlage darauf verwieſen, daß das Grund⸗ ſtück in der Nähe des Schloßgartens liegt; aber ich glaube das nicht dahin deuten zu müſſen, daß man erwarten dürfte, die Kühe und Ziegen im Schloß⸗ garten weiden zu ſehen. (Heiterkeit.) Es würde aber ſchon dieſer Punkt bezüglich der Frage, wie das Vieh am beſten zu füttern iſt, fort⸗ ſallen, und ich glaube auch nicht, daß der Umfang der vorgeſehenen Milchgewinnung ausreicht, um auf dem Gebiete der Milchbehandlung die Löſung irgend⸗ wie nennenswerter Aufgaben erwarten zu können. Immerhin kann ja die Vereinigung verſchiedener ſonſt getrennter Zweige der Forſchung und praktiſcher Tätigkeit in einer Anſtalt vielleicht etwas Wertwolles zu Tage fördern. Wenn hier aber wirklich eine wiſſenſchaftliche Aufgabe vorliegt, dann, meine Herren, meine ich doch, daß die Löſung derſelben eine Auf⸗ gabe des Staates iſt. Darum berührt es eigen⸗ tümlich, wenn man in dem vorbereitenden Ausſchuſſe für die zu leiſtende Arbeit gerade die Herren Mi⸗ niſterialdirektoren und Räte findet, in deren amtlichen Wirkungsbereich eigentlich die Errichtung einer ſolchen Anſtalt von Staatswegen fällt. Es gehört das aller⸗ dings zu einem Syſtem, das ſchon recht virtuos ausgebildet iſt, nämlich die Laſten für das, was der Staat zu leiſten hat, anderen aufzubürden, wobei man aber mit der Vergebung der Rechte ſehr viel ſparſamer iſt, dieſe den anderen nicht zu verleihen geneigt iſt. Nun, meine Herren, was ich über die wiſſen⸗ ſchaftlichen Aufgaben der Anſtalt geſagt habe, ſoll nur darauf hinweiſen, daß für uns, für die Ziele, die wir verfolgen, die wiſſenſchaftliche Aufgabe ſehr zurückſtehen muß hinter dem praktiſchen Zweck, und da müſſen wir ſehr darauf ſehen, daß dieſer prak⸗ tiſche Zweck, die Verſorgung von Wöchnerinnen und Säuglingen unſerer Stadt, durch das Unternehmen gewährleiſtet wird. Inbezug hierauf fehlt aber in der Vorlage alles, was wir fordern müſſen. Zunächſt iſt ganz mit Recht geſagt, daß bisher überhaupt noch nicht feſtſteht, wer eigentlich der rechtliche Träger des geplanten Unternehmens ſein wird, wem wir alſo unſer Grundſtück auf Gnade und Ungnade überlaſſen ſollen. Meine Herren, wir leben in einer Zeit, in der, wie ich ſchon andeutete, das Beſtreben hervortritt, zwar die Laſten für wichtige Aufgaben den Gemeinden zu überlaſſen, ihnen aber das Recht und die Verfügung über ihr Eigentum nach Möglichkeit zu beſchränken⸗ Es wird kaum nötig ſein, daß ich auf die Erfahrungen hinweiſe, die wir in Schulangelegenheiten gemacht haben und alle Tage weiter machen, deren neueſte z. T. auf unſere Veranlaſſung jetzt zum Gegenſtande der Ver⸗ handlungen auf den Städtetagen gemacht wird. Wir in Charlottenburg haben nun einen recht betrübenden Mangel an Stiftungsmitteln, die zur Verfügung der ftadtiſchen Behörden ſtehen; jetzt, wo wir Ge⸗ 13 legenheit haben, etwas zu ſtiften und das auch mit vollem Herzen tun wollen, wollen wir wenigſtens dafür ſorgen, daß wir über dieſe Stiftung eine ge⸗ wiſſe Verfügung behalten, wenigſtens dafür ſorgen, daß ſie unſeren Mitbürgern zu gute kommt. Wer wird nun das künftige Unternehmen leiten — vorausgeſetzt, daß es überhaupt zuftande kommt —? In der Vorlage iſt nichts darüber zu finden. Aber die Angaben über den vorbereitenden Ausſchuß laſſen einigermaßen vorausſehen, daß es ſich im weſent⸗ lichen um ein höfiſch⸗miniſterielles Komitee handeln wird, das die Leitung in die Hand nimmt. Nun, da müſſen wir ſehr darauf achten, daß in dieſem Komitee nicht Strömungen zur Geltung kommen, die mit dem eigentlichen Zweck der Anſtalt garnichts zu tun haben. Das gilt zunächſt für die Aufnahme derjenigen, für die die Anſtalt beſtimmt iſt. Der Magiſtrat gibt in der Vorlage der Hoffnung Aus⸗ druck, daß vorwiegend Charlottenburger Einwohner berückſichtigt werden. Ich glaube, das iſt ſehr opti⸗ miſtiſch. Denn, wenn auch die Anſtalt auf Char⸗ lottenburger Gebiet ſteht, ſo iſt bei dem Ineinander⸗ greifen der verſchiedenen Gemeindegebiete und bei dem Hin⸗ und Herfließen der Bevölkerung zwiſchen den einzelnen Gemeinden ein zwingender praktiſcher Grund für die Anſtaltsleitung nicht vorhanden, die Inſaſſen aus der nächſten Umgegend zu ſuchen. — Dann, meine Herren, wird nach Lage der Dinge — daran zweifeln wir wohl kaum — die Anſtalt zum großen Teil zu benutzen ſein für Mütter, die nicht, ehe ſie geboren, das Standesamt aufgeſucht haben. Wir wiſſen aber, daß in manchen Kreiſen, die dem Hofe nicht zu fern ſtehen, Geſinnungen herrſchen, die eine ſolche Mutter und ein ſo geborenes Kind eigentlich nicht für exiſtenzberechtigt halten. Wir müſſen alſo die Möglichkeit berückſich tigen, daß der Aufnahme unehelicher Mütter Schwierigkeiten gemacht würden; dem müſſen wir vorbeugen. — Es muß auch dafür geſorgt werden, daß eine Sicherheit ge⸗ geben wird, daß in der Anſtalt der Arzt herrſcht, wie ſich's gebührt, und nicht, wie es in anderen An⸗ ſtalten auf ähnlicher Grundlage ſchon vorgekommen iſt, die Krankenſchweſter oder gar die Betſchweſter. Für alle dieſe Dinge bietet ſich in der Vorlage keine Gewähr; ſie gibt keinen Anhalt dafür, daß die Stadt darauf beſtehen kann, ihre Wünſche inbezug auf die Leitung der Anſtalt erfüllt zu ſehen. Ehe das nicht der Fall iſt, meinen wir, uns nicht ent⸗ ſchließen zu können, das Grundſtück aus der Hand zu geben Wir meinen vielmehr, daß es zweckmäßig iſt, das Grundſtück für ein Wöchnerinnen⸗ und Säuglingsheim zu beſtimmen, aber auch alsbald die Grundſätze feſtzulegen, nach denen wir ctwa dem Ubergang des Grundſtücks an eine beſtimmte Stiftung zuſtimmen wollen; im anderen Falle aber, wenn dieſe Grundſätze nicht zur Annahme gelangen, uns ſelbſt vorzubehalten, das Grundſtück feinem Zweck in einer uns geeignet erſcheinenden Weiſe zuzuführen. (Stadto. Dr. v. Liszt: Sehr richtig!) Deshalb beantrage ich namens meiner Freunde, die Vorlage unter wohlwollender Anerkennung des Grundgedankens an einen Ausſchuß zu verweiſen, und zwar in Anbetracht der Bedeutung der Sache und der vielen Einzelfragen, die ſich dabei ergeben, an einen Ausſchuß von 15 Mitgliedern. Stadtv. Dr. Zepler: Meine Herren, zunächſt möchte ich befürworten, daß wir die Vorlage noch einmal in einem Ausſchuß beraten; es kann ja in keinem Falle etwas ſchaden. Es iſt deshalb ſehr